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Kettner Edelmetalle

Silber in Gold tauschen: Wann der Ratio-Wechsel sinnvoll ist – und was das Finanzamt daraus macht

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Bei einem Gold-Silber-Ratio um 69 stellt sich in vielen Depots dieselbe Frage: Soll ich meinen Silberbestand jetzt gegen Gold tauschen? Die Idee klingt bestechend einfach, weil sie nur eine Zahl braucht. In der Praxis entscheidet aber nicht das Ratio, sondern die Summe der Reibungsverluste: doppelter Spread aus Ankauf und Verkauf, 19 Prozent Umsatzsteuer auf der Silberseite gegen mehrwertsteuerfreies Anlagegold, Lagervolumen, Teilbarkeit. Und steuerlich ist ein Tausch niemals ein Vorgang, sondern immer zwei: ein Verkauf mit Haltefristprüfung und ein Neukauf, der eine neue Frist in Gang setzt.

Ein großer Stapel Silbermünzen mit angedeuteten Prägemotiven und ein Silberbarren neben einer kleinen Menge Goldmünzen auf dunkler Schieferplatte
Ein Ratio um 69 bedeutet: Für eine Feinunze Gold sind rund 69 Feinunzen Silber nötig. Der Unterschied im Volumen ist beim physischen Tausch ein eigener Faktor.

Was das Gold-Silber-Ratio wirklich aussagt

Das Gold-Silber-Ratio ist eine Division, nicht mehr und nicht weniger: Goldpreis je Feinunze geteilt durch Silberpreis je Feinunze. Steht das Ratio bei 69, kostet eine Unze Gold so viel wie 69 Unzen Silber. Die Kennzahl sagt nichts über das absolute Preisniveau und nichts über die künftige Richtung, sie beschreibt ausschließlich das Verhältnis der beiden Metalle zueinander. Wer sie als Kaufsignal liest, überfordert sie.

Historisch bewegte sich dieses Verhältnis in den vergangenen Jahrzehnten in einer breiten Spanne. Werte deutlich über 80 galten vielen Marktbeobachtern als Hinweis darauf, dass Silber relativ günstig bewertet ist, Werte unter 40 als Zeichen für die umgekehrte Konstellation. Beides sind Faustregeln und keine Gesetze, denn ein hohes Ratio kann sich auch dadurch abbauen, dass Gold fällt, und nicht dadurch, dass Silber steigt. Wer allein auf das Verhältnis schaut, blendet zudem aus, dass beide Metalle gleichzeitig verlieren können. Das Ratio beschreibt eine Relation, keine Richtung.

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Der aktuelle Wert um 69 liegt nach der starken Silberbewegung des vergangenen Winters und der anschließenden Korrektur wieder im Bereich des langjährigen Mittels. Genau das ist die unbequeme Nachricht für alle, die auf einen klaren Extremwert warten: Bei einem Ratio im Normalbereich fehlt das statistische Argument, das einen kostenintensiven Tausch tragen könnte. Extremwerte sind selten, und nur dort ist die erwartbare Bewegung so groß, dass sie die Transaktionskosten überhaupt verdienen kann. Im Mittelfeld dagegen zahlt man vor allem Gebühren für eine Umschichtung, deren Vorteil sich erst noch einstellen müsste.

Zwei Metalle, zwei Marktlogiken

Dass das Verhältnis überhaupt so stark atmet, liegt an der unterschiedlichen Natur der beiden Metalle. Gold ist überwiegend monetäres Metall und lebt von Zentralbanknachfrage, Schmuck und privater Wertaufbewahrung. Silber ist beides zugleich, Anlagemetall und Industriemetall, mit erheblicher Nachfrage aus Photovoltaik, Elektronik und Medizintechnik. Weil der Silbermarkt deutlich kleiner ist als der Goldmarkt, bewegen schon mittelgroße Kapitalströme den Preis kräftig, und diese höhere Schwankungsbreite schlägt unmittelbar auf das Ratio durch. Wer die Mechanik dahinter im Detail nachlesen möchte, findet sie in unserer Analyse zum Beta-Effekt von Silber gegenüber Gold sowie im Grundlagenbeitrag zum Gold-Silber-Ratio.

