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27.03.2026
06:51 Uhr

Ramstein im Fadenkreuz: Macht sich Deutschland zum Komplizen eines völkerrechtswidrigen Krieges?

Ramstein im Fadenkreuz: Macht sich Deutschland zum Komplizen eines völkerrechtswidrigen Krieges?

Ein brisantes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages erschüttert die ohnehin fragile außenpolitische Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik. Die zentrale Erkenntnis des Papiers ist so alarmierend wie sie vorhersehbar war: Die US-israelischen Militärschläge gegen den Iran verstoßen demnach gegen das Gewaltverbot der UN-Charta – und Deutschland könnte durch die Bereitstellung der US-Airbase Ramstein als logistisches Drehkreuz Beihilfe zum Völkerrechtsbruch geleistet haben.

Bundestagsjuristen widersprechen Washington und Tel Aviv

Das Gutachten, das auf Initiative des Linken-Fraktionsvorsitzenden Sören Pellmann erstellt wurde, lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Weder sei das Recht auf Selbstverteidigung als Rechtfertigung tragfähig, noch habe der UN-Sicherheitsrat die Angriffe autorisiert. Die Bundestagsjuristen kommen zu dem unmissverständlichen Schluss, dass die amerikanischen und israelischen Militäroperationen nach herrschender Ansicht einen völkerrechtswidrigen Verstoß darstellten. Damit werden die zentralen Rechtfertigungsnarrative aus Washington und Tel Aviv von deutschen Parlamentsjuristen regelrecht zerpflückt.

Besonders pikant: Die von US-Präsident Donald Trump angeführte Bedrohung durch das iranische Atomprogramm werfe „neue Tatsachenfragen" auf. Trump selbst habe nach früheren Operationen erklärt, die iranischen Nuklearanlagen seien bereits zerstört worden. Wer also mit einer Bedrohung argumentiert, die er selbst für beseitigt erklärt hat, bewegt sich auf argumentativ dünnem Eis – um es diplomatisch auszudrücken.

Das Recht des Iran auf Selbstverteidigung – mit Einschränkungen

Interessanterweise gestehen die Gutachter dem Iran grundsätzlich ein Recht auf Selbstverteidigung zu, solange die Angriffe andauern. Gleichwohl äußern sie „erhebliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit sämtlicher iranischer Gegenschläge. Insbesondere Angriffe auf zivile Infrastruktur und Ziele in Drittstaaten – etwa auf Datenzentren in den Golfstaaten – könnten ihrerseits gegen das Völkerrecht verstoßen haben. Die gezielten Tötungen führender iranischer Politiker und Militärs ließen sich nicht pauschal bewerten; entscheidend sei jeweils, ob die Betroffenen als Kombattanten oder Zivilisten einzustufen seien.

Was hier in nüchternem Juristendeutsch formuliert wird, ist im Kern eine Bankrotterklärung der regelbasierten internationalen Ordnung. Beide Seiten bewegen sich in einer völkerrechtlichen Grauzone – doch nur eine Seite hat den Konflikt eskaliert.

Deutschland in der Rolle des stillen Mittäters?

Der eigentlich explosive Teil des Gutachtens betrifft jedoch die Bundesrepublik selbst. Die US-Airbase Ramstein fungiert als zentrales logistisches Drehkreuz für amerikanische Militäroperationen im Nahen Osten – auch im aktuellen Iran-Krieg. Eine Einschränkung dieser Nutzung hat die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz bislang abgelehnt. Man fragt sich unwillkürlich: Wo bleibt hier die viel beschworene deutsche Souveränität?

