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Kettner Edelmetalle
14.06.2026
16:45 Uhr

Halle (Saale): Mädchen in Wohnung vergewaltigt – 13-jähriger Verdächtiger schon wieder auf freiem Fuß

Halle (Saale): Mädchen in Wohnung vergewaltigt – 13-jähriger Verdächtiger schon wieder auf freiem Fuß

Es sind Meldungen wie diese, die einem die Sprache verschlagen – und die zugleich mit einer erschreckenden Regelmäßigkeit über die Nachrichtenticker dieses Landes laufen. In Halle (Saale) sollen am vergangenen Samstagabend mehrere Mädchen in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses Opfer eines schweren Sexualverbrechens geworden sein. Die mutmaßlichen Täter: eine Gruppe Jugendlicher, die nach Angaben der Polizei Sachsen-Anhalt aus Mali und Portugal stammen sollen. So teilte es die Polizei am Sonntag mit.

Zwei Mädchen mussten ins Krankenhaus

Die Ermittler sprechen von einem „schweren Sexualdelikt“ im Süden der Stadt. Zwei der betroffenen Mädchen mussten stationär in einem Krankenhaus behandelt werden – Lebensgefahr habe nicht bestanden, heißt es. Zwei weitere seien ambulant versorgt worden. Weiterführende Angaben zu den Opfern machte die Polizei mit Verweis auf den Opferschutz nicht. Brisant: Offenbar bestehe der Verdacht, dass die Mädchen vor der Tat mit Alkohol oder Drogen betäubt worden seien. Entsprechende Proben würden derzeit ausgewertet.

Vier Tatverdächtige im Alter zwischen 13 und 16 Jahren wurden ermittelt. Drei von ihnen seien auf Anordnung der Staatsanwaltschaft festgenommen worden. Der vierte – nach Angaben angeblich erst 13 Jahre alt – befinde sich bereits wieder auf freiem Fuß. Der Grund? Er sei nicht strafmündig.

Strafunmündig – ein Freifahrtschein?

Hier muss man innehalten. Ein mutmaßlich an einer Gruppenvergewaltigung Beteiligter spaziert davon, weil das Gesetz ihn als Kind betrachtet. Dabei ist es ein offenes Geheimnis, dass die Altersangaben sogenannter unbegleiteter Jugendlicher oftmals mehr Wunsch als Wirklichkeit sind. Eine verlässliche medizinische Altersfeststellung – etwa durch Röntgenaufnahmen – wird in Deutschland mit dem Verweis auf Körperverletzung und Menschenwürde regelmäßig blockiert. Man fragt sich unweigerlich: Wessen Würde steht hier eigentlich im Vordergrund?

Es kann nicht sein, dass der Schutz mutmaßlicher Täter höher gewichtet wird als der Schutz junger Mädchen, die zum Opfer brutaler Gewalt geworden sind.

Kein Einzelfall – die Statistik spricht eine deutliche Sprache

Wer diesen Fall als bedauerlichen Ausreißer abtun möchte, der irrt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeichnet ein anderes Bild. Zählte man 2018 noch 659 Fälle von Gruppenvergewaltigungen, so waren es zuletzt bereits 751 – im Jahr davor sogar 788. Ein Trend, der niemanden kalt lassen darf und der in seiner Dramatik von der politischen Klasse beharrlich verschwiegen, relativiert oder gar geleugnet wird.

Die bittere Wahrheit ist: Eine über Jahre hinweg betriebene Politik der ungebremsten und unkontrollierten Zuwanderung trägt ihre Früchte – und es sind die jungen Mädchen dieses Landes, die den Preis dafür zahlen. Es ist nicht allein die Meinung unserer Redaktion, sondern die Überzeugung eines großen Teils der deutschen Bevölkerung, dass dieser Zustand nicht länger hinnehmbar ist.

Was bleibt?

Während unbescholtene Bürger für unliebsame Worte im Netz mit Strafverfahren überzogen werden, scheint der Staat bei tatsächlichen Gewaltverbrechen erschreckend handlungsschwach. Eine ernsthafte Debatte über die Herabsetzung der Strafmündigkeit bei schwersten Delikten ist längst überfällig. Wer zu einer solchen Tat fähig ist, dem fehlt es kaum am kindlich-unreifen Gemüt, das die Strafunmündigkeit eigentlich schützen soll.

Deutschland braucht endlich eine Politik, die ihre eigenen Bürger schützt – statt sie im Stich zu lassen. Die Sicherheit unserer Kinder darf kein Verhandlungsgegenstand ideologischer Befindlichkeiten sein. Es ist Zeit, dass wieder für Deutschland regiert wird – und nicht gegen die Menschen, die hier leben.

Hinweis: Sämtliche Tatvorwürfe beziehen sich auf den derzeitigen Ermittlungsstand. Für die Verdächtigen gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Die in diesem Beitrag geäußerten Einschätzungen geben die Meinung unserer Redaktion wieder und stellen keine Rechtsberatung dar.

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