
Sachsen-Anhalt: Altparteien zimmern sich die Demokratie zurecht – kurz vor der Landtagswahl
Was sich derzeit im Landtag von Sachsen-Anhalt abspielt, dürfte selbst hartgesottene Beobachter des politischen Betriebs in Erstaunen versetzen. Wenige Monate vor der Landtagswahl im September haben sich CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke zusammengetan – ja, Sie lesen richtig: die CDU gemeinsam mit der Linken –, um ein sogenanntes „Reformpaket" durch das Parlament zu drücken. Der Zweck dieses Manövers ist so durchsichtig wie ein frisch geputztes Fenster: Man will verhindern, dass eine starke AfD nach der Wahl zentrale Entscheidungen im Parlament mitgestalten oder blockieren kann.
Die Angst vor dem Wähler
In den aktuellen Umfragen liegt die AfD unter Fraktionschef Ulrich Siegmund mit rund 40 Prozent deutlich vor allen anderen Parteien. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer Politik der etablierten Parteien, die seit Jahren an den Interessen weiter Teile der Bevölkerung vorbeiregiert. Statt sich nun inhaltlich mit den Sorgen der Bürger auseinanderzusetzen – sei es die unkontrollierte Migration, die galoppierende Inflation oder der schleichende Verfall der inneren Sicherheit –, greift man zum institutionellen Werkzeugkasten. Man ändert kurzerhand die Spielregeln. Nicht etwa, weil es sachlich geboten wäre, sondern weil das prognostizierte Wahlergebnis den Machthabern nicht in den Kram passt.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es in bestem Bürokratendeutsch, man wolle „die Arbeitsfähigkeit der Organe des freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaates" sicherstellen. Klingt edel. Doch wer zwischen den Zeilen liest, erkennt: Hier geht es nicht um Arbeitsfähigkeit. Hier geht es um Machterhalt.
Landtagspräsident: Bloß kein AfD-Kandidat
Ein besonders pikanter Punkt betrifft die Wahl des Landtagspräsidenten. Traditionell steht der stärksten Fraktion das Vorschlagsrecht für dieses wichtige Amt zu – ein parlamentarischer Brauch, der in der Bundesrepublik seit Jahrzehnten gepflegt wird. Doch was geschieht, wenn die stärkste Fraktion die AfD ist? Dann, so die offenkundige Befürchtung der Reformarchitekten, könnte deren Kandidat im Plenum durchfallen. Und genau für diesen Fall hat man vorgesorgt: Scheitert der Kandidat der stärksten Fraktion im ersten Wahlgang, dürfen im zweiten Wahlgang alle Fraktionen eigene Kandidaten aufstellen.
Klingt demokratisch? Ist es nicht. Es ist die institutionalisierte Umgehung eines parlamentarischen Grundsatzes. Man nimmt der stärksten Fraktion de facto ihr Vorschlagsrecht, indem man den Prozess so gestaltet, dass am Ende garantiert jemand anderes gewählt wird. Das ist ungefähr so, als würde man bei einem Fußballspiel nach der Halbzeit die Regeln ändern, weil die falsche Mannschaft führt.
Verfassungsgericht: Die Sperrminorität wird entschärft
Noch gravierender ist der Eingriff bei der Besetzung des Landesverfassungsgerichts. Bislang müssen die Richter mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden – eine hohe Hürde, die sicherstellen soll, dass nur breit akzeptierte Kandidaten auf die Richterbank gelangen. Eine Fraktion, die über mehr als ein Drittel der Sitze verfügt, kann diese Wahl blockieren. Das ist kein Konstruktionsfehler, sondern ein bewusst eingebauter Schutzmechanismus der Demokratie: Minderheitenrechte.
Doch genau diese Minderheitenrechte sollen nun beschnitten werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Verfassungsgericht selbst Kandidaten vorschlagen darf, wenn der Landtag sich innerhalb von sechs Monaten nicht einigen kann. Über diesen Vorschlag soll dann nur noch mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden. Im Klartext: Eine Fraktion mit Sperrminorität – und gemeint ist natürlich die AfD – könnte die Richterbesetzung künftig nicht mehr verhindern. Das Gericht besetzt sich im Zweifelsfall quasi selbst. Man muss kein Verfassungsrechtler sein, um die demokratietheoretische Sprengkraft dieser Regelung zu erkennen.
Wenn sich die Justiz selbst rekrutiert
Die Gewaltenteilung gehört zu den fundamentalen Prinzipien eines Rechtsstaats. Legislative, Exekutive und Judikative sollen sich gegenseitig kontrollieren. Wenn nun aber ein Verfassungsgericht seine eigenen Nachfolger vorschlagen kann und das Parlament nur noch mit einfacher Mehrheit zustimmen muss, dann verschiebt sich das Machtgefüge erheblich. Es entsteht ein System, in dem sich die Justiz im Ernstfall selbst reproduziert – ein Zustand, der in einer funktionierenden Demokratie eigentlich undenkbar sein sollte.
Staatsverträge und Vetternwirtschaft: Nebenschauplätze mit Kalkül
Das Reformpaket enthält auch Regelungen, die auf den ersten Blick weniger kontrovers erscheinen. So soll die Kündigung von Staatsverträgen künftig der Zustimmung des Landtags bedürfen. Bislang konnte ein Ministerpräsident solche Verträge eigenständig kündigen. Politisch brisant ist das vor allem mit Blick auf den Medienstaatsvertrag, dessen Kündigung Vertreter der AfD wiederholt in Aussicht gestellt haben. Man darf vermuten, dass es den Initiatoren weniger um abstrakte Gewaltenteilung geht als vielmehr darum, einen möglichen AfD-Ministerpräsidenten daran zu hindern, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner jetzigen Form infrage zu stellen.
Darüber hinaus sollen sogenannte Überkreuzbeschäftigungen unterbunden werden – eine Praxis, bei der Abgeordnete nicht ihre eigenen Angehörigen einstellen, sondern die Verwandten anderer Abgeordneter. Diese Regelung mag sachlich gerechtfertigt sein, doch sie wirkt im Gesamtkontext des Pakets wie ein Feigenblatt, das dem Ganzen einen Anstrich von Seriosität verleihen soll.
CDU und Linke: Eine unheilige Allianz
Besonders bemerkenswert ist die Zusammensetzung der Koalition der Willigen, die dieses Reformpaket trägt. Die CDU, die sich seit Jahrzehnten eine strikte Abgrenzung nach links auf die Fahnen schreibt, stimmt hier Seite an Seite mit der Linken ab – jener Partei, die als Nachfolgerin der SED bis vor kurzem noch den „demokratischen Sozialismus" und damit faktisch einen Systemwechsel in ihrem Programm stehen hatte. Wenn es darum geht, die AfD kleinzuhalten, sind plötzlich alle ideologischen Gräben zugeschüttet. Die vielzitierte „Brandmauer" nach rechts steht felsenfest; nach links hingegen ist sie so durchlässig wie ein Schweizer Käse.
Dieser Widerspruch entlarvt die gesamte Debatte um „Demokratieschutz" als das, was sie in Wahrheit ist: ein Kampf um Pfründe, Posten und Privilegien. Es geht nicht um die Verteidigung demokratischer Werte, sondern um die Verteidigung der eigenen Machtposition. Die AfD-Fraktion hat das erkannt und das Reformpaket scharf kritisiert. Fraktionschef Tobias Rausch sprach im Landtag von einer „Schutzfunktion für die Macht und Posten der Altparteien". Man mag von der AfD halten, was man will – in diesem Punkt hat Rausch recht.
Ein Eigentor mit Ansage?
Die große Ironie dieser Geschichte könnte darin liegen, dass sich die etablierten Parteien mit ihrem Reformeifer selbst ins Knie schießen. Denn was passiert, wenn die AfD bei der Landtagswahl tatsächlich die absolute Mehrheit erringt? Dann gelten all die neuen Regeln – die abgesenkte Sperrminorität, die vereinfachten Wahlverfahren – plötzlich zugunsten der AfD und zulasten der dann in der Minderheit befindlichen Altparteien. Die Waffen, die man heute gegen den politischen Gegner schmiedet, könnten morgen gegen einen selbst gerichtet werden.
Für die endgültige Verabschiedung des Reformpakets ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, da mehrere Änderungen die Landesverfassung betreffen. Die Initiatoren wollen das Vorhaben noch vor der Sommerpause durchbringen – in aller Eile, bevor der Wähler im September sein Urteil spricht. Man könnte fast meinen, die etablierten Parteien hätten mehr Angst vor der Demokratie als vor deren Feinden.
„Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?" – Bertolt Brecht wusste offenbar schon vor Jahrzehnten, wohin die Reise gehen würde.
Was in Sachsen-Anhalt geschieht, ist symptomatisch für den Zustand der deutschen Demokratie insgesamt. Statt den Wählerwillen zu respektieren und sich inhaltlich mit den Ursachen des AfD-Aufstiegs auseinanderzusetzen, basteln die Altparteien an institutionellen Bollwerken. Sie nennen es „Parlamentsreform". Man könnte es auch demokratische Selbstverstümmelung nennen. Denn eine Demokratie, die bestimmte Wahlergebnisse von vornherein neutralisiert, hat aufgehört, eine Demokratie zu sein. Sie ist dann nur noch eine Simulation – hübsch anzusehen, aber ohne Substanz.

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