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25.03.2026
13:10 Uhr

Nürnberger Neutralitäts-Skandal: Wegweisendes Urteil könnte kommunale „Bündnisse gegen Rechts" ins Wanken bringen

Es ist ein Verfahren, das die politische Landschaft Deutschlands nachhaltig verändern könnte – und das längst überfällig war. Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird über eine Klage des AfD-Kreisverbands Nürnberg/Schwabach gegen die Stadt Nürnberg verhandelt. Der Kern der Auseinandersetzung: Die fränkische Metropole soll aus der sogenannten „Allianz gegen Rechtsextremismus" austreten. Was auf den ersten Blick wie ein lokalpolitisches Scharmützel wirkt, hat das Potenzial, bundesweit Schockwellen durch Rathäuser und Landratsämter zu senden.

Wenn der Staat Partei ergreift

Die Vorgeschichte liest sich wie ein Lehrstück darüber, was passiert, wenn staatliche Institutionen ihre Neutralitätspflicht mit Füßen treten. Am 18. November 2021 lehnte der Nürnberger Stadtrat einen Antrag der AfD ab, die Mitgliedschaft in besagtem Bündnis zu beenden. Die Stadt, immerhin Gründungsmitglied der Allianz, sah offenbar kein Problem darin, sich als kommunale Körperschaft an einem Verein zu beteiligen, der eine zugelassene politische Partei systematisch diffamiert. Der AfD-Kreisverband zog daraufhin vor Gericht – und sollte Recht bekommen.

Während das Verwaltungsgericht Ansbach die Klage im Juli 2022 noch abwies, kam der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München im November 2024 zu einem gänzlich anderen Ergebnis. Die Richter verpflichteten die Stadt Nürnberg zum Austritt aus der Allianz. Ein Paukenschlag. Doch Nürnberg gibt sich kämpferisch und legte Revision ein. Nun liegt der Ball beim Bundesverwaltungsgericht.

Diffamierung mit amtlichem Gütesiegel

Was die Richter in München zu ihrer Entscheidung bewog, ist bei nüchterner Betrachtung geradezu erschütternd. Die „Allianz gegen Rechtsextremismus" hatte in einer Pressemitteilung vom Februar 2020 behauptet, die AfD werde für „Werbezwecke" aktiv, und warnte davor, dass sich ein Integrationsgremium für die Zwecke von „Rassisten" instrumentalisieren lasse. Der markige Slogan: „Wer Demokratie wählt, spricht nicht mit Rassisten!" Bereits 2017 war von „rassistischer Hetze" und „menschenverachtenden Positionen" die Rede gewesen.

Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, dass solche Formulierungen weit über eine sachliche Auseinandersetzung hinausgehen. Es handelt sich um gezielte Feindmarkierungen, um politische Kampfbegriffe, die darauf abzielen, eine demokratisch gewählte Partei und ihre Wähler zu stigmatisieren. Und das Perfide daran: All dies geschah unter dem Dach einer Organisation, der eine Kommune als Mitglied angehört – finanziert mit Steuergeldern jener Bürger, die man gleichzeitig als „Rassisten" brandmarkt.

Zurechnung der Äußerungen an die Stadt

Der Verwaltungsgerichtshof argumentierte überzeugend, dass die Äußerungen der Allianz der Stadt Nürnberg zuzurechnen seien. Durch ihre Mitgliedschaft unterstütze die Kommune die Tätigkeit des Bündnisses und nehme mittelbar an dessen Öffentlichkeitsarbeit teil. Darin erkannten die Richter einen klaren Verstoß gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot. Die Stadt greife in den politischen Wettbewerb ein und verletze das Recht der AfD auf gleichberechtigte Teilnahme. Eine bloße Einflussnahme innerhalb des Bündnisses genüge nicht als Korrektiv, da die Stadt dort keine beherrschende Stellung innehabe. Konsequenz: Nur der vollständige Austritt könne den Rechtsverstoß beenden.