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Der doppelte Spread: die erste ehrliche Rechnung

Jeder physische Tausch besteht aus zwei Geschäften, und beide kosten Geld. Sie verkaufen Silber zum Ankaufspreis, also unterhalb des Marktwerts, und Sie kaufen Gold zum Verkaufspreis, also oberhalb des Marktwerts. Beide Differenzen zahlen Sie gleichzeitig. Das ist der doppelte Spread, und er ist der Hauptgrund, warum aus einem rechnerisch attraktiven Ratio-Wechsel in der Praxis oft ein Nullsummenspiel wird.

Schreibtisch mit Notizblock, Rechner und Lupe neben einem hohen Stapel Silbermünzen und einem kleinen Stapel Goldmünzen
Der Tausch rechnet sich nur, wenn er in Unzen gerechnet wird, nicht in Euro. Entscheidend ist, wie viele Goldunzen nach allen Kosten ankommen.

Rechnen Sie den Vorgang deshalb konsequent in Unzen durch und nicht in Euro. Der Euro-Betrag verschleiert die Kosten, weil er sich mit dem Kurs bewegt; die Zahl der Unzen tut das nicht. Ein vereinfachtes Beispiel mit gerundeten Werten macht das Prinzip deutlich:

  • Sie halten 100 Unzen Silber in gängigen Anlagemünzen. Bei einem Silberpreis von rund 55 Euro je Unze entspricht das einem Marktwert von etwa 5.500 Euro.
  • Ankauf mit Abschlag: Bei liquiden Standardmünzen sind wenige Prozent üblich, angenommen Sie erhalten rund 5.250 Euro.
  • Neukauf mit Aufschlag: Bei einer 1-Unzen-Goldmünze liegt er typischerweise im niedrigen einstelligen Prozentbereich, angenommen 3.810 Euro bei einem Materialwert von etwa 3.700 Euro.
  • Ergebnis: Sie erhalten rund 1,38 Unzen Gold.

Rein rechnerisch hätten 100 Unzen Silber bei einem Ratio von 69 genau 1,45 Unzen Gold ergeben, angekommen sind 1,38 Unzen. Der Reibungsverlust beträgt in diesem Beispiel also etwa fünf Prozent des Bestands, gemessen in Metall und nicht in Euro. Bei kleineren Stückelungen, Sammlermünzen, Sonderausgaben oder illiquiden Motiven kann der Abschlag deutlich höher ausfallen, in unglücklichen Fällen ein Mehrfaches davon. Die Größenordnung ist damit keine Nebensache, sondern das eigentliche Entscheidungskriterium.

Die Break-even-Frage

Kostet der Tausch fünf Prozent Ihres Bestands, muss sich das Ratio um mindestens diese fünf Prozent zu Ihren Gunsten bewegen, damit Sie überhaupt bei null landen. Wollen Sie später zurück in Silber, fallen die Kosten ein zweites Mal an, auf dem Rückweg sogar höher, weil beim Silberkauf Umsatzsteuer anfällt. Ein vollständiger Rundlauf von Silber über Gold zurück in Silber verlangt deshalb eine Ratio-Bewegung im zweistelligen Prozentbereich, bevor er sich in Unzen auszahlt.

Umsatzsteuer: der unterschätzte Hebel

Der zweite große Unterschied zwischen den beiden Metallen ist steuerlicher Natur und wird bei Ratio-Überlegungen regelmäßig übersehen. Anlagegold ist in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit, geregelt in § 25c UStG. Voraussetzung sind die üblichen Kriterien: Barren mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel sowie Goldmünzen ab einem Feingehalt von 900 Tausendstel, die nach 1800 geprägt wurden, im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel waren oder sind und deren Preis den Materialwert um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt. Praktisch erfüllen alle gängigen Anlagemünzen und Barren diese Bedingungen.

Silber unterliegt dagegen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent, bei Barren wie bei Münzen. Für importierte Silbermünzen entfiel die zuvor mögliche Differenzbesteuerung zum 1. Januar 2022, seither gilt auch dort durchgängig die Regelbesteuerung. Wenn Sie als Privatperson Silber verkaufen, fällt keine Umsatzsteuer an, und genau deshalb können Sie die einmal gezahlte Steuer auch nicht zurückholen. Sie bleibt wirtschaftlich im Spread stecken.

