
Schluss mit dem Feierabendbier für 14-Jährige: Ministerin Prien greift zum Verbotshamme
Was Generationen von Deutschen als selbstverständlichen Teil des Erwachsenwerdens kannten – das erste Bier unter den wachsamen Augen der Eltern beim Dorffest, ein Glas Sekt zur Konfirmation – soll bald der Vergangenheit angehören. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, das sogenannte „begleitete Trinken" für Jugendliche ab 14 Jahren ersatzlos zu streichen. Ein Referentenentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes liegt bereits vor und befindet sich in der Länder- und Verbändeabstimmung.
Eine Tradition auf dem Prüfstand
Bislang erlaubt das deutsche Jugendschutzgesetz eine bemerkenswerte Ausnahme: Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren dürfen in Begleitung einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein und Sekt kaufen und konsumieren. Diese Regelung, die auf dem Gedanken eines verantwortungsvollen Heranführens an den Umgang mit Alkohol basiert, soll nun komplett gestrichen werden. Das Nachrichtenportal Politico hatte zuerst über den Entwurf berichtet.
Die Begründung des Ministeriums klingt dabei durchaus alarmierend: Die Folgen des frühen Alkoholkonsums könnten „von Gesundheitsgefährdung bis Gewaltbereitschaft und Verwahrlosung" reichen, heißt es in dem Papier. Man folge damit dem Ansatz, „das zunehmende Problem der Suchtabhängigkeit ernst zu nehmen".
Bayerische Initiative als Wegbereiter
Ganz überraschend kommt der Vorstoß freilich nicht. Bereits im September hatte der Bundesrat die Bundesregierung mit klarer Mehrheit zur Abschaffung des begleiteten Trinkens aufgefordert. Ausgerechnet Bayern – jenes Bundesland, das wie kein anderes für seine Bierkultur steht – hatte die entsprechende Initiative eingebracht. Die Länderkammer verwies dabei insbesondere auf die Suchtprävention und mögliche Entwicklungsstörungen während der Pubertät.
Verbotspolitik statt Eigenverantwortung?
Man darf sich allerdings die Frage stellen, ob hier nicht einmal mehr der typisch deutsche Reflex greift, jedes gesellschaftliche Problem mit einem neuen Verbot lösen zu wollen. Denn die bisherige Regelung setzte ja gerade auf das Prinzip der elterlichen Verantwortung – ein Konzept, das in einer Zeit, in der der Staat immer tiefer in die Familien hineinregiert, offenbar zunehmend als antiquiert gilt.
Dass Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen ein ernstes Problem darstellt, wird niemand bestreiten. Die Frage ist nur, ob ein pauschales Verbot tatsächlich wirksamer ist als das kontrollierte Heranführen durch die Eltern. Wer glaubt, dass Jugendliche künftig keinen Alkohol mehr anrühren werden, nur weil es im Gesetz steht, der hat offenbar noch nie einen Samstagabend auf einem deutschen Spielplatz verbracht.
Bemerkenswert ist zudem der Zeitpunkt: Während die neue Große Koalition unter Friedrich Merz mit einem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen die Infrastruktur sanieren will und gleichzeitig die Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz verankert hat, widmet sich die Familienministerin dem Bierverbot für Teenager. Man könnte meinen, es gäbe drängendere Probleme – etwa die explodierende Kriminalität, die marode Wirtschaft oder die Frage, wie künftige Generationen die gigantischen Schulden jemals zurückzahlen sollen.
Elternrechte unter Beschuss
Was hier im Gewand der Fürsorge daherkommt, ist im Kern ein weiterer Eingriff in die Erziehungshoheit der Familie. Statt Eltern zu befähigen und zu unterstützen, verantwortungsvolle Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen, entzieht man ihnen schlicht die Möglichkeit dazu. Es ist ein Muster, das sich durch die deutsche Politik zieht wie ein roter Faden: Der Staat weiß es besser. Immer. Überall.
Ob der Referentenentwurf in seiner jetzigen Form tatsächlich Gesetz wird, bleibt abzuwarten. Die Länder- und Verbändeabstimmung läuft noch. Doch eines steht fest: Die Debatte darüber, wie viel Staat die Familie verträgt, ist damit einmal mehr eröffnet – und sie wird hitzig geführt werden.
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