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04.07.2025
05:53 Uhr

Justizposse um Lauterbach-Bild: Staatsanwaltschaft will Corona-Kritikerin härter bestrafen

Die deutsche Justiz zeigt einmal mehr ihr wahres Gesicht: Während Gewalttäter und Messerstecher mit Bewährungsstrafen davonkommen, verfolgt die Staatsanwaltschaft Schweinfurt mit geradezu fanatischem Eifer eine unbescholtene Bürgerin, die es gewagt hatte, ein Standbild des ehemaligen Gesundheitsministers Karl Lauterbach zu zeigen. Das Pikante daran: Die Staatsanwaltschaft findet die bereits verhängte Geldstrafe von 1.800 Euro noch zu milde und fordert nun in der Berufung satte 3.500 Euro.

Ein Standbild wird zum Politikum

Was war geschehen? Die bayerische Bürgerin hatte im März 2024 auf einer Demonstration ein Plakat gezeigt, auf dem unter anderem ein Standbild aus einer Rede Lauterbachs vom 22. Juni 2022 zu sehen war. Der damalige Gesundheitsminister hatte bei einer zeigenden Geste kurzzeitig den rechten Arm erhoben - eine völlig normale Bewegung während einer Rede. Doch die Staatsanwaltschaft konstruierte daraus einen angeblichen Hitlergruß und klagte die Frau nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches an.

Das Amtsgericht Schweinfurt folgte dieser absurden Argumentation und verurteilte die Frau im Mai zu einer Geldstrafe. Dabei stellte das Gericht selbst fest, dass Lauterbach keinen Hitlergruß gezeigt habe. Die Logik der Richter: Durch das "im passenden Moment aufgenommene Standbild" sei trotzdem ein solcher verbreitet worden. Man fragt sich unwillkürlich, ob demnächst jeder, der ein ungünstiges Foto eines Politikers zeigt, mit Strafverfolgung rechnen muss.

Die Doppelmoral der deutschen Justiz

Besonders perfide wird die Angelegenheit, wenn man den Kontext betrachtet. Die Angeklagte hatte das Lauterbach-Bild auf einem Plakat neben Berichten über zwei Redner einer Querdenken-Veranstaltung platziert, die tatsächlich wegen angeblicher Hitlergrüße vor Gericht standen. Mit den Worten "Hitlergruß? Justizwillkür?" und "Lauterbachgruß" sowie dem Hinweis "Auf alle Fälle: Zweierlei Maß" wollte sie offensichtlich auf die Ungleichbehandlung durch die Justiz hinweisen.

Diese kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung scheint der Staatsanwaltschaft ein besonderer Dorn im Auge zu sein. In ihrer Berufungsbegründung heißt es, die Strafhöhe würde nicht der "Persönlichkeit der Angeklagten" gerecht. Was genau damit gemeint sein soll, bleibt das Geheimnis der Ermittlungsbehörde. Offenbar reicht es nicht mehr aus, nicht vorbestraft zu sein und friedlich seine Meinung zu äußern.

Ein Richter mit Verständnis - aber nicht genug für die Staatsanwaltschaft

Selbst der verurteilende Richter hatte der Angeklagten noch zugutegehalten, dass sie mit anderen Bürgern ins Gespräch kommen wollte. Doch für die Staatsanwaltschaft Schweinfurt scheint jede Form der Milde gegenüber Regierungskritikern inakzeptabel zu sein. Man drängt sich der Eindruck auf, dass hier ein Exempel statuiert werden soll.

Während in deutschen Großstädten die Kriminalität explodiert und Messermorde zur traurigen Normalität geworden sind, verwendet die Justiz ihre knappen Ressourcen darauf, eine Bürgerin zu verfolgen, die ein Standbild aus einer öffentlichen Rede gezeigt hat. Diese Prioritätensetzung spricht Bände über den Zustand unseres Rechtsstaates.

Der Kampf geht in die nächste Runde

Immerhin lässt sich die mutige Frau nicht einschüchtern. Sie hat ebenfalls Berufung eingelegt und wird nun vom renommierten Medienanwalt Walther Wegner vertreten. Der Fall wird vor dem Landgericht Schweinfurt verhandelt werden, wo hoffentlich mehr Vernunft walten wird als in der ersten Instanz.

Diese Justizposse zeigt einmal mehr, wie weit sich unser Land von den Prinzipien der Meinungsfreiheit entfernt hat. Wenn schon das Zeigen eines harmlosen Standbilds zu drakonischen Geldstrafen führen kann, während echte Straftäter mit Samthandschuhen angefasst werden, läuft etwas gewaltig schief in diesem Land. Es ist höchste Zeit, dass die Bürger aufstehen und sich gegen diese Willkür zur Wehr setzen. Denn was heute einer Corona-Kritikerin passiert, kann morgen jeden treffen, der es wagt, die herrschende Politik zu hinterfragen.

Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft sogar eine bereits verhängte Strafe als zu gering empfindet und noch härtere Sanktionen fordert, zeigt die ganze Absurdität dieser politischen Justiz. Man kann nur hoffen, dass das Landgericht diesem Treiben ein Ende setzt und die Meinungsfreiheit wieder in den Vordergrund rückt. Denn in einer funktionierenden Demokratie muss es möglich sein, auch unbequeme Wahrheiten auszusprechen - selbst wenn sie in Form eines Standbilds daherkommen.

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