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12.11.2025
17:10 Uhr

SPD-Wahlkampf vor der Zeit? Steffen Krach plakatiert schon jetzt – und das völlig legal

Die Berliner SPD zeigt sich wieder einmal kreativ im Umgang mit Regeln. Während andere Parteien noch brav auf den offiziellen Wahlkampfstart warten, prangt das Konterfei des SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach bereits von den Citywalls der Hauptstadt. Direkt am Brandenburger Tor, wo täglich Tausende Touristen und Berliner vorbeiflanieren, lächelt der Regionspräsident aus Hannover von den Werbesäulen – und sorgt damit für reichlich Diskussionsstoff in den sozialen Medien.

Der frühe Vogel fängt den Wähler?

Auf der Plattform X hagelt es Kritik. Nutzer werfen der SPD vor, sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Tatsächlich dürfe Wahlwerbung im öffentlichen Raum erst sieben Wochen vor dem Wahltag erscheinen – für die Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026 wäre das erst ab dem 2. August der Fall. Doch die Genossen haben offenbar eine Lücke im System gefunden, die sie geschickt für sich nutzen.

Die SPD Berlin erklärt auf Nachfrage süffisant, dass die Buchung kommerzieller Werbeflächen für politische Werbung keineswegs verboten sei. Man habe schließlich bei der Firma Wall regulär Werbeflächen gebucht – gegen Bezahlung, versteht sich. Die zeitliche Begrenzung beziehe sich lediglich auf die kostenfreie Sondernutzung öffentlicher Flächen, die allen Parteien im Wahlkampf gleichermaßen zur Verfügung stünden.

Wer zahlt, darf werben

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestätigt diese Auslegung. Bei den Citywalls handle es sich um feste Werbeinstallationen, die über öffentlich-rechtliche Verträge zwischen dem Land Berlin und dem Werbeunternehmen geregelt seien. Politische Werbung sei in diesem Rahmen auch außerhalb von Wahlkampfzeiten möglich – sofern man bereit ist, dafür zu zahlen.

"Wahlwerbung im öffentlichen Raum ist erst sieben Wochen vor dem Wahltag erlaubt. Was der SPD in Berlin egal ist, denn wer mit Clans sympathisiert, der achtet Deutsche Gesetze nicht."

So kommentierte Julian Adrat auf X die Aktion und traf damit einen Nerv bei vielen Berlinern, die sich über die vermeintliche Regelumgehung empören. Doch juristisch bewegt sich die SPD auf sicherem Terrain – ein cleverer Schachzug oder moralisch fragwürdig?

Der Mann aus Hannover will Berlin erobern

Steffen Krach ist kein Unbekannter in der Hauptstadt. Von 2014 bis 2021 leitete er als Staatssekretär die Berliner Wissenschaftspolitik, bevor er als Regionspräsident nach Hannover wechselte. Nun kehrt er zurück, um die kriselnde Berliner SPD aus ihrem Umfragetief zu führen. Seine endgültige Nominierung erfolgt am 15. November auf dem Landesparteitag.

Ob die frühe und kostspielige Werbekampagne dem SPD-Kandidaten tatsächlich einen Vorteil verschafft, bleibt abzuwarten. Fest steht: Die Berliner SPD zeigt sich einmal mehr erfinderisch, wenn es darum geht, die Spielregeln zu ihren Gunsten auszulegen. Während andere Parteien noch überlegen, hat Krach bereits Fakten geschaffen – ganz legal, aber moralisch durchaus diskutabel.

Ein Vorgeschmack auf den kommenden Wahlkampf?

Die Aktion wirft ein bezeichnendes Licht auf die Berliner Politik. Während die Stadt mit steigender Kriminalität, maroder Infrastruktur und einer dysfunktionalen Verwaltung kämpft, investiert die SPD lieber in teure Werbeflächen, um sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen. Es ist diese Art von Politik, die viele Bürger frustriert und das Vertrauen in die etablierten Parteien untergräbt.

Die frühe Wahlwerbung mag rechtlich einwandfrei sein, doch sie hinterlässt einen schalen Beigeschmack. In einer Zeit, in der die Politik das Vertrauen der Bürger zurückgewinnen sollte, sendet die SPD mit dieser Aktion das falsche Signal. Statt auf Inhalte zu setzen, verlässt man sich lieber auf juristische Kniffe und tiefe Taschen. Ein Armutszeugnis für eine Partei, die einst für soziale Gerechtigkeit stand.

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