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Kettner Edelmetalle
20.03.2026
18:55 Uhr

Interne Akten entlarven: Regierung wusste um Rechtswidrigkeit der Grenzzurückweisungen

Was viele Kritiker seit Monaten vermuteten, wird nun durch über 1.300 Seiten interner Dokumente aus dem Bundesinnenministerium schwarz auf weiß bestätigt: Die von der Bundesregierung praktizierte Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen steht auf einem juristischen Fundament, das selbst die eigenen Beamten für brüchig halten. Schlimmer noch – die Regierung hat diese Praxis offenbar wider besseres Wissen eingeführt und setzt sie bis heute fort.

Beamte warnten bereits unter Faeser

Die brisanten Unterlagen, die das Nachrichtenmagazin „Spiegel" auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erhalten haben will, zeichnen ein erschütterndes Bild politischer Kalkulationen auf Kosten des Rechtsstaats. Bereits am 28. August 2024 – damals war noch Nancy Faeser (SPD) Bundesinnenministerin – habe das zuständige Referat für Führungs- und Einsatzangelegenheiten der Bundespolizei unmissverständlich festgestellt, dass direkte Zurückweisungen von Asylbewerbern „aus fachlicher Sicht mit erheblichen rechtlichen und politischen Risiken verbunden" seien.

Noch deutlicher wurde es in einem Sprechzettel für die damalige Ministerin Faeser vom 9. September 2024. Eine Beamtin – die später unter dem neuen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Leiterin der Migrationsabteilung aufstieg – bezeichnete die Zurückweisungspraxis als „potenziell toxisch" und europarechtlich „nicht tragfähig". Um einen solchen Schritt überhaupt rechtfertigen zu können, müsste Deutschland offiziell erklären, dass die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit dramatisch gefährdet seien.

Fehlende Daten, aber politischer Wille

Doch genau hier wird es pikant. Denn laut einem weiteren Ministeriumspapier aus jener Zeit hätten Länder und Kommunen die Belege für eine solche Großkrise liefern müssen. Die ernüchternde Feststellung der Beamten: „Solche Daten liegen derzeit nicht vor." Weder zur Unterbringungssituation noch zu Bereichen wie Integration, Kita, Schulen, medizinischer Versorgung oder Polizei seien entsprechende Nachweise vorhanden gewesen. Man fragt sich unweigerlich: Wenn die Daten nicht vorlagen – auf welcher Grundlage wurde dann gehandelt? Auf der Grundlage politischen Opportunismus?

Besonders entlarvend ist ein Vorgang von Ende Januar 2025. Der beamtete Staatssekretär Bernd Krösser habe seine Mitarbeiter beauftragt, die Wahrscheinlichkeit einer kurzfristigen Intervention durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu prüfen. Die Antwort der Fachleute: Ein Stopp sei durchaus möglich, würde aber mindestens neun Monate dauern. Krössers Kommentar zu diesem Ergebnis ist bezeichnend – er habe darin eine „Stärkung der Position derjenigen" gesehen, die zwar davon ausgingen, dass die Maßnahme vor dem EuGH keinen Bestand hätte, aber trotzdem dafür seien, dass man sie „einfach macht, weil es eben dauert, bis sie aufgehoben werden muss und sie in dieser Zeit ja faktisch wirkt".

Rechtsbruch auf Zeit als Strategie?

Man muss sich diese Logik auf der Zunge zergehen lassen: Hochrangige Beamte im Bundesinnenministerium diskutierten allen Ernstes eine Strategie des kalkulierten Rechtsbruchs – in der Hoffnung, dass die europäische Justiz zu langsam sei, um rechtzeitig einzugreifen. Das ist nicht etwa die Handschrift eines souveränen Rechtsstaats, sondern erinnert eher an die Taktik eines Pokerspielers, der darauf setzt, dass der Schiedsrichter nicht hinschaut.

Dobrindt setzt sich über alle Bedenken hinweg

Anfang März 2025, nach dem Erfolg der Union bei der Bundestagswahl, habe das Referat Europarecht nochmals einen umfassenden Vermerk zur Rechtslage verfasst. Die Zweifel blieben demnach unverändert bestehen. Noch nie habe ein EU-Mitgliedstaat mit einem vergleichbaren Vorgehen vor dem Europäischen Gerichtshof Erfolg gehabt, heiße es in den Akten. Dennoch unterschrieb der neue Innenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai 2025 eine entsprechende Weisung an die Bundespolizei. Seitdem könne auch Schutzsuchenden die Einreise nach Deutschland verweigert werden.

Die Bilanz dieser umstrittenen Praxis fällt dabei geradezu lächerlich aus: Im Schnitt würden monatlich gerade einmal 113 Menschen trotz Asylgesuch zurückgewiesen. Angesichts der Hunderttausenden, die jährlich nach Deutschland kommen, ist das nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein. Es ist bestenfalls eine symbolpolitische Geste – eine Beruhigungspille für ein Volk, das sich nach echten Lösungen in der Migrationskrise sehnt.

Symbolpolitik statt echter Lösungen

Und genau hier liegt das eigentliche Problem. Die Bürger dieses Landes haben bei der Bundestagswahl im Februar 2025 ein klares Signal gesendet: Sie wollen eine konsequente Migrationspolitik, die den Zuzug tatsächlich steuert und begrenzt. Was sie stattdessen bekommen, ist eine rechtlich fragwürdige Maßnahme, die kaum Wirkung entfaltet und Deutschland möglicherweise vor dem EuGH in eine peinliche Niederlage führen wird.

Die große Koalition unter Friedrich Merz hätte die historische Chance gehabt, grundlegende Reformen im Asylrecht durchzusetzen – auf europäischer Ebene, mit Nachdruck und politischem Gewicht. Stattdessen greift man zu einem juristischen Taschenspielertrick, vor dem die eigenen Fachleute seit über einem Jahr warnen. Das ist nicht die Politik des Aufbruchs, die den Wählern versprochen wurde. Es ist die Fortsetzung jener fatalen Tradition, in der Symbolik über Substanz gestellt wird.

Die Frage, die sich nun stellt, ist nicht nur eine juristische. Sie ist eine zutiefst politische: Wie lange will sich Deutschland noch mit halbherzigen Maßnahmen begnügen, die weder rechtlich Bestand haben noch praktisch etwas bewirken? Die internen Akten des Innenministeriums liefern die Antwort auf eine Frage, die niemand laut stellen wollte – und diese Antwort ist verheerend für das Vertrauen der Bürger in ihre Regierung.

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