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18.01.2026
14:25 Uhr

Immunität schützt Islamisten-Führer: Generalbundesanwalt verweigert Ermittlungen gegen Syriens neuen Machthaber

Immunität schützt Islamisten-Führer: Generalbundesanwalt verweigert Ermittlungen gegen Syriens neuen Machthaber

Es ist ein Vorgang, der tief blicken lässt und fundamentale Fragen über die Prioritäten deutscher Außenpolitik aufwirft: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat Ermittlungen gegen den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa kategorisch abgelehnt. Der Mann, der bis vor kurzem noch als Anführer der berüchtigten Islamistenmiliz HTS internationale Schlagzeilen machte, wird am Dienstag in Deutschland mit höchsten Ehren empfangen – sowohl von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier als auch von Bundeskanzler Friedrich Merz.

Immunität als Schutzschild für mutmaßliche Kriegsverbrecher

Aus einem Schreiben des Generalbundesanwalts an die Kurdische Gemeinde in Deutschland vom 5. Januar geht die juristische Begründung hervor. Die Argumentation ist dabei so schlicht wie ernüchternd: Als amtierender Staatspräsident genieße al-Scharaa "uneingeschränkte persönliche Immunität". Diese habe zur Folge, dass der Angezeigte nach Paragraph 20 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliege. Jede polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Untersuchung sei damit unzulässig – und zwar völlig unabhängig davon, ob sich der syrische Machthaber überhaupt auf deutschem Boden befinde.

Die Strafanzeige, die der stellvertretende Bundesvorsitzende der Kurdischen Gemeinde, Mehmet Tanriverdi, eingereicht hatte, wog schwer. Die Vorwürfe umfassten nichts Geringeres als Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie die Bildung, Führung oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Doch all diese schwerwiegenden Anschuldigungen prallen an der Mauer der diplomatischen Immunität ab.

Vom Terroristenführer zum Staatsmann – eine bemerkenswerte Karriere

Die Biographie des Ahmed al-Scharaa liest sich wie ein Lehrstück über die Wandelbarkeit politischer Bewertungen. Bis zum Sturz des langjährigen syrischen Diktators Baschar al-Assad im Dezember 2024 führte er die islamistische Miliz Hayat Tahrir al-Sham (HTS) an – eine Organisation, die international als terroristisch eingestuft wurde und für zahlreiche Gräueltaten verantwortlich gemacht wird. Nun residiert derselbe Mann als Übergangspräsident in Damaskus und wird von westlichen Staatschefs hofiert.

Besonders brisant erscheint diese Entwicklung vor dem Hintergrund aktueller Berichte über Angriffe von Regierungstruppen auf religiöse und ethnische Minderheiten in Syrien. Alawiten, Drusen und Kurden sehen sich offenbar erneut Verfolgung ausgesetzt – diesmal unter der Ägide jenes Mannes, der nun als vermeintlicher Hoffnungsträger durch europäische Hauptstädte reist.

Doppelmoral der deutschen Außenpolitik?

Man darf sich durchaus fragen, welche Botschaft Deutschland mit diesem Staatsbesuch an die Welt sendet. Während hierzulande bei anderen Gelegenheiten das Völkerrecht und die universelle Geltung der Menschenrechte beschworen werden, scheint im Falle Syriens eine bemerkenswerte Pragmatik Einzug zu halten. Die Realpolitik, so könnte man argumentieren, kennt eben keine Moral – nur Interessen.

Für die kurdische Gemeinschaft in Deutschland, die seit Jahren unter den Folgen des syrischen Bürgerkriegs leidet und deren Angehörige in der Heimat weiterhin bedroht werden, dürfte diese Entscheidung wie ein Schlag ins Gesicht wirken. Die Botschaft ist unmissverständlich: Wer es zum Staatsoberhaupt bringt, genießt Immunität – ungeachtet dessen, was er auf dem Weg dorthin möglicherweise verbrochen hat.

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