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28.05.2025
07:27 Uhr

Meta startet umstrittenes KI-Training mit deutschen Nutzerdaten – Widerspruchsfrist verstrichen

Die digitale Enteignung nimmt ihren Lauf: Seit der vergangenen Nacht darf der US-Konzern Meta ungehindert auf die persönlichen Daten deutscher Facebook- und Instagram-Nutzer zugreifen. Das Oberlandesgericht Köln hatte dem Tech-Giganten am Freitag grünes Licht für das umfassende KI-Training gegeben – ein Urteil, das Datenschützer als kapitale Niederlage werten dürften.

Der gläserne Nutzer wird Realität

Was sich wie ein dystopischer Science-Fiction-Roman liest, ist nun bittere Realität: Sämtliche Beiträge, Fotos, Kommentare und Interaktionen, die deutsche Nutzer jemals auf Facebook oder Instagram geteilt haben, werden systematisch ausgelesen und für das Training der hauseigenen KI-Software "Meta AI" verwendet. Jahre persönlicher Erinnerungen, privater Momente und vertraulicher Gedanken – alles wird zum Futter für die Algorithmen des Silicon-Valley-Riesen.

Besonders perfide: Die Widerspruchsfrist lief ausgerechnet in der Nacht zum Dienstag aus – zu einer Zeit, in der die meisten Nutzer schliefen und keine Chance mehr hatten, ihre Daten zu schützen. Wer es versäumt hat, rechtzeitig zu widersprechen, dessen digitale Vergangenheit gehört nun unwiderruflich Meta.

Verbraucherschützer scheitern kläglich

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte noch versucht, das Unvermeidliche zu verhindern. Ihr Eilantrag beim Oberlandesgericht Köln sollte die Datennutzung stoppen – doch die Richter entschieden zugunsten des Tech-Konzerns. Ein Urteil, das Fragen aufwirft: Wie kann es sein, dass deutsche Gerichte amerikanischen Konzernen erlauben, massenhaft persönliche Daten deutscher Bürger für ihre Geschäftszwecke zu verwerten?

Meta selbst gibt sich erwartungsgemäß unschuldig. Ein Konzernsprecher behauptete scheinheilig, man sei "verpflichtet", den Deutschen eine "deutsch-trainierte KI" zur Verfügung zu stellen. Als ob die deutschen Nutzer darum gebettelt hätten, ihre privaten Daten für die Profitmaximierung eines US-Konzerns herzugeben!

Die Illusion der Wahlfreiheit

Zwar können Nutzer auch weiterhin der Datennutzung widersprechen – doch dieser Widerspruch gilt nur für zukünftige Beiträge. Die digitale Vergangenheit bleibt unwiderruflich in den Händen von Meta. Ein schwacher Trost für all jene, die jahrelang arglos ihre persönlichen Momente auf den Plattformen geteilt haben.

Immerhin: WhatsApp-Chats bleiben durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt. Doch auch hier lauert die Gefahr: Wer mit dem KI-Assistenten "Meta AI" chattet, gibt seine Nachrichten freiwillig zur Verwertung frei. Die Nutzer werden so zu unwissenden Datenlieferanten degradiert.

Ein Präzedenzfall mit Folgen

Dieses Urteil könnte einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Wenn deutsche Gerichte amerikanischen Tech-Konzernen erlauben, nach Belieben auf die Daten deutscher Bürger zuzugreifen, wo endet dann der Datenhunger? Welche persönlichen Informationen sind noch sicher vor dem Zugriff der Silicon-Valley-Giganten?

Die Bundesregierung schweigt derweil zu diesem digitalen Ausverkauf deutscher Nutzerdaten. Statt die Bürger zu schützen, überlässt man sie dem Datenhunger amerikanischer Konzerne. Ein weiteres Beispiel dafür, wie die aktuelle Politik die Interessen der eigenen Bevölkerung vernachlässigt.

Was bleibt zu tun?

Wer seine Daten noch retten möchte, sollte umgehend der weiteren Nutzung widersprechen. Doch seien wir ehrlich: Der Schaden ist bereits angerichtet. Jahre persönlicher Daten sind unwiederbringlich in den Händen von Meta. Die einzige wirkliche Alternative wäre der komplette Verzicht auf diese Plattformen – doch in einer zunehmend digitalisierten Welt ist auch das für viele keine realistische Option.

Dieses Urteil zeigt einmal mehr: In der digitalen Welt sind wir längst zu Produkten geworden. Unsere Daten, unsere Privatsphäre, unsere persönlichen Momente – alles wird zur Handelsware im großen Geschäft der Tech-Konzerne. Und die deutsche Politik? Sie schaut tatenlos zu, während die digitale Souveränität ihrer Bürger Stück für Stück verkauft wird.

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