
Köln: Jeder zweite Migrant im Bleiberechtsprogramm im Visier

Es sind Zahlen, die eine ganze Stadtverwaltung in Erklärungsnot bringen: Gegen 76 der aktuell 153 Teilnehmer des Kölner Bleiberechtsprogramms wird strafrechtlich ermittelt. Für das Jahr 2026 sind Berichten zufolge fast 100 Verfahren aktenkundig. Der Vorwurfskatalog reicht von Vergewaltigung und sexuellem Kindesmissbrauch über Raub und gefährliche Körperverletzung bis hin zu Kokainhandel, Geldwäsche und der Verbreitung von Kinderpornografie.
Ein Programm, das Straffälligkeit aushält
Das städtische Programm soll langjährig geduldeten Migranten eine dauerhafte Bleibeperspektive eröffnen – begleitet von Sozialpädagogen. Nach den 2021 beschlossenen Vorgaben stehe eine Straffälligkeit einer Teilnahme „nicht per se“ entgegen, teilte die Stadt mit.
Ausgeschlossen werde demnach nur, wessen Führungszeugnis eine Verurteilung von mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe ausweist. Anders gesagt: Wer noch nicht rechtskräftig verurteilt ist, bleibt im Programm – selbst wenn schwerste Vorwürfe im Raum stehen. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Aber muss eine Kommune währenddessen den Aufenthalt zementieren?
Die Stadt betont, aus den erfassten Verfahren gehe nicht hervor, ob sie eingestellt wurden oder zu Anklagen und Verurteilungen führten. Deshalb müssten zusätzlich Meldungen von Staatsanwaltschaften und Gerichten ausgewertet werden. Nun prüfe man, ob die eigenen Vorgaben überhaupt eingehalten wurden – und wie künftig mit laufenden Strafverfahren umzugehen sei.
Als das Land helfen wollte, sagte Köln Nein
Auslöser der Aufarbeitung ist die sogenannte Coesfelder Liste. Die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld bot der Stadt Köln im Herbst 2024 an, für 471 abgelehnte Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten Passersatzpapiere zu beschaffen – der entscheidende Schlüssel für eine Abschiebung.
Die Kölner Abteilung „Bleiberechtsperspektive“ lehnte ab. Man setzte lieber auf Integration durch Sozialarbeit. 218 Personen der Liste steckten damals bereits im Kölner Programm. Gegen 119 von ihnen waren 155 Ermittlungsverfahren bekannt, darunter 49 wegen Diebstahlsdelikten, daneben Vorwürfe wie Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, bewaffneter Raub, räuberische Erpressung, Sozialleistungsbetrug und Angriffe auf Vollstreckungsbeamte.
Nach Recherchen des WDR prüfen inzwischen Juristenteams der Stadt Köln den Status aller 471 Betroffenen – es geht dabei um rund 1.600 registrierte Ermittlungsverfahren gegen 160 Personen von der Liste.
12.000 Verfahren – der Fall sprengt Köln
Der Skandal endet nicht am Rhein. Parallel hatte die Zentrale Ausländerbehörde Unna den Kommunen Hilfe bei der Papierbeschaffung für 5.200 ausreisepflichtige Iraker angeboten. Rund 1.100 von ihnen waren laut einer vorläufigen Auswertung des Landeskriminalamts bereits polizeilich in Erscheinung getreten.
Insgesamt sollen etwa 2.100 Personen aus beiden Listen mit rund 12.000 Ermittlungsverfahren in Verbindung stehen. Medienberichten zufolge hat das LKA dafür rund 6.800 Namen überprüft. NRW-Landtag und Integrationsausschuss beschäftigen sich längst damit, die zuständige Landesministerin habe Köln zur Aufklärung aufgefordert.
Wenn Rechtsstaat zur Verhandlungssache wird
Aus Sicht unserer Redaktion legt der Vorgang eine Grundschwäche der deutschen Migrationspolitik offen: Ausreisepflicht bedeutet in der Praxis oft wenig, wenn Kommunen eigene Wege gehen. Für viele Bürger ist das schwer erträglich – sie zahlen Steuern für einen Staat, der seine eigenen Entscheidungen nicht durchsetzt.
Kritiker der bisherigen Linie fordern seit Jahren klare Regeln: Wer Schutz sucht, verdient Fairness. Wer das Gastrecht missbraucht, muss gehen. Die Kölner Zahlen dürften die Debatte über Abschiebungen und kommunale Ermessensspielräume weiter befeuern.
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