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24.07.2025
14:26 Uhr

Medialer Totalausfall: Wie die Stuttgarter Zeitung im Fall Ballweg die Wahrheit zur Unkenntlichkeit verzerrt

Was sich derzeit im Gerichtssaal des Landgerichts Stuttgart abspielt, könnte man als Lehrstück für den Verfall journalistischer Standards bezeichnen – wäre es nicht so erschreckend real. Die Stuttgarter Zeitung, einst ein Flaggschiff des seriösen Lokaljournalismus, hat sich mit ihrer Berichterstattung über den Prozess gegen Michael Ballweg endgültig ins Abseits manövriert. Der Artikel von Eberhard Wein vom 23. Juli 2025 ist dabei nicht nur ein handwerklicher Offenbarungseid, sondern ein Paradebeispiel dafür, wie Medien zu willfährigen Erfüllungsgehilfen einer fragwürdigen Anklage werden.

Wenn Mathematik zur Glaubensfrage wird

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart behauptet, Ballweg habe 575.929,84 Euro zweckentfremdet. Doch schon bei der simpelsten Grundrechenaufgabe versagt die Anklagebehörde kläglich: Von angeblichen Einnahmen in Höhe von 1.269.902,58 Euro sollen 843.111,68 Euro zweckentsprechend verwendet worden sein. Die Differenz? Richtig gerechnet wären das 426.790,90 Euro – nicht die behaupteten 575.929,84 Euro. Es klafft eine Lücke von satten 149.138 Euro, für die niemand eine Erklärung liefert.

Doch anstatt diese offensichtliche Diskrepanz zu hinterfragen, legt Journalist Wein noch eine Schippe drauf. In seinem Artikel zaubert er plötzlich die Summe von 679.000 Euro aus dem Hut – eine Zahl, die weder in der Anklageschrift steht noch sonst irgendwo belegt wird. Hier wird nicht mehr berichtet, hier wird fabuliert.

Die unbequeme Wahrheit aus dem Gerichtssaal

Was die Stuttgarter Zeitung ihren Lesern verschweigt, wiegt schwer. Das Landgericht Stuttgart selbst hatte bereits im Oktober 2023 in einem Nichteröffnungsbeschluss festgestellt, dass "das vorgelegte Ermittlungsergebnis den erhobenen Betrugsvorwurf nicht trägt". Die Staatsanwaltschaft gehe "wiederholt von falschen Prämissen aus", so das Gericht wörtlich.

Noch deutlicher wurde es im Rechtsgespräch vom 12. März 2025. Das Gericht erklärte unmissverständlich, es gebe "weder Tatsachen, auf die die Strafkammer eine Überzeugung stützen könnte, dass das Geld zweckwidrig verwendet worden sei, noch Anhaltspunkte, wie man diesbezüglich weiter aufklären könnte". Ein vernichtendes Urteil über die Qualität der Anklage – doch in der Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung findet sich davon kein Wort.

Erfundene Einnahmen und verschwiegene Verluste

Die Liste der Ungereimtheiten ist lang. Am 23. Verhandlungstag musste ein ermittelnder Polizeibeamter einräumen, dass eine Rückzahlung von 50.000 Euro fälschlicherweise als Einnahme verbucht wurde. Zwei angebliche Bareinzahlungen von je 40.000 Euro entpuppten sich als Luftnummer – tatsächlich gab es nur eine einzige. Die Staatsanwaltschaft hat nachweislich Einnahmen erfunden, um ihre Anklage zu stützen.

Gleichzeitig werden entlastende Fakten konsequent unter den Teppich gekehrt. Die Verteidigung legte eine Bescheinigung der Steuerberatungsgesellschaft Burberg vor, die für 2020 einen Verlust von etwa 25.000 Euro und für 2021 einen Verlust von rund 54.000 Euro ausweist. Auch davon erfährt der Leser der Stuttgarter Zeitung nichts.

Journalismus oder Kampagne?

Was hier geschieht, ist mehr als nur schlechter Journalismus – es ist die systematische Demontage eines Menschen durch mediale Vorverurteilung. Der Pressekodex, insbesondere die Ziffern zur Wahrhaftigkeit und Sorgfalt, wird mit Füßen getreten. Statt kritisch zu hinterfragen, macht sich die Zeitung zum Sprachrohr einer Anklage, deren Fundament bereits vom Gericht selbst als brüchig bezeichnet wurde.

Die Kriminalhauptkommissarin Eva Haller vom Dezernat für Wirtschaftskriminalität bestätigte im Verfahren belegbare Ausgaben von 945.634,22 Euro – deutlich mehr als die von der Staatsanwaltschaft anerkannten 843.111,68 Euro. Doch solche Details stören nur das vorgefertigte Narrativ.

Ein Symptom für größere Probleme

Der Fall Ballweg und seine mediale Aufarbeitung sind symptomatisch für den Zustand unserer Medienlandschaft. Kritische Stimmen, die sich gegen die Politik der vergangenen Jahre stellten, werden systematisch diskreditiert. Die Querdenker-Bewegung mag man politisch bewerten, wie man will – doch die Art und Weise, wie hier mit rechtsstaatlichen Prinzipien umgegangen wird, sollte jeden Demokraten alarmieren.

Es ist kein Zufall, dass ausgerechnet jene, die während der Corona-Zeit unbequeme Fragen stellten, nun mit der vollen Härte des Staatsapparats und seiner medialen Begleiter konfrontiert werden. Die Stuttgarter Zeitung hat sich in diesem Schauspiel für eine Rolle entschieden – und es ist nicht die des kritischen Beobachters.

"Derzeit gebe es weder Tatsachen, auf die die Strafkammer eine Überzeugung stützen könnte, dass das Geld zweckwidrig verwendet worden sei, noch Anhaltspunkte, wie man diesbezüglich weiter aufklären könnte." - Landgericht Stuttgart, 12. März 2025

Diese klaren Worte des Gerichts hätten die Schlagzeile sein müssen. Stattdessen fabriziert die Stuttgarter Zeitung Zahlen, die jeder Grundlage entbehren. Wenn Journalismus zur reinen Meinungsmache verkommt, wenn Fakten nach Belieben verdreht werden, dann ist das nicht nur ein Verrat am Leser – es ist ein Angriff auf die Grundfesten unserer Demokratie.

Die Bürger dieses Landes haben ein Recht auf wahrheitsgemäße Berichterstattung. Sie haben ein Recht darauf, dass Medien ihrer Kontrollfunktion nachkommen, statt sich zu Handlangern fragwürdiger Anklagen zu machen. Was die Stuttgarter Zeitung hier abliefert, ist das Gegenteil von Journalismus – es ist Propaganda im Gewand der Berichterstattung.

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