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Kettner Edelmetalle
13.08.2026
05:44 Uhr
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Leihmutter sagt Nein zur Abtreibung: Kampf um ein herzkrankes Baby

Eine Krankenschwester aus Alaska weigert sich, ein schwer herzkrankes Kind abtreiben zu lassen – und flieht nach Texas. Am Mittwoch kam der Junge in Dallas zur Welt. Der Fall entwickelt sich zu einem juristischen Kräftemessen zwischen drei US-Bundesstaaten und wirft eine unbequeme Frage auf: Darf ein Vertrag über Leben und Tod eines Kindes entscheiden?

Ein Herzfehler löst die Vertragsklausel aus

McKenna West, alleinerziehende Mutter zweier Kinder, trug das Kind für ein Paar aus Kalifornien aus – vermittelt über eine US-Leihmutterschaftsagentur. Der Vertrag regelte nicht nur die Geburt, sondern auch den Fall einer Fehlbildung: dann Abtreibung.

In der 20. Schwangerschaftswoche fanden Ärzte keinen Blutfluss durch die linke Herzkammer. Die Diagnose: hypoplastisches Linksherzsyndrom. Ohne rasche Operation sterben betroffene Kinder oft binnen Tagen oder Wochen. Mit mehreren Eingriffen aber – die erste Operation ist die sogenannte Norwood-Prozedur – erreichen viele Patienten das Erwachsenenalter.

Berichten und Gerichtsunterlagen zufolge verlangten die Auftraggeber daraufhin den Abbruch. West habe zunächst nachgegeben, in Alaska aber keinen Arzt gefunden, der den Eingriff in der fast 22. Woche vornehmen wollte. Kurz darauf sagte sie den Termin ab.

250.000 Dollar – der Preis für ein Nein

Laut den Unterlagen sollte sie stattdessen nach Seattle reisen. Andernfalls, so die Darstellung, drohten ihr Schadenersatzforderungen von mehr als 250.000 Dollar. West habe angeboten, den Jungen nach der Geburt selbst zu übernehmen und alle Kosten zu tragen; auch ihr Bruder habe sich zur Adoption bereiterklärt. Beides sei abgelehnt worden.

Den Vertrag habe sie später als Gefängnis beschrieben – sie habe sich ohne eigene Stimme gefühlt, aber gewusst, dass sie das Kind schützen wolle.

Texas greift ein – und Kalifornien hält dagegen

In Texas suchte West ein Krankenhaus mit Kinderherzchirurgie auf. Generalstaatsanwalt Ken Paxton schaltete sich ein, weil aus Sicht seiner Behörde keine verbindliche Zusage für die lebensrettende Operation vorlag. Ein Gericht in Dallas sicherte dem Kind noch vor der Geburt die notwendige Versorgung zu: keine Verweigerung, keine Verzögerung, keine Verlegung aus dem Staat. Zusätzlich wurde ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt.

„Jedes Kind in unserem Staat verdient Fürsorge und Schutz, und genau dafür werde ich kämpfen“, erklärte Paxton nach dem Beschluss.

Das Paar widerspricht der Darstellung: Es habe sich für die Fortsetzung der Schwangerschaft entschieden und Spezialisten in Kalifornien eingeschaltet; sein Anwalt wirft West und Paxton laut Medienberichten „politisches Theater“ vor. Ein kalifornisches Gericht erkannte die Auftraggeber als rechtliche Eltern an, ein texanischer Richter untersagte West, über die Behandlung zu entscheiden. Nach Angaben ihres Anwalts darf sie den Jungen derzeit weder sehen noch halten. Am 25. August wird weiterverhandelt.

Warum das auch Deutschland angeht

Leihmutterschaft ist hierzulande verboten – das Embryonenschutzgesetz stellt die ärztliche Mitwirkung unter Strafe, bis zu drei Jahre Haft sind möglich. Trotzdem wird über eine Lockerung diskutiert. Der Fall aus Dallas zeigt aus Sicht unserer Redaktion mit brutaler Klarheit, wohin die Kommerzialisierung der Schwangerschaft führen kann: Wenn das Kind zur Vertragsleistung wird, entscheidet am Ende das Kleingedruckte.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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