
Habeck zahlt 12.000 Euro: Verleumdungsvorwurf des BSW endet mit Geldauflage
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vizekanzler Robert Habeck eingestellt – allerdings nicht ohne Konsequenzen für den Grünen-Politiker. Der frühere Wirtschaftsminister musste eine Geldauflage von 12.000 Euro entrichten, die an drei gemeinnützige Vereine geflossen ist. Ein bemerkenswerter Ausgang eines Verfahrens, das einmal mehr die Grenzen politischer Rhetorik aufzeigt.
Wahlkampfaussagen mit juristischem Nachspiel
Der Stein des Anstoßes lag bereits über ein Jahr zurück. Bei einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden am 30. August 2024 hatte Habeck Behauptungen über das Bündnis Sahra Wagenknecht aufgestellt, die der Partei und ihrer Gründerin offenbar zu weit gingen. Das BSW stellte daraufhin im November 2024 Strafanzeige wegen Verleumdung.
Der konkrete Vorwurf wog schwer: Habeck soll „inhaltlich unzutreffende Tatsachen" über die Partei verbreitet haben. Sahra Wagenknecht selbst präzisierte die Anschuldigungen. Man wehre sich gegen die Behauptung, das BSW würde sich „für seine Meinung bezahlen lassen", im Internet „Stimmen kaufen" und „Trollarmeen aufbauen".
Staatsanwaltschaft wählt pragmatischen Weg
Die Dresdner Ermittler entschieden sich letztlich für eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage – ein Vorgehen, das in der deutschen Rechtspraxis durchaus üblich ist, wenn eine Verurteilung zwar möglich, aber nicht zwingend erscheint. Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Entscheidung mit den hohen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht bei Äußerungsdelikten im Lichte der Meinungsfreiheit aufgestellt hat.
„Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit gerichtlicher Zustimmung erschien im vorliegenden Fall sachgerecht."
Ein Lehrstück über politische Verantwortung
Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf die politische Kultur in Deutschland. Während Habeck während seiner Amtszeit als Vizekanzler und Wirtschaftsminister gerne den moralischen Zeigefinger erhob und anderen Parteien fragwürdige Praktiken unterstellte, muss er nun selbst für seine Wortwahl geradestehen. Die 12.000 Euro mögen für einen ehemaligen Bundesminister keine existenzbedrohende Summe darstellen, doch die symbolische Wirkung ist nicht zu unterschätzen.
Es ist durchaus bemerkenswert, dass ausgerechnet ein Politiker der Grünen, die sich stets als Hüter demokratischer Werte inszenieren, wegen Verleumdungsvorwürfen zur Kasse gebeten wird. Die Einstellung des Verfahrens bedeutet zwar keinen Schuldspruch, doch die Zahlung der Geldauflage spricht eine eigene Sprache. Wer im politischen Wettbewerb mit harten Bandagen kämpft, sollte seine Behauptungen offenbar besser belegen können.
Für das BSW dürfte der Ausgang des Verfahrens zumindest eine gewisse Genugtuung darstellen. Die junge Partei hat gezeigt, dass sie sich gegen Angriffe auf ihre Integrität zur Wehr zu setzen weiß – auch wenn der große juristische Triumph ausgeblieben ist.
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