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24.08.2026
05:58 Uhr
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Kopftuch-Verbot in Österreich: Gemeinden kündigen offenen Bruch an

Kopftuch-Verbot in Österreich: Gemeinden kündigen offenen Bruch an
Symbolbild: KI-generiert

Mit dem neuen Schuljahr gilt in Österreich ein gesetzliches Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. Doch noch bevor die erste Stunde geschlagen hat, kündigen mehrere muslimische Gemeinden laut Lehrergewerkschaft an, sich schlicht nicht daran zu halten. Betroffen sein könnten Schätzungen zufolge bis zu 12.000 Mädchen.

Ein Gesetz, das kaum jemand durchsetzen will?

Der Vorsitzende der christlichen Lehrergewerkschaft, Paul Kimberger, warnt vor erheblichen Konflikten an den Schulen. Einige Communitys hätten sich bereits gemeldet und angekündigt, das Verbot nicht zu befolgen, sagte er gegenüber Medien.

Kimberger selbst steht hinter der Regelung und sieht darin ein Signal gegen den politischen Islam. Zugleich verlangt er Rückendeckung von Schul- und Sicherheitsbehörden – Lehrer und Direktoren dürften im Streit mit Familien nicht allein gelassen werden.

„Mit einem Salafisten über das Kopftuchverbot zu sprechen, wird wenig Sinn machen“, so der Gewerkschafter.

150 bis 800 Euro – so läuft die Eskalationsleiter

Das Gesetz knüpft an die in Österreich mit 14 Jahren beginnende Religionsmündigkeit an. Der Nationalrat beschloss es Medienberichten zufolge im Dezember 2025 mit breiter Mehrheit; verankert ist es in Paragraf 43a des Schulunterrichtsgesetzes und gilt ab dem Schuljahr 2026/27.

Der Ablauf ist bürokratisch präzise geregelt: Zuerst spricht die Lehrkraft das Mädchen an, dann informiert sie die Schulleitung. Diese sucht das Gespräch mit Schülerin und Eltern. Bleibt das Kopftuch auf, schaltet sich die Bildungsdirektion ein.

  • Bei fortgesetzter Missachtung: Anzeige gegen die Erziehungsberechtigten
  • Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 800 Euro
  • Abnehmen darf niemand das Kopftuch gegen den Willen des Kindes

Das Bildungsministerium stellte in einem Rundschreiben klar, die Regelung sei zwingend, die Schule habe keinen Ermessensspielraum. Wer Verstöße nicht meldet, begeht demnach eine Pflichtverletzung. Praktisch heißt das: Der Staat schiebt die Konfliktlast in die Klassenzimmer.

Wien improvisiert, Karlsruhe lässt grüßen

Die Vorbereitung wirkt uneinheitlich. Während manche Schulen bereits im Frühjahr Eltern informierten, berichten Lehrer aus Wiener Brennpunktschulen, kurz vor Schulbeginn noch keine konkreten Anweisungen erhalten zu haben.

Die frühere Lehrerin und Buchautorin Susanne Wiesinger rechnet ebenfalls mit Auseinandersetzungen und befürchtet, dass sich Wut gegen Lehrer richte. Sie verteidigt das Verbot als Kinderschutz: Viele minderjährige Mädchen trügen das Kopftuch nicht aus freier Entscheidung, sondern unter familiärem oder sozialem Druck.

Zweiter Anlauf – erneut vor dem Höchstgericht

Schon 2019 hatte eine ÖVP-FPÖ-Regierung ein Kopftuchverbot beschlossen; der Verfassungsgerichtshof kippte es wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Nun zieht die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) erneut vor das Höchstgericht und nennt die Regelung verfassungs- und menschenrechtswidrig; ein von ihr beauftragtes Gutachten kommt zum selben Schluss. Berichten zufolge liegen bereits mehrere Anträge in Wien – eine Entscheidung vor Herbst gilt als unwahrscheinlich.

Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Fall ein Grundproblem westlicher Rechtsstaaten: Gesetze gelten nur so weit, wie der Staat bereit ist, sie durchzusetzen. Wer Lehrer ohne Rückhalt in solche Konflikte schickt, riskiert nicht nur Chaos an den Schulen – sondern den Respekt vor dem Recht selbst. Auch für Deutschland dürfte die österreichische Erfahrung lehrreich werden.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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