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06.12.2025
08:17 Uhr

Satirefreiheit am Pranger: BGH zieht Böhmermann die Grenzen

Der Bundesgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Grenzen der Satirefreiheit neu definiert. Stefan Aust, ehemaliger Herausgeber der „Welt", hat seinen Rechtsstreit gegen das ZDF und dessen Aushängeschild Jan Böhmermann in allen Instanzen gewonnen. Was als vermeintlich harmlose Satire im „ZDF Magazin Royale" daherkam, entpuppte sich als juristischer Rohrkrepierer – finanziert von den deutschen Gebührenzahlern.

Die Causa: Wenn Satire zur Falschbehauptung wird

Im November 2023 widmete Böhmermann eine komplette Sendung der angeblichen Gefahr einer „Klima-RAF". Mit seiner typischen Arroganz versuchte er, berechtigte Warnungen vor einer Radikalisierung der Klimabewegung ins Lächerliche zu ziehen. Politiker wie Alexander Dobrindt und Journalisten wie Stefan Aust, die vor den zunehmenden Gewalttendenzen in der Klimaszene warnten, wurden zur Zielscheibe seiner vermeintlichen Satire.

Der Höhepunkt der Geschmacklosigkeit: Ein verfremdetes RAF-Fahndungsplakat, auf dem Austs Name prangte – allerdings nicht mit seinem Foto, sondern mit dem Bild des Schauspielers Volker Bruch, der Aust im Film „Der Baader Meinhof Komplex" dargestellt hatte. Eine bewusste Falschzuordnung, die der BGH nun als das entlarvte, was sie ist: eine unwahre Tatsachenbehauptung.

Das Urteil: Klare Kante gegen Gebührenverschwendung

Die Richter ließen keinen Zweifel daran, dass auch Satire sich an Fakten halten muss. Die Kunst- und Satirefreiheit decke diese Art der Falschdarstellung nicht, so das eindeutige Urteil. Besonders pikant: Das ZDF hatte versucht, sich auf ein früheres BGH-Urteil zur Sendung „Die Anstalt" zu berufen. Doch die Richter machten deutlich, dass es einen Unterschied zwischen satirischer Zuspitzung und schlichten Falschbehauptungen gibt.

„Wer Leute verunglimpfen will, sollte wenigstens das richtige Foto nehmen. Und selbst das können sie nicht", kommentierte Aust trocken das Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Böhmermanns Serientäter-Status

Dies ist bei weitem nicht der erste juristische Reinfall für den selbsternannten Satiriker. Die Liste seiner Verfehlungen liest sich wie ein Who's Who der journalistischen Entgleisungen: Von der Bezeichnung der CDU als „Nazis mit Substanz" über das Anzweifeln von Aussagen mutmaßlicher Opfer von Sexualstraftaten bis hin zur Verhöhnung von Verfolgten des chinesischen Regimes – Böhmermann scheint keine Grenze zu kennen.

Besonders perfide: Im Vorfeld einer Sendung über das Künstlerensemble Shen Yun ließ sein Team sogar Redaktionsräume bespitzeln. Ein Vorgehen, das man eher von autoritären Regimen als von einem öffentlich-rechtlichen Sender erwarten würde.

Die wahre Gefahr für Deutschland

Während Böhmermann sich über angebliche Gefahren durch eine „Klima-RAF" lustig macht, ignoriert er die tatsächlichen Bedrohungen unserer Gesellschaft. Die explodierende Kriminalität, die zunehmenden Messerangriffe und die wachsende Gewalt gegen Polizisten – all das findet in seiner heilen Satirewelt keinen Platz. Stattdessen verhöhnt er diejenigen, die diese Probleme beim Namen nennen.

Das Urteil des BGH ist daher mehr als nur eine juristische Niederlage für Böhmermann und das ZDF. Es ist ein Signal, dass die Zeiten vorbei sind, in denen man unter dem Deckmantel der Satire ungestraft Falschbehauptungen verbreiten und Menschen diffamieren kann – finanziert durch Zwangsgebühren.

Ein teurer Spaß für die Gebührenzahler

Austs Anwaltsteam warf dem Sender völlig zu Recht vor, Geld der Beitragszahler zu verschwenden. Das Ergebnis sei „vorhersehbar" gewesen. Tatsächlich stellt sich die Frage, wie viele Millionen Euro an Gebührengeldern für Böhmermanns juristische Eskapaden bereits verpulvert wurden. Geld, das anderswo dringend benötigt würde – etwa für echten Qualitätsjournalismus statt ideologischer Propaganda.

Dem ZDF bleibt nun nur noch der Gang nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht. Doch angesichts der eindeutigen Rechtslage dürfte auch dieser Versuch zum Scheitern verurteilt sein. Es wäre an der Zeit, dass der Sender endlich Konsequenzen zieht und sich von einem Format trennt, das regelmäßig die Grenzen des guten Geschmacks und des Rechts überschreitet.

Die Entscheidung des BGH zeigt: Auch im Jahr 2025 gibt es noch Richter, die zwischen berechtigter Satire und plumper Diffamierung unterscheiden können. Ein Hoffnungsschimmer in Zeiten, in denen die Meinungsfreiheit zunehmend als Einbahnstraße für linke Ideologen missbraucht wird.

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