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19.08.2026
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Presse unter Aufsicht: Wer entscheidet künftig, was Qualität ist?

Presse unter Aufsicht: Wer entscheidet künftig, was Qualität ist?
Symbolbild: KI-generiert

Im Sommer 2026 häufen sich politische Vorstöße, die das Verhältnis von Staat und kritischen Medien neu justieren. Die Bundesregierung will den Zugang zu Behördenakten beschneiden. Gleichzeitig werden neue Aufsichtsmodelle für digitale Medien diskutiert — bis hin zur Frage, welche journalistischen Angebote Algorithmen bevorzugt ausspielen sollen.

Das Ergebnis ist ein bemerkenswerter Gegensatz: Weniger Einblick für Journalisten in den Staat — mehr Einblick des Staates in den Journalismus.

Aktendeckel zu: Das Informationsfreiheitsgesetz wackelt

Medienberichten zufolge beschloss der Koalitionsausschuss am 2. Juli 2026, das Informationsfreiheitsgesetz erheblich zu ändern. Im Gespräch ist unter anderem, Anfragen künftig an ein „berechtigtes Interesse“ zu knüpfen. Recherchen des MDR zufolge peilt das Bundesinnenministerium sogar noch härtere Einschnitte an.

Man muss sich klarmachen, was da auf dem Spiel steht: Es war genau dieses Auskunftsrecht, über das Journalisten in der Vergangenheit an interne Vermerke und Verträge gelangten — etwa in der Aufarbeitung der Maskenbeschaffung. Wer diesen Hebel stumpf macht, macht Verwaltungshandeln unsichtbarer.

Der Protest kommt keineswegs nur aus einer politischen Ecke: Von Wikimedia über Greenpeace bis zu Menschenrechtsorganisationen reicht die Kritik. Aus Sicht unserer Redaktion ist das ein Alarmsignal, das die Koalition aus Union und SPD nicht wegmoderieren sollte.

Aufsicht über „neue Medien“ — wer bestimmt die Grenzen?

Besonders weit reicht ein Vorschlag der Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf, die 2025 für das Bundesverfassungsgericht nominiert war. Dem Ausgangsbericht zufolge plädiert sie für eine „staats- und regierungsferne“ Aufsicht über soziale Netzwerke und ausdrücklich auch über „neue Medien“. Landesmedienanstalten könnten demnach bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen selbst tätig werden und sanktionieren.

Der Schutz von Persönlichkeitsrechten ist unbestritten legitim. Doch die Konstruktion verschiebt etwas Grundsätzliches: An die Stelle eines Rechtsstreits zwischen Betroffenem und Redaktion träte eine Behörde, die Veröffentlichungen von sich aus prüft.

Und das Etikett „staatsfern“? Es beruhigt nur auf den ersten Blick. Gremien der Medienanstalten entstehen nicht im luftleeren Raum — Parlamente benennen Mitglieder, Verbände entsenden Vertreter, Gesetze definieren Zuständigkeiten. Wer garantiert dauerhaft, dass solche Gremien nicht den jeweiligen politischen Mehrheiten folgen?

Reichweite per Verordnung: Der Kampf um die Sichtbarkeit

Noch heikler wird es, wenn Behörden nicht mehr nur Rechtsverstöße ahnden, sondern Sichtbarkeit verteilen. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien fordert, „professionell recherchierte“ Angebote in Empfehlungsalgorithmen besser auffindbar zu machen. Auch im geplanten Digitalen Medien-Staatsvertrag spielen solche Überlegungen eine Rolle; Länder-Eckpunkte sprechen davon, die Auffindbarkeit „verlässlicher“ Inhalte zu verbessern.

Begriffe wie „professionell“, „verlässlich“ oder „demokratierelevant“ klingen harmlos. Messbar sind sie nicht. Wo endet scharfe Regierungskritik, wo beginnt angeblich problematische Zuspitzung? Das Grundgesetz schützt bekanntlich nicht nur höfliche Mehrheitsmeinungen.

Zensur beginnt nicht zwingend mit einem Verbot. Sie kann auch dort beginnen, wo Institutionen bestimmen, welche Stimmen sichtbar bleiben.

Deutschland rutscht ab — und zwar messbar

Dass die Sorge nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt ein Blick auf die Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen: Deutschland fiel dort 2026 von Platz 11 auf Platz 14 zurück.

Ein Medium kann formal weiter publizieren und trotzdem verstummen — durch schlechtere Auffindbarkeit, zähe Behördenverfahren, Sanktionsrisiken. Für strafbare Inhalte gibt es Gerichte. Was es nicht braucht, sind staatlich geschaffene Kategorien zwischen „erwünscht“ und „unerwünscht“, die eines Tages jede beliebige Mehrheit gegen missliebige Redaktionen wenden könnte.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar; für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an qualifizierte Fachleute.

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