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26.08.2026
09:44 Uhr
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Nach DDR-Enthüllungen: Polizeigewerkschafts-Vize wirft sofort hin

Nach DDR-Enthüllungen: Polizeigewerkschafts-Vize wirft sofort hin
Symbolbild: KI-generiert

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, hat sein Amt am Mittwoch mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Auslöser sind Recherchen eines Online-Magazins über seine Vergangenheit als Politoffizier der DDR-Grenztruppen. Hüber selbst spricht von „verunglimpfenden“ und „rufmordähnlichen“ Vorwürfen — sein Anwalt bestreitet die Anschuldigungen.

Rücktritt in der Nacht organisiert

Noch in der Nacht wurden die GdP-Landesvorsitzenden zu einer kurzfristigen Online-Sitzung geladen, in der der geschäftsführende Bundesvorstand den Rücktritt verkündete. Hüber selbst sei nicht dabei gewesen, berichtet ein Teilnehmer.

In seiner offiziellen Erklärung begründet Hüber den Schritt mit laufenden rechtlichen Schritten gegen die Berichterstattung:

„Ich möchte während der notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung die täglich neuen, unhaltbaren Anschuldigungen von der GdP abwenden.“

Die Entscheidung habe er nach intensiven Gesprächen mit dem GdP-Bundesvorsitzenden Jochen Kopelke getroffen. Die Gewerkschaft kündigte an, gegen aus ihrer Sicht falsche Behauptungen, Bedrohungen und „verzerrte Veröffentlichungen“ weiterhin straf- und zivilrechtlich gegen die Urheber vorzugehen — eine Ankündigung, die Kritiker als Drohung gegen die Presse lesen.

Was ein Zeitzeuge berichtet

Im Zentrum steht die Schilderung eines Zeitzeugen. Axel Krause diente den Recherchen zufolge von 1987 bis 1988 als Wehrpflichtiger bei den Grenztruppen der DDR an der Berliner Mauer. Stellvertretender Kompaniechef und Politoffizier sei damals Sven Hüber gewesen.

Krause beschreibt ihn als ideologischen Scharfmacher, der die Soldaten dazu gebracht habe, den Schießbefehl gegen Flüchtlinge konsequent umzusetzen. In einem Grenzabschnitt zwischen Neukölln und Treptow soll Hüber laut dem Zeugen einen festgenommenen Flüchtling misshandelt haben. Außerdem soll er einen Postenführer, der laut Stasi-Akten bei einer geglückten Flucht zu zögerlich von der Schusswaffe Gebrauch gemacht habe, vor rund 200 versammelten Grenzsoldaten degradiert und ihm die Schulterstücke von der Uniform gerissen haben. Sämtliche Vorwürfe werden von Hübers Anwalt bestritten; rechtskräftig festgestellt ist bislang nichts.

Politoffiziere: die „Gesinnungsoffiziere“ der SED

Der DDR-Historiker Hubertus Knabe ordnet die Funktion gegenüber dem Magazin als „eine Art Gesinnungsoffizier“ ein. Politoffiziere vertraten die Staatspartei SED in der Nationalen Volksarmee und hatten dafür zu sorgen, dass die Soldaten politisch auf Linie blieben. Ihre Aufgabe sei es gewesen, Soldaten so zu indoktrinieren, dass sie bereit waren, einen Menschen zu töten. Knabes Zuspitzung: „Der Todesschuss wird zur Friedenstat erklärt.“

Der Aufsatz, der das Fass zum Überlaufen brachte

Bereits zuvor stand Hüber massiv unter Druck. In der Gewerkschaftszeitschrift hatte er Polizisten unter bestimmten Umständen zum Widerstand gegen eine mögliche AfD-Landesregierung aufgerufen. Mehrere GdP-Landesverbände gingen daraufhin öffentlich auf Distanz, in Sachsen-Anhalt traten Medienberichten zufolge Mitglieder aus.

Aus Sicht unserer Redaktion liegt darin der eigentliche Sprengstoff: Ein Funktionär, der Beamten ausgerechnet vor einer Landtagswahl Widerstandsrhetorik nahelegt, muss sich Fragen zur eigenen Biografie gefallen lassen. Und eine zweite Frage bleibt offen — wie jemand mit dieser Vorgeschichte in den bundesdeutschen Polizeidienst und an die Spitze einer Gewerkschaft gelangen konnte.

Ein Lehrstück über die Kraft freier Recherche

Der Fall zeigt, was investigative Arbeit jenseits der etablierten Redaktionen bewegen kann. Dass eine Gewerkschaft im Gegenzug juristische Schritte gegen Berichterstatter ankündigt, dürfte die Debatte über Pressefreiheit weiter anheizen.

Dieser Beitrag gibt unsere Einordnung auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für alle genannten Vorwürfe gilt bis zu einer gerichtlichen Klärung die Unschuldsvermutung.

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