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28.01.2026
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Justiz mit zweierlei Maß: CDU-Plakat straffrei, AfD-Politiker vor Gericht

Justiz mit zweierlei Maß: CDU-Plakat straffrei, AfD-Politiker vor Gericht

Was wie ein schlechter Witz klingt, ist bittere Realität im Deutschland des Jahres 2026: Ein Wahlplakat, das Eltern zeigt, die schützend ihre Arme über ihre Kinder halten, wird zum Gegenstand eines Strafprozesses. Der Vorwurf? Der abgebildete Vater soll den Hitlergruß zeigen. Doch der eigentliche Skandal liegt nicht im Motiv selbst, sondern in der offensichtlichen Ungleichbehandlung durch die deutsche Justiz.

Ein Familienbild als Staatsverbrechen?

Vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder muss sich seit Dienstag der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller verantworten. Sein Vergehen: Er hatte im Landtagswahlkampf ein Plakat mit dem Slogan „Wir schützen Eure Kinder" verwendet. Darauf zu sehen sind Eltern, die mit ihren Armen ein schützendes Dach über den Köpfen ihrer drei Kinder bilden. Weil dabei der Vater seinen rechten Arm hebt – wie es bei einem solchen Motiv schlicht unvermeidlich ist – wittert die Staatsanwaltschaft einen versteckten Hitlergruß.

Die Absurdität dieser Anklage wird erst richtig deutlich, wenn man bedenkt, dass auch der mitangeklagte Grafiker vor Gericht steht. Sein angebliches Verbrechen? Er soll das Bild gespiegelt haben, damit der Mann und nicht die Frau den rechten Arm hebt. Man fragt sich unwillkürlich: Hätte er es andersherum gemacht, stünde dann die Frau wegen des „Hitlergrußes" vor Gericht?

Die CDU macht es vor – straffrei

Besonders pikant wird der Fall durch einen Umstand, der die ganze Heuchelei dieser Anklage offenlegt. Bereits im Jahr 2021 – also drei Jahre vor dem AfD-Plakat – verwendete die CDU Datteln ein nahezu identisches Motiv. Auch dort bilden Vater und Mutter mit ihren Armen ein Dach über ihren Kindern. Auch dort hebt der Mann seinen rechten Arm. Der entscheidende Unterschied: Gegen die CDU wurde keine Anklage erhoben. Keine Staatsanwaltschaft sah sich bemüßigt, in diesem harmlosen Familienbild verfassungsfeindliche Symbole zu erkennen.

Diese offensichtliche Ungleichbehandlung wirft fundamentale Fragen auf. Gilt das Recht in Deutschland noch für alle gleich? Oder haben wir längst eine Zwei-Klassen-Justiz etabliert, in der politische Gesinnung darüber entscheidet, ob ein und dasselbe Verhalten strafbar ist oder nicht?

Politische Instrumentalisierung der Justiz

Der zeitliche Ablauf der Ereignisse nährt den Verdacht einer gezielten politischen Einflussnahme. Die Anklage wurde ausgerechnet dann erhoben, als Möller sich um das Oberbürgermeisteramt in Frankfurt an der Oder bewarb. Viele Beobachter deuteten dies als Versuch der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft, in den Wahlkampf einzugreifen. Als Möller in der Stichwahl im Oktober mit nur 30,2 Prozent unterlag, hofften manche, die Anklage würde fallengelassen – schließlich schien sie ihren Zweck erfüllt zu haben.

Doch das Landgericht ließ die Anklage zu, obwohl dies von Rechtsexperten stark bezweifelt worden war. Möller selbst bezeichnet die Vorwürfe als „rein politische Sache" – eine Einschätzung, der man angesichts der Faktenlage kaum widersprechen kann.

Ein Angriff auf den Rechtsstaat

Was hier geschieht, ist mehr als nur ein bizarrer Einzelfall. Es ist ein Symptom für den bedenklichen Zustand unserer Demokratie. Wenn dieselbe Geste bei der einen Partei als harmlos gilt und bei der anderen als Straftat verfolgt wird, dann haben wir es nicht mehr mit Rechtsprechung zu tun, sondern mit politischer Willkür im Gewand der Justiz.

Das Urteil wird für Mittwoch kommender Woche erwartet. Unabhängig vom Ausgang hat dieser Prozess bereits jetzt das Vertrauen vieler Bürger in die Unparteilichkeit der deutschen Justiz nachhaltig beschädigt. Denn eines steht fest: Recht, das mit zweierlei Maß gemessen wird, ist kein Recht mehr – es ist Machtmissbrauch.

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