Das Gutachten verweist auf die sogenannte Aggressionsdefinition der UN-Generalversammlung. Demnach könne bereits die Gestattung, eigenes Territorium für Angriffshandlungen eines anderen Staates nutzen zu lassen, völkerrechtlich relevant sein. Noch deutlicher wird der Vergleich, den die Wissenschaftlichen Dienste heranziehen: Belarus wurde die bloße Bereitstellung von Staatsgebiet für russische Angriffe gegen die Ukraine bereits als Beihilfe zur Aggression angelastet. Eine ähnliche rechtliche Bewertung könnte – so das Gutachten – auch für Deutschland relevant sein.

„Der Wissenschaftliche Dienst bestätigt die Einschätzung des Bundespräsidenten zum Iran-Krieg. Der militärische Überfall der USA und Israels auf den Iran ist ein völkerrechtswidriger Krieg."

So die Einschätzung Pellmanns, der zudem warnt, dass die von Bundeskanzler Merz angekündigten „militärischen Defensivmaßnahmen" Deutschland nur noch tiefer in diesen Konflikt hineinziehen würden.

Merz zwischen Bündnistreue und Rechtsstaatlichkeit

Für Friedrich Merz wird die Lage zunehmend unbequem. Der Kanzler, der im Wahlkampf noch mit dem Versprechen einer wertebasierten Außenpolitik angetreten war, steht nun vor einem klassischen Dilemma: Bündnistreue gegenüber Washington oder Treue zum Völkerrecht. Dass die Bundesregierung es vorzog, Bundespräsident Steinmeier zu kritisieren, nachdem dieser die US-israelischen Angriffe als völkerrechtswidrig bezeichnet hatte, anstatt den US-Botschafter einzubestellen, spricht Bände über die Prioritätensetzung in Berlin.

Man erinnere sich: Dieselbe politische Klasse, die bei jeder Gelegenheit die „regelbasierte internationale Ordnung" beschwört, schweigt beharrlich, wenn es darum geht, diese Regeln auch gegenüber dem mächtigsten Verbündeten durchzusetzen. Es ist diese selektive Empörung, diese doppelten Standards, die das Vertrauen der Bürger in die Politik weiter erodieren lassen.

Konsequenzen, die niemand hören will

Sollte eine völkerrechtliche Mitverantwortung Deutschlands tatsächlich festgestellt werden, könnten die Konsequenzen erheblich sein. Das Gutachten nennt die Verpflichtung zur Einstellung der Unterstützung sowie mögliche Wiedergutmachungsleistungen – etwa in Form von Schadenersatz oder einer formellen Entschuldigung. Deutschland, das sich gerade erst ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen aufgebürdet hat und dessen Bürger unter steigender Inflation ächzen, könnte sich also auch noch mit Schadenersatzforderungen konfrontiert sehen. Eine Vorstellung, die angesichts der ohnehin angespannten Haushaltslage geradezu grotesk anmutet.

Pellmann fordert, alle Waffenexporte in die Region zu stoppen, die US-Basen zu schließen und sofort eine diplomatische Initiative für einen nachhaltigen Frieden zu ergreifen. Forderungen, die in ihrer Radikalität zwar diskutabel sind, aber zumindest eine klare Haltung erkennen lassen – etwas, das man von der Großen Koalition derzeit vergeblich sucht.

Die eigentliche Frage

Die eigentliche Frage, die sich der deutsche Bürger stellen muss, ist diese: Wollen wir ein Land sein, das sehenden Auges zum Komplizen eines völkerrechtswidrigen Krieges wird? Ein Land, das seine Souveränität an der Pforte einer amerikanischen Militärbasis abgibt? Die Antwort darauf sollte eigentlich eindeutig sein. Doch in einer Zeit, in der politische Führung in Berlin vor allem bedeutet, sich hinter Bündnisverpflichtungen zu verstecken, anstatt eigenständig zu handeln, scheint selbst das Offensichtliche zur Herkulesaufgabe zu werden.

Was bleibt, ist ein Gutachten, das die unbequeme Wahrheit schwarz auf weiß dokumentiert – und eine Bundesregierung, die allem Anschein nach hofft, dass niemand es liest.

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