Kostenlose Beratung
07930-2699
280.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
02.09.2026
11:44 Uhr
KI-generiert

Steuer-Zoff in der Koalition: Zuschlag nur für Tarifbeschäftigte?

Steuer-Zoff in der Koalition: Zuschlag nur für Tarifbeschäftigte?
Symbolbild: KI-generiert

Berlin, 2. September 2026: Im schwarz-roten Regierungsbündnis knirscht es erneut. Der Anlass ist diesmal ein Steuerplan aus dem Haus von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) – konkret die Neuordnung der Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit. Die Union sieht darin eine Ungleichbehandlung von Millionen Beschäftigten.

Was im Entwurf wirklich steht

Medienberichten zufolge soll künftig ein größerer Teil der Zuschläge steuerfrei bleiben. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, datiert auf den 18. August 2026, sieht laut Fachpublikationen vor, die steuerlich anrechenbare Grundlohngrenze bei Sonn- und Feiertagsarbeit von 50 auf 75 Euro je Stunde anzuheben. Für Nachtarbeit soll es bei 50 Euro bleiben.

Der eigentliche Zündstoff steckt aber in der Sozialversicherung. Bisher sind Zuschläge nur beitragsfrei, soweit sie aus einem Grundlohn von maximal 25 Euro berechnet werden. Künftig sollen tarifvertraglich geregelte Sonn- und Feiertagszuschläge in gleicher Höhe beitragsfrei sein wie steuerfrei – wer keinen anwendbaren Tarifvertrag hat, bleibt bei der 25-Euro-Grenze hängen.

Union spricht von „Schieflage“

Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Fritz Güntzler, warnt vor einer Benachteiligung nicht tarifgebundener Betriebe. Es dürfe keine „Schieflage zulasten nicht tarifgebundener Betriebe“ entstehen. Auch der Bund der Steuerzahler hält die Unterscheidung für ungerecht: Wer sonntags arbeitet, leiste dieselbe Arbeit – mit oder ohne Tarifvertrag.

Das Bundesfinanzministerium verteidigt sich. Ein Sprecher Klingbeils erklärte gegenüber der Bild, man wolle „die Tarifautonomie und tarifgebundene Arbeit stärken“. Das stehe so im Koalitionsvertrag, sei am 2. Juli im Koalitionsausschuss vereinbart worden – und werde nun „1:1“ umgesetzt.

Ein Entlastungsversprechen mit sehr kleiner Reichweite

Wer nun mit dickem Plus auf der Lohnabrechnung rechnet, dürfte enttäuscht werden. Nach Auswertungen von Lohnabrechnungs-Fachdiensten profitiert überhaupt nur, wer tatsächlich einen gesonderten Zuschlag erhält, mehr als 25 Euro Grundlohn verdient und in einem anwendbaren Tarifvertrag steckt. Ein blosser Verweis im Arbeitsvertrag auf einzelne Tarifregeln soll nicht genügen.

Dazu kommt: Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten 2025 lediglich 8,3 Prozent der Arbeitnehmer ständig oder regelmäßig sonntags. Von diesem Bruchteil bleibt nach allen Bedingungen ein Rest übrig. Ein Entlastungspaket? Aus Sicht unserer Redaktion eher ein Etikett, das größer ist als der Inhalt – und ein weiterer Baustein im ohnehin kaum noch durchschaubaren deutschen Abgabenrecht.

Der Streit hat System

Der Konflikt ist kein Einzelfall. Erst vor wenigen Tagen stellte Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) die längst vereinbarte Krankschreibung ab dem ersten Tag wieder infrage. Und die geplante Bürgergeld-Reform dürfte den Staat nach aktuellen Berechnungen bis 2029 rund 5,4 Milliarden Euro mehr kosten als eingeplant.

Für Beobachter zeichnet sich ein Muster ab: Beschlossenes wird aufgeschnürt, Sparziele verfehlt, und am Ende zahlt der Steuer- und Beitragszahler. Wer nicht in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet, schaut bei der versprochenen Entlastung womöglich zu – während Sozialbeiträge und Steuerlast weiter am Netto nagen.

Wer sein Erspartes gegen politisch verursachten Kaufkraftverlust absichern will, greift traditionell auch zu physischem Gold und Silber – als nüchterne Beimischung in einem breit gestreuten Vermögen, unabhängig von Gesetzesentwürfen aus Berlin.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Anlageberatung dar. Er beruht auf den uns vorliegenden Informationen und gibt die Einschätzung unserer Redaktion wieder. Für individuelle Fragen wenden Sie sich an fachlich qualifizierte Berater; Anlageentscheidungen trifft jeder eigenverantwortlich.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen