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15.07.2025
10:25 Uhr

Rheinland-Pfalz rudert zurück: SPD-Minister scheitert mit verfassungswidrigem AfD-Berufsverbot

Was für eine Blamage für die SPD in Rheinland-Pfalz! Innenminister Michael Ebling musste nach massiver Kritik von Verfassungsrechtlern seinen Plan für ein pauschales Berufsverbot gegen AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst zurücknehmen. Der peinliche Rückzieher offenbart einmal mehr, wie die etablierten Parteien mit allen Mitteln versuchen, die unliebsame Konkurrenz aus dem demokratischen Wettbewerb zu drängen – und dabei selbst vor verfassungswidrigen Maßnahmen nicht zurückschrecken.

Verfassungsbruch im Namen der "Demokratie"

Noch am 12. Juli hatte die SPD-Fraktion im Mainzer Landtag triumphierend verkündet, dass Bewerber für den Staatsdienst künftig erklären müssten, keiner "extremistischen Organisation" anzugehören. Wer diese Erklärung verweigere, dürfe nicht eingestellt werden. Das Ministerium selbst hatte dem SWR unmissverständlich mitgeteilt: AfD-Mitglieder würden grundsätzlich nicht mehr in den öffentlichen Dienst aufgenommen.

Doch dann kam der juristische Gegenwind: Renommierte Staatsrechtler wie Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg stellten klar, dass ein pauschaler Ausschluß von Mitgliedern einer nicht verbotenen Partei "verfassungsrechtlich nicht möglich" sei. Joachim Wieland von der Universität Speyer betonte, über die Eignung müsse "in jedem Fall einzeln entschieden werden". Auch Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes warnte eindringlich vor diesem Angriff auf demokratische Grundrechte.

Plötzlich war alles nur ein "Missverständnis"

Angesichts dieser vernichtenden juristischen Einschätzungen vollzog das Innenministerium eine spektakuläre Kehrtwende. Ein Sprecher behauptete nun dreist, eine Einzelfallprüfung sei "stets vorgesehen gewesen". Die öffentliche Kommunikation sei lediglich "missverständlich" gewesen. Eine geradezu groteske Ausrede, wenn man bedenkt, dass sowohl die SPD-Fraktion als auch das Ministerium zuvor keinerlei Zweifel an ihrem pauschalen Ausschlussvorhaben gelassen hatten.

"Dieses durchschaubare Manöver diente allein dem Zweck, sich parteipolitisch zu profilieren und AfD-Mitglieder einzuschüchtern", kommentierte der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Sebastian Münzenmaier treffend.

Der AfD-Politiker, der auch stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Bundestag ist, warf Minister Ebling vor, "dem Ansehen von Rheinland-Pfalz geschadet und sich zutiefst blamiert" zu haben. Eine Einschätzung, der man sich nur anschließen kann. Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) täte gut daran, die Amtsführung seines Innenministers kritisch zu hinterfragen.

Die wahre Gefahr für die Demokratie

Dieser Vorfall wirft ein grelles Schlaglicht auf den Zustand unserer Demokratie. Während die etablierten Parteien gebetsmühlenartig vor einer angeblichen Gefahr von rechts warnen, sind sie es selbst, die fundamentale demokratische Prinzipien mit Füßen treten. Ein Innenminister, der als oberster Hüter der Verfassung seines Bundeslandes fungieren sollte, versucht verfassungswidrige Berufsverbote durchzusetzen – und das im Jahr 2025, über 50 Jahre nach den unseligen Radikalenerlassen der 1970er Jahre!

Die Tatsache, dass Ebling offenbar nicht in der Lage ist, zwischen seinem Amt als Verfassungsminister und seiner Rolle als SPD-Funktionär zu trennen, zeigt die tiefe Krise unserer politischen Kultur. Wenn Parteipolitik über Rechtsstaatlichkeit gestellt wird, wenn demokratische Grundrechte je nach politischer Opportunität gewährt oder verweigert werden, dann ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung in akuter Gefahr – allerdings nicht von der Seite, von der uns die Altparteien glauben machen wollen.

Ein Sieg der Vernunft – vorerst

Immerhin: Die Rücknahme des verfassungswidrigen Vorhabens zeigt, dass Widerstand gegen die schleichende Aushöhlung unserer demokratischen Rechte möglich und erfolgreich ist. Verfassungsrechtler haben ihre Stimme erhoben, die Öffentlichkeit wurde aufmerksam, und der politische Druck wurde zu groß. Am Ende musste die SPD klein beigeben und zur geltenden Rechtslage zurückkehren.

Doch niemand sollte sich täuschen lassen: Dies war nur eine Schlacht, nicht der Krieg. Die Versuche, unliebsame politische Konkurrenz mit allen Mitteln zu bekämpfen, werden weitergehen. Umso wichtiger ist es, wachsam zu bleiben und jeden Angriff auf unsere demokratischen Grundrechte entschieden zurückzuweisen – egal von welcher Seite er kommt.

Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, dass ihre Verfassung respektiert wird. Sie haben ein Recht darauf, sich in nicht verbotenen Parteien zu engagieren, ohne berufliche Nachteile fürchten zu müssen. Und sie haben vor allem ein Recht darauf, dass ihre gewählten Vertreter die demokratischen Spielregeln einhalten – auch und gerade dann, wenn es politisch unbequem ist.

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