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24.07.2025
17:03 Uhr

Macron verklagt US-Podcasterin wegen angeblicher Geschlechts-Behauptungen über seine Frau

Der französische Präsident Emmanuel Macron und seine Ehefrau Brigitte haben in den USA rechtliche Schritte gegen die konservative Podcasterin Candace Owens eingeleitet. Die 218-seitige Klageschrift wurde am Mittwoch beim Superior Court in Delaware eingereicht, wo Owens' Unternehmen registriert ist. Die Klage umfasst 22 Anklagepunkte, darunter Verleumdung, Verletzung der Privatsphäre und implizite Diffamierung.

Schwerwiegende Vorwürfe im Raum

Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen Owens' wiederholte Behauptungen auf verschiedenen Plattformen, Brigitte Macron sei als Mann geboren worden. Das Anwaltsteam der Macrons bezeichnet diese Aussagen als "abwegige, verleumderische und weit hergeholte Fiktionen". Die konservative Kommentatorin habe diese Anschuldigungen sowohl über soziale Medien als auch durch eine achtteilige YouTube-Serie mit dem Titel "Becoming Brigitte" verbreitet, was zu erheblicher Online-Belästigung geführt haben soll.

Tom Clare, der prominente Anwalt der Macrons, erklärte in einer begleitenden Stellungnahme, es handle sich um einen eindeutigen Fall von Verleumdung. "Frau Owens stützte sich auf diskreditierte Falschbehauptungen, die ursprünglich von einem selbsternannten spirituellen Medium und einer sogenannten investigativen Journalistin präsentiert wurden. Sie hat diese Falschheiten nicht nur gefördert und erweitert, sondern auch neue erfunden", so Clare.

Gescheiterte Versuche einer außergerichtlichen Einigung

Laut Gerichtsdokumenten hätten die Vertreter der Macrons mehrfach um Widerrufe gebeten, bevor sie den Rechtsweg beschritten. In einer gemeinsamen Erklärung teilte das Präsidentenpaar mit, sie seien zu dem Schluss gekommen, dass "die Anrufung eines Gerichts der einzig verbleibende Weg zur Abhilfe" sei, nachdem Owens angeblich "diese Falschheiten systematisch bekräftigt" habe.

"Nach eingehender Prüfung würde ich meinen gesamten beruflichen Ruf darauf setzen, dass Brigitte Macron tatsächlich ein Mann ist"

Diese Aussage tätigte Owens in einem Social-Media-Beitrag aus dem Jahr 2024 und unterstrich damit ihre unnachgiebige Haltung trotz der Aufforderungen zum Widerruf. Das französische Präsidentenpaar bestreitet diese Behauptungen konsequent und verweist auf offizielle Geburtsurkunden.

Internationale Dimension des Falls

Die Klage in den USA erfolgt nach gemischten Ergebnissen für die Macrons vor französischen Gerichten in ähnlichen Angelegenheiten. Am 11. Juli hob ein Pariser Berufungsgericht Verurteilungen gegen zwei französische Frauen auf, die vergleichbare Behauptungen über die Geschlechtsidentität der First Lady aufgestellt hatten.

Das Berufungsurteil kippte eine Entscheidung vom September 2023, die die Angeklagten Amandine Roy, ein selbsternanntes spirituelles Medium, und Natacha Rey, eine selbstbeschriebene unabhängige Journalistin, zur Zahlung von 8.000 Euro Schadensersatz an Brigitte Macron und 5.000 Euro an ihren Bruder verurteilt hatte. Die Frauen hatten im Dezember 2021 ein vierstündiges YouTube-Video produziert, in dem sie Theorien verbreiteten, Brigitte Macron sei früher als Jean-Michel Trogneux bekannt gewesen.

Rechtliche Bewertung in Frankreich

Das Berufungsgericht stellte fest, die Angeklagten hätten trotz falscher Behauptungen, einschließlich Anschuldigungen der "Verführung Minderjähriger", in "gutem Glauben" gehandelt. Diese Entscheidung hob ihre finanzielle Haftung auf - ein Urteil, das durchaus Fragen zur Konsistenz der französischen Rechtsprechung in solchen Fällen aufwirft.

Die Klage wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Verbreitung von Verschwörungstheorien und Falschinformationen im digitalen Zeitalter. Während die Meinungsfreiheit zweifellos ein hohes Gut darstellt, zeigt dieser Fall die Grenzen auf, wenn unbelegte Behauptungen zu systematischer Belästigung und Rufschädigung führen. Es bleibt abzuwarten, wie das amerikanische Rechtssystem mit diesem grenzüberschreitenden Fall umgehen wird, der sowohl Fragen der Pressefreiheit als auch des Persönlichkeitsschutzes berührt.

Die Klage der Macrons verdeutlicht, dass selbst Staatsoberhäupter nicht vor den Auswüchsen der digitalen Desinformationskampagnen gefeit sind - ein Phänomen, das in unserer vernetzten Welt zunehmend zur Herausforderung für demokratische Gesellschaften wird.

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