Was das für die Tauschrichtung bedeutet

Die Richtung von Silber zu Gold ist die steuerlich günstigere: Sie verkaufen umsatzsteuerfrei und kaufen umsatzsteuerfrei ein. Der umgekehrte Weg von Gold zu Silber ist die teure Variante, weil auf dem Silberkauf 19 Prozent Umsatzsteuer liegen, die Sie beim späteren Verkauf nicht wiedersehen. Die bereits gezahlte Umsatzsteuer auf Ihrem Altbestand dagegen ist ein versunkener Kostenblock: Sie ist weder ein Argument für noch gegen einen Tausch, sie ändert nur nichts mehr.

Der praktische Effekt zeigt sich im Rundlauf. Bei Silbermünzen summieren sich Kaufaufschlag, Umsatzsteuer und Ankaufsabschlag häufig auf einen zweistelligen Prozentbetrag, während derselbe Vorgang bei einer 1-Unzen-Goldmünze oft nur wenige Prozent kostet. Das ist kein Argument gegen Silber im Depot, wohl aber ein starkes Argument gegen häufiges Hin und Her. Wer die Produktseiten selbst vergleichen möchte, findet die relevanten Bereiche unter Goldbarren, Goldmünzen und Gold allgemein, Silbermünzen und Silber.

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Steuerlich sind es zwei Vorgänge, immer

Der wichtigste Satz dieses Beitrags lautet: Ein Tausch ist steuerlich kein Tausch, sondern ein Verkauf und ein Neukauf. Beide Vorgänge werden getrennt betrachtet, und beide haben Folgen, die Sie kennen sollten, bevor Sie ein Ankaufsangebot annehmen.

Der Verkauf: Haltefrist prüfen

Physische Edelmetalle gelten als andere Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 EStG. Für private Veräußerungsgeschäfte gilt damit im Grundsatz:

  1. Haltedauer über einem Jahr: Ein Gewinn aus dem Verkauf bleibt steuerfrei. Es gibt keine Abgeltungsteuer und keinen Kapitalertragsteuerabzug.
  2. Haltedauer unter einem Jahr: Der Gewinn ist als sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
  3. Freigrenze: Bleiben alle privaten Veräußerungsgewinne eines Kalenderjahres zusammen unter 1.000 Euro, fällt keine Steuer an. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, denn es handelt sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag.

Praktisch heißt das: Bevor Sie einen Silberbestand abgeben, brauchen Sie Klarheit über Ihre Anschaffungszeitpunkte. Wer über Jahre in Tranchen gekauft hat, hält einen gemischten Bestand, bei dem ein Teil längst außerhalb der Frist liegt und ein anderer noch nicht. Bei gleichartigen, nicht individuell zuordenbaren Stücken wird in der Praxis häufig eine Reihenfolge nach dem Prinzip First in, first out unterstellt; wer seine Käufe belegt und Tranchen getrennt dokumentiert hat, kann gezielter zuordnen. Wie das in Ihrem Fall zu bewerten ist, kann verbindlich nur ein Steuerberater beurteilen.

Der Neukauf: Die Uhr läuft von vorn

Das Gold, das Sie im Tausch erwerben, ist steuerlich frisch, denn die einjährige Haltefrist beginnt am Tag der Anschaffung neu. Wer also einen zwölf Jahre alten, längst steuerfreien Silberbestand in Gold umschichtet, tauscht eine abgeschlossene Frist gegen eine offene. Das ist kein Fehler, aber es ist ein Verlust an Flexibilität, der in die Entscheidung gehört. Wollen Sie in achtzehn Monaten aus einem völlig anderen Grund verkaufen, kann die neue Frist im Weg stehen, und aus einer Umschichtung wird nachträglich ein steuerlicher Vorgang.

