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Kettner Edelmetalle
31.03.2026
05:45 Uhr

Milliarden-Geschenk an die Windlobby: Bayern treibt Stromkunden in die nächste Kostenfalle

Während deutsche Haushalte und Unternehmen unter den höchsten Strompreisen Europas ächzen, hat der Bundesrat am vergangenen Freitag einer Gesetzesinitiative aus dem Freistaat Bayern zugestimmt, die das Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land im Jahr 2026 um satte 5.000 Megawatt aufbläht. Initiator dieses energiepolitischen Husarenstücks: Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger von den Freien Wählern. Die geschätzten Mehrkosten für den Steuerzahler? Mindestens acht Milliarden Euro. Man reibt sich die Augen.

Vom Wettbewerb zur Selbstbedienung

Um die Tragweite dieser Entscheidung zu begreifen, muss man einen Blick auf die Mechanik der EEG-Förderung werfen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde im Jahr 2000 als Anschubfinanzierung eingeführt – wohlgemerkt: als Anschub, nicht als Dauertropf. Seit 2017 erfolgt die Vergabe über Auktionsverfahren, bei denen Projektierer um Zuschläge konkurrieren. Je knapper das ausgeschriebene Volumen, desto schärfer der Wettbewerb, desto niedriger die Kosten für die Allgemeinheit. Zuletzt funktionierte dieses Prinzip sogar: Die Ausschreibungen waren überzeichnet, der durchschnittliche Zuschlagswert sank auf erfreuliche 6,06 Cent pro Kilowattstunde.

Doch genau diesen heilsamen Wettbewerbsdruck hebelt die bayerische Sonderausschreibung nun aus. Das Gesamtvolumen für 2026 steigt von 10.945 auf stolze 15.945 Megawatt – ein Anstieg um rund 45 Prozent. Was das bedeutet, liegt auf der Hand: Weniger Wettbewerb, höhere Gebote, teurere Zuschläge. Die Projektierer können ihre Preise wieder bequem in Richtung des Höchstwerts von 7,25 Cent pro Kilowattstunde schieben. Die Zeche zahlt der Bürger.

Windschwache Standorte, windige Rechnung

Besonders pikant wird die Angelegenheit, wenn man das sogenannte Referenzertragsmodell in die Kalkulation einbezieht – ein Mechanismus, der in der öffentlichen Debatte erstaunlicherweise kaum Erwähnung findet. In windschwachen Regionen, wie sie ausgerechnet in Bayern dominieren, erhöht dieses Modell die EEG-Vergütung um bis zu 55 Prozent. Die effektive Fördergrenze klettert damit von 7,25 auf bis zu 11,24 Cent pro Kilowattstunde. Der tatsächliche Marktwert für Windstrom lag seit 2023 in jedem einzelnen Monat unter diesem Niveau. Mit anderen Worten: In diesen Regionen greift die staatliche Subvention nahezu durchgehend – ein Perpetuum mobile der Umverteilung von unten nach oben.

Unter konservativen Annahmen – einer durchschnittlichen Anlagenleistung von 6 Megawatt, 2.200 vergüteten Volllaststunden pro Jahr und einer Förderdauer von 20 Jahren – ergibt sich allein aus der Differenz zwischen dem bisherigen Zuschlagsniveau und dem Höchstwert ein zusätzlicher Förderbedarf von rund acht Milliarden Euro. Und dabei handelt es sich, wohlgemerkt, um eine konservative Untergrenze. Je nachdem, wo die neuen Anlagen tatsächlich errichtet werden, könnte die Summe deutlich höher ausfallen.

Der Teufelskreis der sinkenden Marktwerte

Hinzu kommt ein Effekt, den Energieökonomen seit Jahren prognostizieren und der nun mit erschreckender Präzision eintritt: Ein massiver Ausbau der Windkraft drückt die Marktwerte für Windstrom immer weiter nach unten. Eine Kurzstudie des Beratungsunternehmens Enervis beziffert den erwarteten Rückgang bis 2028 auf rund 25 Prozent. Das bedeutet im Klartext: Je mehr Windräder gebaut werden, desto weniger ist der erzeugte Strom am Markt wert – und desto häufiger muss der Staat die Differenz aus Steuermitteln ausgleichen. Die Förderung wird damit nicht nur häufiger fällig, sondern strukturell unvermeidbar. Ein klassischer Teufelskreis, den die Politik sehenden Auges befeuert.

Doch damit nicht genug: Der beschleunigte Ausbau erhöht auch den Förderbedarf der mehr als 30.000 bereits bestehenden Windkraftanlagen, weil sinkende Marktwerte deren Ausgleichszahlungen automatisch in die Höhe treiben. Die acht Milliarden Euro Mehrkosten sind also keineswegs zu hoch gegriffen – sie könnten sich als dramatische Untertreibung erweisen.

