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Höllenfeuer-Flyer in Duisburg: Staat schreitet ein – wegen Impressum!

Höllenfeuer-Flyer in Duisburg: Staat schreitet ein – wegen Impressum!
Symbolbild: KI-generiert

In Duisburg stecken wieder Flugblätter mit Koran-Zitaten in den Briefkästen. Darin wird Ungläubigen die ewige Strafe im Höllenfeuer angekündigt. Die Polizei hat den Absender inzwischen ermittelt und angezeigt, allerdings nicht wegen des Inhalts, sondern weil das Impressum fehlt.

Eine Botschaft wie ein Fluch

Medienberichten zufolge hat die Duisburger Polizei bestätigt, dass die Zettel derzeit in mehreren Briefkästen der Ruhrgebietsstadt auftauchen. Schon der erste Satz lässt wenig Spielraum für Deutungen:

„Wer auch immer ein Feind Allahs ist und seiner Engel und seiner Gesandten und Gabriels und Michaels, dessen Feind ist Allah. Allah ist ein Feind der Ungläubigen“

Danach spricht der Verfasser die Empfänger direkt an. Er sei nur ein „deutlicher Warner“. Wer den Islam bis zum Tod leugne, werde dafür „ewig von Allah im Höllenfeuer bestraft werden“. Allah sei „der wahre König“.

Der Staatsschutz ermittelt und findet einen Formfehler

Neu ist das Flugblatt nicht. Wie die Lokalpresse berichtete, lag derselbe Text schon im Sommer in mehreren Duisburger Stadtteilen in den Briefkästen. Damals war der Absender unbekannt. Die Polizei stufte den Inhalt als strafrechtlich nicht relevant ein, informierte aber vorsorglich den Staatsschutz.

Nach Angaben einer Polizeisprecherin hat der Staatsschutz den Verteiler inzwischen identifiziert. Angezeigt wurde er wegen einer Ordnungswidrigkeit. Nach dem Pressegesetz von Nordrhein-Westfalen brauchen vervielfältigte Druckwerke, die öffentlich verbreitet werden, ein Impressum. Die Anzeige liegt jetzt bei der zuständigen Stelle der Stadt.

Juristisch mag das konsequent sein. Wer religiöse Texte zitiert, kann sich auf die Religions- und Meinungsfreiheit berufen. Und eine angekündigte Strafe im Jenseits ist keine Bedrohung im Sinne des Strafrechts. Trotzdem wirkt die Lage auf viele Bürger wie Satire: Wer seinen Nachbarn per Briefkasten das ewige Feuer ankündigt, muss am Ende vor allem mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Kein Einzelfall im Revier

Duisburg ist damit nicht allein. Medienberichten zufolge haben Flyer mit bedrohlich wirkenden Koranversen in den vergangenen Monaten auch in Bochum, Gelsenkirchen, Marl und im niedersächsischen Osnabrück Anwohner verunsichert. Ob immer derselbe Absender dahintersteckt, ist nicht bekannt.

In Gelsenkirchen kritisierte laut Berichten eine muslimische Gemeinde die Aktion. Das ist wichtig, denn die große Mehrheit der Muslime in Deutschland hat mit solchen Parolen nichts zu tun. Gerade deshalb sollten die Behörden offen sagen, wer hinter solchen Kampagnen steckt. Ein Verfahren wegen eines fehlenden Impressums beantwortet diese Frage nicht.

Duisburg und das Wahlergebnis der DAVA

In Duisburg gibt es zahlreiche Moscheen und muslimische Verbände. Bundesweit bekannt wurde ein einzelner Stimmbezirk der Stadt bei der Europawahl 2024. Dort holte die Partei DAVA, die als Erdoğan-nah gilt und von Kritikern als islamistisch eingestuft wird, im Stimmbezirk 1001 mit 41,10 Prozent die relative Mehrheit. Es folgten die AfD mit 14,16 Prozent, die SPD mit 10,96 Prozent und die CDU mit 8,68 Prozent.

Zur Einordnung: Laut dem offiziellen Ergebnis waren das 90 Stimmen in einem kleinen Bezirk. In der Stadt insgesamt spielte DAVA Berichten zufolge kaum eine Rolle. Als Signal wirkte das Ergebnis dennoch weit über Duisburg hinaus.

Was bleibt?

Es bleibt ein Rechtsstaat, der genau weiß, wo ein Impressum hingehört. Er hat aber offenbar kaum Antworten, wenn Bürger sich von Botschaften im eigenen Briefkasten eingeschüchtert fühlen. Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Fall, dass die Politik Parallelstrukturen und religiösen Eifer in manchen Milieus zu lange kleingeredet hat.

Die Menschen im Ruhrgebiet können zu Recht erwarten, dass Politik und Sicherheitsbehörden nicht erst bei Formfehlern genau hinsehen. Eine Integrationspolitik, die das Grundgesetz und den gesellschaftlichen Frieden über alles andere stellt, wäre ein Anfang.

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