
Steuer-Ärger für Antifa-Verein: Finanzamt prüft Anti-AfD-Kampagne
Es geht um Geld – und damit um den Nerv des Aktivismus: Das Berliner Finanzamt für Körperschaften I nimmt den Verein „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) ins Visier. Nach eigener Darstellung des Vereins, veröffentlicht am Dienstag in einem Instagram-Beitrag, wurde er zur vorzeitigen Abgabe der Steuererklärungen für 2024 und 2025 aufgefordert. Zugleich stehe die Aberkennung der Gemeinnützigkeit im Raum.
Die Kampagne für ein AfD-Verbot als Stolperstein
Der Grund ist bemerkenswert konkret. Aus dem vom Verein zitierten Behördenschreiben geht hervor, dass „auch die aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot sowie die damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten“ die Gemeinnützigkeit gefährden könnten.
Vorausgegangen waren Medienberichten zufolge die Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt, organisiert von der Initiative „Widersetzen“. Dabei kam es demnach zu Gewalt gegen Journalisten. Die Sprecher der Initiative hätten sich davon nicht distanziert, sondern die Angriffe verteidigt. Als Träger von „Widersetzen“ tritt der VVN-BdA auf und sammelt für die Initiative Spenden.
Ein Staatsrechtler stellt die entscheidende Frage
Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler hatte bereits im Sommer öffentlich argumentiert, ein solches Engagement sei mit dem Steuerprivileg nicht vereinbar. Es gehe nicht um Allgemeinwohl, sondern um parteipolitische Ziele – und Parteipolitik passe nicht zur Gemeinnützigkeit. Das Finanzamt solle daher prüfen.
Der Verein sieht darin einen politisch motivierten Angriff und macht den Berliner Finanzsenator Stefan Evers (CDU) verantwortlich. Die Behörde mache sich, so die Formulierung des Vereins, zum „Erfüllungsgehilfen mehrerer Medien im Umfeld der AfD“. Die Finanzverwaltung selbst schweigt: Zu Einzelfällen dürfe man sich grundsätzlich nicht äußern, erklärte ein Sprecher.
Déjà-vu: Schon 2019 war der Status weg
Neu ist der Konflikt nicht. Bereits 2019 entzog dasselbe Berliner Finanzamt dem Verband die Gemeinnützigkeit – gestützt auf Paragraf 51 der Abgabenordnung, weil der Verband in einem Verfassungsschutzbericht als extremistisch geführt worden sei. Berichten zufolge hatte der bayerische Verfassungsschutz die Organisation 2018 als bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Gruppierung im Bereich des Antifaschismus eingeordnet.
Nach massivem öffentlichen Druck ruderte die Behörde zurück: 2020 und im April 2021 erkannte sie den Status rückwirkend wieder an – auch für die Jahre 2016 bis 2018. Ob die Prüfung diesmal anders endet, ist offen.
Worum es wirklich geht: Steuergeld und politische Neutralität
Der Kern der Debatte ist aus Sicht unserer Redaktion grundsätzlicher, als es der Einzelfall vermuten lässt. Gemeinnützigkeit bedeutet: Der Steuerzahler subventioniert – über Spendenabzug und Steuerbefreiung – die Arbeit eines Vereins. Wer damit gegen eine zugelassene Partei kämpft, greift in den politischen Wettbewerb ein, den das Grundgesetz eigentlich den Parteien und den Wählern überlässt.
Für viele Bürger ist die Frage längst überfällig: Warum finanziert ein Staat, der über jeden Handwerkerbon wacht, politischen Aktivismus mit Steuervorteilen? Bemerkenswert ist auch der Reflex, eine schlichte Prüfung durch die Steuerbehörde bereits als Angriff zu deuten. Wer Privilegien beansprucht, muss Kontrolle aushalten.
Und für Sparer bleibt die Lehre: Wenn Politik über Steuerprivilegien entscheidet, wird Vermögen zur Verhandlungsmasse. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber gelten vielen deshalb als nüchterne Ergänzung eines breit gestreuten Portfolios – greifbar, außerhalb des Zugriffs von Fördertöpfen und Förderentscheidungen.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Er beruht auf den uns vorliegenden Informationen und gibt die Einschätzung unserer Redaktion wieder. Jeder Leser ist für seine Anlageentscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigene Recherchen anstellen.