Aiwanger gegen Reiche: Populismus schlägt Vernunft

Was diese Gesetzesinitiative besonders brisant macht, ist der offene Widerspruch zur Linie der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Diese fordert seit Monaten einen sogenannten netzdienlichen Ausbau der erneuerbaren Energien – also einen Ausbau, der sich nicht an reiner Mengenmaximierung orientiert, sondern die tatsächlichen Netzgegebenheiten berücksichtigt, die Systemintegration verbessert und die Einspeisung zeitlich wie räumlich entzerrt. Ein vernünftiger Ansatz, der die explodierenden Netzausbaukosten begrenzen und die Stromkunden entlasten soll.

Die bayerische Sonderausschreibung torpediert diese Zielsetzung mit chirurgischer Präzision. Sie erhöht die gleichzeitige Einspeisung in windstarken Stunden, verschärft bestehende Netzengpässe, steigert den kostspieligen Redispatch-Bedarf und verstärkt den Preisdruck an der Strombörse hin zu immer mehr Negativpreisstunden – jenen absurden Momenten, in denen Stromerzeuger dafür bezahlt werden, dass jemand ihren Strom abnimmt. Wer sich fragt, warum die deutsche Energiewende international zunehmend als warnendes Beispiel gilt, findet hier eine Antwort.

Koalitionsvertrag? Welcher Koalitionsvertrag?

Besonders entlarvend ist der Umstand, dass der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung unter Friedrich Merz ausdrücklich eine Überprüfung des Referenzertragsmodells für Süddeutschland vorsieht. Der Hintergrund: die berechtigte Sorge, dass Zuschläge in windschwachen Regionen zu überhöhten Förderkosten führen. Eine Sonderausschreibung, die genau diese Mechanik weiter verstärkt, konterkariert also nicht nur die Agenda des Wirtschaftsministeriums, sondern auch die eigenen Vereinbarungen der Regierungskoalition. Man fragt sich unwillkürlich: Wie viel ist ein Koalitionsvertrag eigentlich noch wert, wenn er bereits wenige Monate nach seiner Unterzeichnung von den eigenen Verbündeten im Bundesrat unterlaufen wird?

Die Rechnung zahlt der Bürger – wie immer

Die Konsequenzen dieser Politik sind so vorhersehbar wie deprimierend: höhere Förderlasten, höhere Netzausbaukosten, höhere Strompreise. Deutschland, das ohnehin schon unter den weltweit höchsten Energiekosten leidet, bürdet sich weitere Milliarden an Subventionen auf – ohne systemische Notwendigkeit, ohne Rücksicht auf die Belastbarkeit des Stromnetzes und ohne erkennbaren Nutzen für die Versorgungssicherheit. Denn eines darf man bei all den beeindruckenden Megawatt-Zahlen nicht vergessen: Windkraft liefert keine gesicherte Leistung. Wenn der Wind nicht weht – und das tut er in Bayern bekanntlich seltener als an der Nordseeküste –, produzieren auch 15.945 Megawatt installierter Leistung exakt null Kilowattstunden Strom.

Es ist ein Treppenwitz der deutschen Energiepolitik, dass ausgerechnet Bayern, das mit dem Kernkraftwerk Isar 2 bis zuletzt über einen der leistungsfähigsten und zuverlässigsten Stromerzeuger Europas verfügte, nun auf subventionierte Windräder an windschwachen Standorten setzt. Die Abschaltung der letzten deutschen Kernkraftwerke im April 2023 – eine Entscheidung, die von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wurde – rächt sich mit jedem weiteren Milliarden-Grab, das im Namen der Energiewende ausgehoben wird.

Wer angesichts solcher politischen Fehlsteuerungen nach einem sicheren Hafen für sein Vermögen sucht, sollte den Blick auf physische Edelmetalle richten. Gold und Silber haben sich über Jahrtausende als verlässlicher Wertspeicher bewährt – unabhängig davon, welche energiepolitischen Abenteuer die jeweilige Regierung gerade verfolgt. Als Beimischung in einem breit gestreuten Portfolio bieten sie einen bewährten Schutz gegen die schleichende Entwertung, die steigende Staatsausgaben und wachsende Schuldenlasten unweigerlich mit sich bringen.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Jede Investitionsentscheidung sollte auf Basis eigener, sorgfältiger Recherche getroffen werden. Für individuelle Anlageentscheidungen ist jeder Leser selbst verantwortlich. Wir übernehmen keine Haftung für finanzielle Entscheidungen, die auf Grundlage dieses Artikels getroffen werden.

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