Wenn aus Umschichten Handel wird

Wer sehr häufig kauft und verkauft, mit erheblichem Umfang und planmäßigem Vorgehen, kann in den Bereich eines gewerblichen Handels geraten. Dann gelten andere Regeln, von der Gewinnermittlung über die Gewerbesteuer bis zur Umsatzsteuerpflicht. Für den privaten Bestandsinhaber, der einmal umschichtet, ist das kein Thema; für jemanden, der Ratio-Wechsel als laufende Strategie betreibt, sehr wohl. Auch diese Abgrenzung gehört in die steuerliche Beratung und nicht in ein Forum.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zur Rechtslage in Deutschland wieder und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für Ihren konkreten Fall ist eine individuelle Prüfung durch einen Steuerberater erforderlich.

Volumen, Gewicht, Teilbarkeit: die praktische Seite

Neben Kosten und Steuern gibt es Gründe für eine Umschichtung, die schlicht mit der Handhabung zu tun haben. Sie werden meist erst dann relevant, wenn der Silberbestand eine bestimmte Größe erreicht hat, und sie treffen dann umso deutlicher.

Große Holzkiste mit Silbermünzkisten und Münzröhren daneben ein kleines flaches Etui mit Goldbarren in einem Tresorraum
Gleicher Gegenwert, völlig unterschiedlicher Platzbedarf: Silber bringt bei identischer Summe ein Vielfaches an Gewicht und Volumen mit.

Für einen Gegenwert von 10.000 Euro erhalten Sie bei den oben genannten Größenordnungen rund 140 Unzen Silber, also etwa 4,4 Kilogramm Metall, verteilt auf Röhren oder Kisten. Derselbe Betrag in Gold entspricht knapp drei Unzen, also gut 80 Gramm, die in eine flache Hand passen. Der Gewichtsunterschied liegt damit bei einem Faktor von etwa 50, und für Tresorkapazität, Versicherungssummen und einen möglichen Transport ist das kein Detail, sondern der entscheidende Unterschied zwischen bequemer und aufwendiger Lagerung.

Silber und Anlagegold im direkten Vergleich (Größenordnungen, keine Tagespreise)
Kriterium Silber Anlagegold
Umsatzsteuer beim Kauf 19 Prozent (Barren und Münzen) befreit nach § 25c UStG
Rundlauf Kauf und Rückverkauf, 1 Unze meist zweistellig in Prozent meist niedrig einstellig in Prozent
Gewicht je 10.000 Euro rund 4,4 Kilogramm rund 80 Gramm
Teilbarkeit im Verkauf sehr fein, Unzenstücke fein nur über Kleinstückelung
Schwankungsbreite höher, auch industriegetrieben geringer, überwiegend monetär
Haltefrist § 23 EStG ein Jahr ein Jahr

Bei der Teilbarkeit kehrt sich der Vorteil allerdings um. Silber lässt sich in kleinen Portionen abgeben, ohne dass ein großer Wertblock angetastet werden muss, während bei Gold schon eine einzelne Unze einen erheblichen Betrag darstellt. Wer nur mit 1-Unzen-Stücken oder 100-Gramm-Barren arbeitet, verkauft im Bedarfsfall zwangsläufig groß. Wer Flexibilität will, mischt deshalb Stückelungen: Kleinere Einheiten kosten prozentual mehr Aufschlag, erkaufen aber Handlungsfreiheit im Ernstfall.

Wann ein Wechsel plausibel ist und wann nicht

Aus den bisherigen Punkten ergibt sich eine nüchterne Entscheidungshilfe. Ein Tausch von Silber in Gold hat nachvollziehbare Gründe, wenn mehrere der folgenden Punkte gleichzeitig zutreffen:

  • Klumpenrisiko: Ihr Depot ist stark silberlastig, etwa 60 Prozent oder mehr des Edelmetallanteils, und Sie möchten die Schwankungsbreite des Gesamtbestands senken.
  • Frist erfüllt: Der Bestand liegt über der Haltefrist, der Verkauf löst also keine Steuerpflicht aus.
  • Lagerung am Limit: Tresorvolumen, Versicherungsobergrenze oder ein geplanter Umzug setzen dem Silberbestand praktische Grenzen.
  • Illiquide Positionen: Sonderprägungen, colorierte Motive oder Sammlerausgaben belasten Sie über den Ankaufsabschlag ohnehin dauerhaft.
  • Einmaliger Vorgang: Sie planen die Umschichtung langfristig und nicht als wiederholtes Timing-Manöver.

