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27.08.2026
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KI-TÜV und Palantir-Verbot: BSW will den Staat zum Algorithmen-Kontrolleur machen

KI-TÜV und Palantir-Verbot: BSW will den Staat zum Algorithmen-Kontrolleur machen
Symbolbild: KI-generiert

Das Präsidium des BSW hat ein Acht-Punkte-Papier zur Künstlichen Intelligenz beschlossen. Kernforderungen: ein staatlicher „KI-Tüv“, der Konzerne zur Offenlegung ihrer Algorithmen gegenüber Aufsichtsbehörden zwingt – und das Aus für die US-Software Palantir bei Polizei und Justiz. Das Papier lag der Berliner Zeitung nach deren Angaben exklusiv vor.

„Ausgepresst wie eine Zitrone“

Der Ton ist rau. Parteichef Fabio De Masi erklärte demnach, die extreme Wirtschaftsmacht amerikanischer Tech-Konzerne unterhöhle die Demokratie – produktive Sektoren der Volkswirtschaft könnten „ausgepresst werden können wie eine Zitrone“. Das Papier selbst warnt vor einer „Tech-Diktatur“, in der eine Handvoll Milliardäre über die Informationsgrundlagen der Gesellschaft bestimme.

Inhalte und Rankings soll der Staat ausdrücklich nicht vorgeben. Plattformen müssten aber jedes behördliche Lösch- oder Sperrverlangen öffentlich machen – ein Punkt, der auch bei Kritikern staatlicher Eingriffe in die Meinungsfreiheit Anklang finden dürfte.

Der Streit um die Blackbox aus Übersee

Sensible Datenverarbeitung bei Militär, Polizei, Justiz und Cyberabwehr soll unter öffentliche Regie und auf quelloffene Systeme umgestellt werden. Anbieter wie Palantir wären damit raus. Vier Bundesländer setzen die Software derzeit ein: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Die Bundeswehr habe hingegen abgelehnt.

Der stellvertretende Parteivorsitzende Ralph Suikat spottet, über digitale Souveränität werde viel geredet, „vor allem an Sonntagen“. Palantir sei keine harmlose Datenbank, sondern ein System, das mitentscheide, welche Muster auffallen – und welche im Dunkeln blieben.

„Polizei, Justiz und Cyberabwehr gehören unter öffentliche Regie: mit quelloffenen, überprüfbaren Systemen statt einer Blackbox aus Übersee.“

Juristisch ist das Feld vermint: Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2023 Regelungen zur automatisierten Datenanalyse in Hessen und Hamburg in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Gegen den bayerischen Einsatz laufen Medienberichten zufolge Verfassungsbeschwerden.

Wenn die Kritik in Staatswirtschaft kippt

Doch das Papier bleibt nicht bei Sicherheitsfragen stehen. Rechenzentren sollen mit öffentlichem Geld entstehen, Eigentum und Kontrolle in öffentlicher Hand bleiben. Wer Abwärme in Fernwärmenetze einspeist, soll bevorzugten Netzanschluss und günstige Industriestromtarife bekommen; bei Engpässen soll die Bundesnetzagentur Rechenzentren abregeln.

Dazu: Abschöpfung extremer Profite, schärferes Kartellrecht, Ausweitung des Digital Markets Act auf KI-Anbieter – und im Ausnahmefall die Überführung systemrelevanter Konzerne in Gemeineigentum nach Artikel 15 Grundgesetz. Eine Renditebeteiligung des Staates lehnt die Partei ab: Wer mitverdiene, reguliere nicht mehr hart.

Beobachter dürften hier stutzen. Der Ruf nach Verstaatlichung wirkt wie das Gegenteil dessen, was Deutschlands Tech-Standort braucht – nämlich Kapital, Tempo und weniger Bürokratie. Ein zusätzlicher „KI-Tüv“ neben der ohnehin komplexen EU-KI-Verordnung könnte am Ende vor allem Mittelständler treffen, nicht Milliardenkonzerne mit Rechtsabteilungen.

Seitenhieb auf den Rundfunk

Bemerkenswert ist De Masis Grenzziehung bei gemeinnütziger Kommunikationsinfrastruktur: Sie dürfe die Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht kopieren, „mit Parteienfilz und staatlich betreutem Denken“. Eine Massenidentifizierung der Bürger über die europäische digitale Identität lehne er ab.

Punkt acht zielt auf den Krieg: Deutschen Unternehmen und Behörden soll jede Beteiligung an tödlichen autonomen Waffensystemen untersagt werden. Offen bleibt, wie ein deutscher Sonderweg zum EU-Rahmen passt – und wer die Milliarden bezahlt. Brüssel hat die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung ohnehin auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.

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