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10.06.2025
10:23 Uhr

Justizposse um Habeck: Wenn der Jäger zum Gejagten wird

Die Ironie könnte kaum größer sein: Ausgerechnet Robert Habeck, der selbst gerne den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches gegen kritische Bürger ins Feld führte, steht nun selbst im Visier der Staatsanwaltschaft Dresden. Der Grünen-Politiker, der einst einen bayerischen Rentner mit einer Hausdurchsuchung überziehen ließ, soll sich wegen Verleumdung verantworten müssen – zumindest theoretisch.

Der Bumerang kehrt zurück

Was war geschehen? Am 30. August 2024 hatte Habeck in Dresden eine Aussage getätigt, die ihm nun zum Verhängnis werden könnte. Er behauptete, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und die AfD würden sich "für ihre Meinung bezahlen lassen" und "Troll-Armeen aufbauen". Eine schwerwiegende Anschuldigung, für die der ehemalige Wirtschaftsminister keinerlei Belege vorweisen konnte.

Die Staatsanwaltschaft Dresden sieht hier einen "bestehenden Anfangsverdacht" auf Verleumdung nach Paragraf 188 StGB. Pikant dabei: Dieser Paragraf sieht eine Mindeststrafe von sechs Monaten Haft vor – und kann sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug bedeuten. Ein Strafmaß, das zeigt, wie ernst der Gesetzgeber die Verleumdung von Politikern nimmt.

Die Immunität als Schutzschild

Doch Habeck kann vorerst aufatmen. Der Bundestag lehnte am vergangenen Donnerstag die Aufhebung seiner Immunität ab – auf Empfehlung des zuständigen Ausschusses. Eine Entscheidung, die Fragen aufwirft: Warum sollte ein Politiker, der selbst so gerne andere wegen angeblicher Beleidigungen verfolgen lässt, vor der Justiz geschützt werden?

Die Doppelmoral ist offensichtlich: Während normale Bürger für kritische Äußerungen mit der vollen Härte des Gesetzes verfolgt werden, genießen Politiker den Schutz ihrer parlamentarischen Immunität.

Besonders brisant: Das BSW hatte bereits im Oktober 2024 Strafanzeige erstattet und Habeck musste sogar eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Ein klares Eingeständnis, dass seine Äußerungen rechtlich problematisch waren. Dennoch verweigert der Bundestag die notwendige Genehmigung für ein Strafverfahren.

Ein Paragraf mit Geschichte

Der "Politikerbeleidigungsparagraf" 188 wurde einst geschaffen, um das politische Leben vor übler Nachrede zu schützen. In der Praxis entwickelte er sich jedoch zu einem Instrument, mit dem kritische Stimmen mundtot gemacht werden sollten. Habeck selbst nutzte diesen Paragrafen mehrfach, um gegen Bürger vorzugehen, die ihn kritisierten.

Nun könnte ihm genau dieser Paragraf zum Verhängnis werden – wenn da nicht die schützende Hand des Bundestages wäre. Die Begründung des Ausschusses, man berufe sich auf die "Indemnität", ist dabei besonders fadenscheinig. Denn diese gilt explizit nicht bei verleumderischen Aussagen.

Das System schützt sich selbst

Der Fall Habeck zeigt exemplarisch, wie das politische Establishment in Berlin funktioniert: Man schützt sich gegenseitig, während der normale Bürger die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommt. Ein Rentner, der Habeck kritisiert, muss mit Hausdurchsuchungen rechnen. Ein Minister, der ohne Belege schwere Vorwürfe erhebt, bleibt unbehelligt.

Die Grünen versuchten im Nachhinein, Habecks Aussagen zu rechtfertigen. Eine Parteisprecherin erklärte, es sei um die "fehlende Transparenz" bei der BSW-Finanzierung gegangen. Doch auch hier gilt: Für die behaupteten russischen Zahlungen gibt es keinerlei Belege. Es handelt sich um reine Spekulation, die als Tatsache verkauft wurde.

Ein Präzedenzfall mit Folgen

Was bleibt, ist ein bitterer Nachgeschmack. Die Justiz, die eigentlich für alle gleich sein sollte, macht offenbar Unterschiede zwischen Politikern und Bürgern. Während Habeck weiterhin ungestraft Behauptungen aufstellen kann, müssen normale Menschen bei kritischen Äußerungen mit drastischen Konsequenzen rechnen.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Rechtsstaatlichkeit in Deutschland auf. Wenn Politiker sich hinter ihrer Immunität verstecken können, während sie gleichzeitig Bürger wegen Meinungsäußerungen verfolgen lassen, ist das Vertrauen in die Justiz nachhaltig beschädigt. Es entsteht der Eindruck einer Zwei-Klassen-Justiz, in der die politische Elite nach anderen Regeln spielt als der Rest der Bevölkerung.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ihre Arbeit getan und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dass dieses nun an der parlamentarischen Immunität scheitert, sendet ein fatales Signal: In Deutschland sind manche gleicher als andere. Ein Zustand, der in einer funktionierenden Demokratie nicht hinnehmbar sein dürfte.

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