Gegen einen Tausch spricht umgekehrt vor allem ein Ratio im Normalbereich, weil dann der statistische Rückenwind fehlt, der die Kosten rechtfertigen könnte. Ebenso kritisch ist ein Silberbestand, der jünger als ein Jahr und im Plus ist: Hier würde der Verkauf eine Steuerpflicht auslösen und den Tausch zusätzlich verteuern. Wer zeitnah zurück in Silber möchte, zahlt die Kosten zweimal, auf dem Rückweg inklusive Umsatzsteuer. Und wer den gesamten Bestand auf einmal wechselt, setzt darauf, den Zeitpunkt richtig zu treffen, eine Annahme, die sich seriös nicht absichern lässt.

Der pragmatische Mittelweg

Statt einer Alles-oder-nichts-Entscheidung schichten viele Bestandsinhaber in Tranchen um: ein definierter Anteil bei einem festgelegten Ratio-Niveau, der nächste Schritt erst bei einer weiteren Veränderung. Das nimmt Timing-Druck aus der Sache, verteilt die Kosten und lässt den Bestand in beide Richtungen atmen. Eine Zielallokation, etwa ein festes Verhältnis von Gold zu Silber im Edelmetallanteil, gibt dem Ganzen eine Regel, an der man sich festhalten kann, wenn der Markt laut wird.

Umsetzung: So läuft der Tausch praktisch ab

Ein Tausch bei einem Händler ist kein Naturalgeschäft, sondern eine Abwicklung aus zwei getrennten Aufträgen. In der Praxis hat sich folgende Reihenfolge bewährt:

  1. Bestand aufnehmen. Listen Sie Stückelungen, Prägungen, Jahrgänge und Anschaffungsdaten auf. Diese Liste brauchen Sie doppelt, für das Ankaufsangebot und für die steuerliche Einordnung.
  2. Ankaufspreise vergleichen. Standardmünzen und Standardbarren erzielen die besten Konditionen. Bei Sonderprägungen lohnt der Vergleich besonders, weil die Abschläge stark streuen.
  3. Kurssicherung klären. Ankauf und Neukauf sollten zeitnah erfolgen, damit Sie nicht zwischen zwei Kursen hängen. Fragen Sie, wie lange ein Angebot gilt und wann der Kurs fixiert wird.
  4. Versicherten Versand nutzen. Beim Einsenden von Silber ist das Gewicht ein Kostenfaktor. Klären Sie Versicherungsdeckung und Verpackungsvorgaben vorab.
  5. Echtheitsprüfung einplanen. Seriöse Händler prüfen eingehende Ware nach standardisierten Verfahren. Das kostet Zeit, schützt aber beide Seiten.
  6. Belege archivieren. Verkaufsabrechnung und neue Kaufrechnung gehören zusammen abgelegt, denn die Kaufrechnung ist der Startpunkt Ihrer neuen Haltefrist.

Kettner Edelmetalle betreibt einen reinen Online-Handel mit vollautomatisiertem Logistikzentrum und ISO-konformer Echtheitsprüfung; Ankauf und Verkauf laufen dort über getrennte Vorgänge mit eigenen Abrechnungen, was für die steuerliche Dokumentation praktisch ist. Ein Barkauf vor Ort ist nicht möglich. Für die Bewertung der Vorgänge in Ihrer Steuererklärung bleibt in jedem Fall Ihr Steuerberater zuständig.

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Fazit: Rechnen Sie in Unzen, nicht in Argumenten

Der Tausch von Silber in Gold ist ein legitimes Werkzeug der Bestandspflege, aber kein Renditemotor. Er reduziert Volumen, senkt die Schwankungsbreite des Bestands und beseitigt umsatzsteuerliche Nachteile auf der Neukaufseite. Bezahlt wird das mit dem doppelten Spread und, falls die Haltefrist noch nicht erfüllt ist, mit einer Steuerposition. Die belastbare Prüfung besteht deshalb aus drei Fragen: Wie viele Unzen kommen nach Kosten an, ist die Jahresfrist erfüllt, und will ich diese Position dauerhaft halten oder nur kurz parken?