Signalwirkung für 164 Kommunen

Die Tragweite dieses Verfahrens kann kaum überschätzt werden. Nach eigenen Angaben gehören der „Allianz gegen Rechtsextremismus" stolze 164 Kommunen und Landkreise sowie 358 Organisationen und Institutionen an. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugunsten der AfD würde zwar formal nur Nürnberg betreffen – doch die zugrunde liegende Rechtsfrage stellt sich für sämtliche Kommunen mit vergleichbaren Mitgliedschaften. Juristen sprechen bereits von einer möglichen Signalwirkung, die weit über Bayern hinausreichen dürfte.

Und es geht um mehr als nur um ein einzelnes Bündnis. In ganz Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren Kommunen, Landkreise und staatlich alimentierte Organisationen in einem regelrechten Wettbewerb darum überboten, wer sich am lautesten „gegen Rechts" positioniert. Dass dabei das Neutralitätsgebot – ein fundamentales Prinzip des demokratischen Rechtsstaats – auf der Strecke blieb, schien die Verantwortlichen wenig zu kümmern. Nun könnte die Justiz diesem Treiben einen Riegel vorschieben.

Ein Muster wird sichtbar

Der Nürnberger Fall reiht sich ein in eine Serie juristischer Erfolge der AfD. Erst kürzlich untersagte das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig, die Partei als „gesichert rechtsextremistisch" einzustufen. Es scheint, als würde die Justiz – zumindest teilweise – ihre Rolle als Korrektiv gegenüber einer politisch einseitigen Exekutive wahrnehmen. Besser spät als nie, möchte man sagen.

Denn was sich in den vergangenen Jahren in Deutschland abgespielt hat, spottet jeder Beschreibung. Staatliche Stellen, die eigentlich allen Bürgern gleichermaßen verpflichtet sind, haben sich zu Parteiorganen degradiert. Steuergelder flossen in Organisationen, deren erklärtes Ziel es war, eine zugelassene Partei zu bekämpfen. Bürgermeister und Stadträte gebärdeten sich als Gesinnungswächter, statt ihrem Amtseid nachzukommen. Und die Medien? Die applaudierten begeistert.

Verfassungsbeschwerde als letztes Mittel?

Der Vorsitzende der Allianz, Stephan Doll, kündigte bereits an, im Falle einer Niederlage eine Verfassungsbeschwerde prüfen zu lassen. Man darf gespannt sein, mit welcher Argumentation ein Verein, der nachweislich gegen das Neutralitätsgebot verstößt, vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen will. Die Chuzpe, mit der hier das Recht auf Diffamierung als vermeintliche Meinungsfreiheit verkauft wird, ist bemerkenswert.

Ungeklärt bleibt zudem eine noch grundsätzlichere Frage: Ob die Mitgliedschaft in einem solchen politischen Bündnis überhaupt eine zulässige kommunale Aufgabe darstellt. Denn Kommunen haben einen klar definierten Aufgabenbereich – und die politische Bekämpfung einer zugelassenen Partei gehört mit Sicherheit nicht dazu.

Ein überfälliges Korrektiv

Was auch immer das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird – allein die Tatsache, dass diese Frage nun auf höchster verwaltungsgerichtlicher Ebene verhandelt wird, ist ein Gewinn für den Rechtsstaat. Zu lange haben sich Kommunen und staatliche Institutionen als verlängerter Arm einer bestimmten politischen Richtung verstanden. Zu lange wurde das Neutralitätsgebot als lästige Formalie abgetan. Und zu lange mussten Millionen von Bürgern, die eine bestimmte Partei wählen, hinnehmen, dass ihre eigene Stadt sie mit Steuergeldern als „Rassisten" abstempelt.

Es wäre an der Zeit, dass der deutsche Rechtsstaat wieder zu seinen Grundprinzipien zurückfindet. Dazu gehört, dass staatliche Stellen allen Bürgern dienen – nicht nur jenen, deren politische Überzeugungen dem jeweiligen Bürgermeister genehm sind. Das Leipziger Urteil könnte ein wichtiger Schritt in diese Richtung sein. Oder, um es mit den Worten eines Kommentators zu sagen: Die Exekutive ist allen Bürgern gegenüber verpflichtet. Nicht nur den ihr genehmen. Basta.

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