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Kettner Edelmetalle
09.02.2026
06:05 Uhr

SPD-Mietrechtsreform: Gut gemeint, schlecht gemacht – oder der nächste Sargnagel für den Wohnungsmarkt?

Die Wohnungsnot in Deutschland spitzt sich dramatisch zu, die Mieten explodieren, und was fällt der SPD-geführten Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ein? Ein Gesetzentwurf, der nach Ansicht vieler Experten mehr Probleme schafft als er löst. Während die Ministerin von „Mieterschutz" schwärmt, warnen Kritiker vor einem weiteren Investitionskiller, der den ohnehin maroden Wohnungsmarkt endgültig in die Knie zwingen könnte.

Die Kernpunkte des umstrittenen Entwurfs

Am vergangenen Sonntag präsentierte Hubig ihren Gesetzentwurf, der angeblich dem „rapiden Anstieg der Mieten entgegenwirken" soll. Die Maßnahmen klingen zunächst harmlos: Strengere Regeln für möblierte Wohnungen, eine Begrenzung von Indexmieten auf maximal 3,5 Prozent Steigerung und neue Hürden für Kurzzeitmietverträge. Doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail.

Vermieter möblierter Wohnungen sollen künftig den Möblierungszuschlag gesondert ausweisen müssen. Tun sie das nicht, gilt die Wohnung schlicht als unmöbliert – eine Regelung, die in ihrer bürokratischen Schlichtheit geradezu bestechend ist. Der Zuschlag selbst soll auf lächerliche 5 Prozent der Nettokaltmiete begrenzt werden. Wer jemals eine vollständig eingerichtete Wohnung ausgestattet hat, weiß, dass diese Pauschale an der Realität vorbeigeht wie ein Geisterfahrer auf der Autobahn.

CDU fordert Nachbesserungen – zu Recht

Der Koalitionspartner CDU/CSU zeigt sich erwartungsgemäß wenig begeistert. Unionsfraktionsvize Günter Krings spricht von „Korrekturbedarf" und warnt davor, dass „Verlässlichkeit verloren geht und Investitionen weiter gebremst werden". Eine berechtigte Sorge, denn wer investiert schon in einen Markt, dessen Spielregeln ständig zu Ungunsten der Eigentümer verändert werden?

Die starre Sechs-Monats-Grenze für Kurzzeitmietverträge und der geplante Deckel für Indexmieten seien „zu schematisch", so Krings. Was der CDU-Politiker diplomatisch formuliert, lässt sich auch deutlicher sagen: Der Entwurf zeugt von einer erschreckenden Praxisferne, die man von einer Bundesministerin eigentlich nicht erwarten sollte.

Eigentümerverband schlägt Alarm

Haus-und-Grund-Präsident Kai Warnecke findet noch deutlichere Worte. Der Gesetzentwurf sei „bestenfalls gut gemeint, aber schlecht gemacht". Die Berechnung des Möblierungszuschlags anhand des individuellen Abnutzungsgrades sei „praxisuntauglich und streitanfällig". Den pauschalen Ansatz von 5 Prozent bezeichnet er gar als „schlechten Scherz".

Besonders brisant: Die geplante Deckelung der Indexmieten schließe faktisch energetische Modernisierungen aus, warnt Warnecke. „Gerade, weil die Kosten einer energetischen Modernisierung viel stärker gestiegen sind als der Verbraucherpreisindex." Ein klassisches Eigentor der Ampel-Nachfolgeregierung, die doch eigentlich die Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz verankert hat.

Linke und Grüne: Natürlich geht es ihnen nicht weit genug

Wenig überraschend fordern Linke und Grüne noch radikalere Eingriffe in den Wohnungsmarkt. Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek träumt von einem „bundesweiten Mietendeckel" – als hätte das Berliner Desaster nicht eindrucksvoll bewiesen, wohin solche planwirtschaftlichen Experimente führen. Die Grünen-Expertin Hanna Steinmüller bezeichnet den Entwurf als „absolutes Minimum". Man fragt sich unwillkürlich, ob diese Politiker jemals einen Blick auf die wirtschaftlichen Realitäten geworfen haben.

Ein doppelter Systembruch

Mietrechtler Arnold Lehmann-Richter von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht bringt es auf den Punkt: Der Entwurf bedeute einen „doppelten Systembruch". Faktisch werde damit ein gesetzlicher Mietpreis eingeführt – ein Schritt in Richtung Planwirtschaft, den man in einem marktwirtschaftlich orientierten Land eigentlich für überwunden hielt.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: In den 14 größten deutschen Städten haben sich die Angebotsmieten zwischen 2010 und 2024 verdoppelt. Allein zwischen 2022 und 2024 stiegen sie um über 20 Prozent. Doch statt die Ursachen zu bekämpfen – überbordende Bürokratie, explodierende Baukosten, mangelnde Baulandausweisung – setzt die Regierung auf Symptombekämpfung, die das Problem langfristig nur verschärfen wird.

Deutschland braucht mehr Wohnungen, nicht mehr Regulierung. Doch diese simple Erkenntnis scheint in den Amtsstuben des Bundesjustizministeriums noch nicht angekommen zu sein.

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