Wer diese drei Fragen sauber beantwortet und die steuerliche Seite vorab mit seinem Berater klärt, braucht keine Prognose. Er hat eine Entscheidung, die auch dann noch trägt, wenn das Ratio das Nächste tut, was niemand vorhergesehen hat.

Häufige Fragen zum Tausch von Silber in Gold

Ist ein Tausch von Silber in Gold steuerfrei?

Nicht automatisch, denn steuerlich liegen zwei Vorgänge vor. Der Verkauf des Silbers ist steuerfrei, wenn die Haltedauer mehr als ein Jahr betrug. Lag sie darunter, ist ein Gewinn nach § 23 EStG mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, sofern alle privaten Veräußerungsgewinne des Jahres zusammen die Freigrenze von 1.000 Euro überschreiten. Der Goldkauf selbst löst keine Steuer aus, startet aber eine neue Haltefrist. Die Einordnung Ihres Einzelfalls gehört zum Steuerberater.

Bekomme ich die beim Silberkauf gezahlte Mehrwertsteuer beim Verkauf zurück?

Nein. Als Privatperson verkaufen Sie ohne Umsatzsteuer und können die früher gezahlten 19 Prozent nicht geltend machen. Wirtschaftlich ist dieser Betrag Teil der Anschaffungskosten und steckt im Spread. Genau deshalb ist die Richtung von Silber zu Gold günstiger als der umgekehrte Weg.

Ab welchem Ratio-Wert lohnt sich ein Wechsel?

Eine allgemeingültige Schwelle gibt es nicht, und niemand kann künftige Bewegungen zusagen. Sinnvoll ist die umgekehrte Frage: Wie viel Prozent Ihres Bestands kostet der Tausch, und um wie viel müsste sich das Ratio bewegen, damit Sie in Unzen gerechnet vorn liegen? Liegen die Kosten bei fünf Prozent und das Ratio im historischen Normalbereich, ist der Puffer klein. Bei Extremwerten am Rand der historischen Spanne ist die Ausgangslage eine andere, ein Versprechen bleibt es auch dann nicht.

Welche Silberprodukte lassen sich am besten abgeben?

Standardanlagemünzen und gängige Barren bekannter Hersteller sind am liquidesten und erzielen die engsten Ankaufsabschläge. Sonderprägungen, colorierte Ausgaben und kleine Stückelungen unter einer Unze sind aufwendiger zu handeln, entsprechend höher fallen die Abschläge aus. Wer plant, Teile des Bestands später abzugeben, sollte das bereits beim Kauf mitdenken.

Sollte ich alles auf einmal tauschen?

Ein vollständiger Wechsel setzt voraus, dass der gewählte Zeitpunkt der richtige ist. Weil sich das nicht absichern lässt, arbeiten viele mit Teilschritten und einer Zielallokation im Edelmetallanteil. Das reduziert das Timing-Risiko und verteilt die Kosten, beseitigt sie aber nicht.

Muss ich einen Tausch in der Steuererklärung angeben?

Wenn der Silberverkauf innerhalb der Jahresfrist erfolgt und ein Gewinn entsteht, gehört er in die Anlage SO. Liegt die Haltedauer darüber, ist der Vorgang nicht steuerbar. Da die Frist im Einzelfall vom Anschaffungsdatum jeder Tranche abhängt, sind Belege entscheidend. Für die verbindliche Einordnung wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Kann häufiges Umschichten als gewerblicher Handel gelten?

Bei erheblichem Umfang, hoher Frequenz und planmäßigem Vorgehen ist das möglich. Dann greifen andere steuerliche Regeln, unter anderem Gewerbesteuer und Umsatzsteuerpflicht. Für eine einmalige Umschichtung im privaten Bestand ist das regelmäßig kein Thema. Wer Ratio-Wechsel als laufende Strategie betreiben will, sollte die Abgrenzung vorab steuerlich klären lassen.

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