
Skandalurteil von Saarbrücken: Polizistenmörder wird freigesprochen – und muss nicht einmal hinter Gitter
Es gibt Urteile, die das Vertrauen in den Rechtsstaat bis ins Mark erschüttern. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken im Fall des ermordeten Polizisten Simon Bohr gehört zweifellos dazu. Ein 19-jähriger Türke, der nach einem bewaffneten Raubüberfall auf eine Tankstelle einem Polizeibeamten die Dienstwaffe entriss und 17 Schüsse auf ihn abfeuerte – sechs davon tödlich –, wird vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Stattdessen: Verurteilung wegen besonders schweren Raubes. Keine Gefängnisstrafe. Einweisung in die Psychiatrie. Man reibt sich die Augen.
Ein junger Vater stirbt – der Täter bleibt vom Mordvorwurf verschont
Die Fakten des Falles sind so erschütternd wie eindeutig. Im August 2025 überfiel Ahmet G. eine Tankstelle im saarländischen Völklingen mit einem Messer und erbeutete 600 Euro. Auf seiner Flucht traf er auf den 34-jährigen Polizeikommissar Simon Bohr. Was dann geschah, lässt sich nur als Hinrichtung beschreiben: Der Täter entriss dem Beamten seine Dienstwaffe und feuerte insgesamt 17 Mal. Sechs Kugeln trafen Bohr. Er starb. Zurück blieben eine Witwe und zwei kleine Kinder, die ihren Vater nie wieder sehen werden.
Ein nachfolgend eingetroffener Polizist lieferte sich einen Schusswechsel mit dem Angreifer und traf diesen zweimal. Dass Ahmet G. überlebte, verdankt er ironischerweise jener deutschen Rechtsordnung, die ihn nun so milde behandelt.
Die abenteuerliche Begründung des Gerichts
Richterin Jennifer Klingelhöfer begründete den Freispruch vom Mordvorwurf damit, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt „erheblich vermindert" gewesen sei. Der Angeklagte habe die Schüsse abgefeuert, weil er „einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte". Man muss sich diese Argumentation auf der Zunge zergehen lassen: Ein Mann, der soeben einen bewaffneten Raubüberfall begangen hat, fühlt sich also bedroht – von dem Polizisten, der ihn festnehmen will. Und dieses subjektive Empfinden reicht aus, um 17 Schüsse zu rechtfertigen? Um einen Freispruch vom Mordvorwurf zu begründen?
Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Jugendhaft wegen Mordes, mehrfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Raubes gefordert. Lediglich der letzte Anklagepunkt führte zu einer Verurteilung. Von den übrigen Vorwürfen wurde der Täter freigesprochen. Ein Ergebnis, das selbst hartgesottene Juristen fassungslos zurücklässt.
Scharfe Reaktionen aus Politik und Polizei
AfD-Chefin Alice Weidel fand deutliche Worte. „Solche Urteile machen fassungslos – und sind ein Freibrief für alle zukünftigen Täter", schrieb sie auf der Plattform X. Ein Türke richte einen Polizisten mit 17 Schüssen hin und werde lediglich wegen besonders schweren Raubes verurteilt – weil er auf seiner Flucht nach einem Tankstellenraub angeblich unter Angstzuständen gelitten habe. Ins Gefängnis komme er nicht, stattdessen in die Psychiatrie. Man mag von Weidel halten, was man will – in diesem Fall trifft ihre Kritik einen Nerv, den Millionen Deutsche spüren.
Nicht minder scharf reagierte die Deutsche Polizeigewerkschaft. Der saarländische DPolG-Landeschef Markus Sehn nannte das Urteil einen „Schlag ins Gesicht für alle Kolleginnen und Kollegen". Es bringe keine Gerechtigkeit für den getöteten Beamten. Dass der Täter immerhin in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werde und somit vorerst nicht frei in der Gesellschaft leben dürfe, sei allenfalls ein „kleiner Lichtblick". Sehn wies zudem darauf hin, dass einige der am Einsatz beteiligten Polizisten zum Teil schwer traumatisiert seien und vereinzelt ihren Dienst nicht mehr verrichten könnten.
DPolG-Bundesvize Heiko Teggatz betonte, der Tod Simon Bohrs habe in der gesamten „Polizeifamilie" großen Schmerz verursacht. „Niemals werden wir Gewalt gegen Einsatzkräfte einfach so hinnehmen." Er gehe davon aus, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde. Die Hoffnung auf eine gerechtere Entscheidung in einer möglichen Revision – sie ist derzeit das Einzige, woran sich die Hinterbliebenen und die Kollegen des Ermordeten klammern können.
Ein Symptom des Versagens
Dieses Urteil steht nicht isoliert da. Es reiht sich ein in eine beunruhigende Serie von Entscheidungen, die das Sicherheitsgefühl der Bürger systematisch untergraben. Deutschland erlebt seit Jahren eine dramatische Zunahme von Gewaltkriminalität, von Messerattacken, von Angriffen auf Polizeibeamte und Rettungskräfte. Die Kriminalitätsstatistiken sprechen eine unmissverständliche Sprache – und doch scheint die Justiz in einer Parallelwelt zu operieren, in der Täterverständnis schwerer wiegt als Opferschutz.
Wenn ein Mann 17 Schüsse auf einen Polizisten abfeuert und dafür nicht wegen Mordes verurteilt wird, dann stimmt etwas Grundlegendes nicht mehr in diesem Land. Wenn die „erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit" eines Tankstellenräubers auf der Flucht ausreicht, um sechs tödliche Treffer auf einen Beamten zu entschuldigen, dann hat der Rechtsstaat seine Schutzfunktion verloren. Nicht für den Täter – für den funktioniert er offenbar prächtig. Sondern für jene, die jeden Tag ihr Leben riskieren, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.
Simon Bohr wurde 34 Jahre alt. Er hinterließ eine Ehefrau und zwei kleine Kinder. Er tat nichts anderes, als seinen Dienst zu verrichten – jenen Dienst, den die Gesellschaft von ihm erwartete. Sein Mörder wird in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Kein Gefängnis. Kein Mordurteil. Man fragt sich unwillkürlich: Was ist ein Menschenleben in Deutschland noch wert?
Es ist nicht nur die Meinung unserer Redaktion, sondern die eines Großteils der deutschen Bevölkerung: Die zunehmende Gewalt, die milden Urteile, das systematische Versagen bei der Durchsetzung von Recht und Ordnung – all das ist Ausdruck einer jahrelangen politischen Fehlsteuerung, die endlich korrigiert werden muss. Deutschland braucht Politiker, die für die Sicherheit seiner Bürger eintreten, und eine Justiz, die den Namen verdient. Alles andere ist ein Verrat an Simon Bohr, an seiner Familie und an jedem Polizeibeamten, der morgen früh seinen Dienst antritt.

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