
Streit in der Koalition: SPD will „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz

Kaum eine Woche nach dem Anschlag auf den Berliner CSD legt die SPD nach: Das Grundgesetz soll um das Merkmal „sexuelle Identität“ ergänzt werden. Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hat dem Vorstoß nun eine klare Absage erteilt. Doch ausgerechnet in den eigenen Reihen der Union regt sich Widerspruch — die Koalition steht vor dem nächsten offenen Konflikt.
Worum es konkret geht
Im Zentrum steht Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dort ist festgeschrieben, dass niemand wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glaubens sowie religiöser oder politischer Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Ergänzt wurde der Artikel 1994 um das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung.
Genau an dieser Stelle möchte die SPD nun die „sexuelle Identität“ einfügen. Für eine solche Verfassungsänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat — ohne breite Unterstützung der Union läuft also gar nichts.
Frei: „Ich halte das nicht für notwendig“
Gegenüber der Funke Mediengruppe erklärte Frei, er halte die Ergänzung schlicht nicht für nötig. Der Diskriminierungsschutz sei bereits umfassend, das habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt.
„Auch wenn ich die Lage der Betroffenen nachvollziehen kann, mehr Sicherheit für queere Menschen schafft man so nicht.“
Der Fraktionschef warnte zudem davor, die Verfassung zu überlasten. Ein Argument, das auch außerhalb der Union viele Verfassungsrechtler teilen: Das Grundgesetz ist kein politisches Wunschbuch, sondern ein Rahmen, der bewusst knapp gehalten wurde.
Widerspruch aus der eigenen Partei
Doch geschlossen steht die Union hinter Frei nicht. Philip Pohlmann, stellvertretender Vorsitzender der Lesben und Schwulen in der Union (LSU), widersprach dem Fraktionschef laut einem Bericht des Tagesspiegel deutlich. Die Ergänzung tue niemandem weh und nehme niemandem etwas weg, gebe aber viel, wird er zitiert. Das Grundgesetz halte das aus.
Auch der Berliner LSU-Landesvorsitzende René Powilleit forderte, man solle „jetzt einfach mal machen“. Und Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) wünschte sich gegenüber dem Tagesspiegel ein klares Bekenntnis des Bundestages und eine tatsächliche Änderung des Grundgesetzes.
Auch Ministerpräsidenten ziehen mit
Die Front bröckelt weiter: In Rheinland-Pfalz hat die schwarz-rote Landesregierung unter Gordon Schnieder (CDU) das Vorhaben sogar in den Koalitionsvertrag geschrieben. Die schleswig-holsteinische CDU von Daniel Günther setzte sich zuletzt ebenfalls dafür ein.
Symbolpolitik statt Sicherheitspolitik?
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart die Debatte ein Grundproblem der Berliner Politik. Nach einem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag lautet die Antwort nicht: bessere Prävention, konsequenter Vollzug, härtere Strafen. Sondern: eine Verfassungsänderung.
Ein Täter, der zur Gewalt bereit ist, wird sich kaum von einer zusätzlichen Formulierung in Artikel 3 beeindrucken lassen. Genau das dürfte Frei gemeint haben, als er sagte, mehr Sicherheit entstehe so nicht.
Kritiker sehen darin ein bekanntes Muster: Wenn konkrete Probleme — marode Infrastruktur, Rekordwerte in der Kriminalstatistik, schwächelnde Industrie — schwer zu lösen sind, weicht man auf Symbole aus. Die kosten wenig und lassen sich gut kommunizieren.
Was jetzt folgt
Ob es im Bundestag zu einer Abstimmung kommt, ist offen. Fest steht: Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat gerade erst begonnen, und schon jetzt zeigt sich, wie tief die Gräben in gesellschaftspolitischen Fragen verlaufen. Für viele Bürger dürfte die entscheidende Frage eine andere sein — nämlich, ob die Regierung ihre Kraft nicht besser für Wirtschaft, Sicherheit und die Entlastung der arbeitenden Mitte einsetzen sollte.
Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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