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22.01.2026
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Günthers dreiste Ausrede: Als Privatmann bei Lanz – trotz gegenteiliger Aussagen in der Sendung

Günthers dreiste Ausrede: Als Privatmann bei Lanz – trotz gegenteiliger Aussagen in der Sendung

Die politische Bühne Deutschlands bietet einmal mehr ein Schauspiel, das an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist. Daniel Günther, seines Zeichens Ministerpräsident von Schleswig-Holstein und treuer Gefolgsmann der Merkel-Linie innerhalb der CDU, versucht sich mit einer geradezu abenteuerlichen Argumentation aus der Affäre zu ziehen. Seine umstrittenen Äußerungen zur Medienzensur bei Markus Lanz? Angeblich nur als Privatperson getätigt. Man reibt sich verwundert die Augen.

Der Hintergrund: Zensurforderungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen

Was war geschehen? In der ZDF-Talkshow vom 7. Januar hatte Günther Forderungen erhoben, die man eher in autoritären Systemen vermuten würde als in einer funktionierenden Demokratie. Er sprach sich für ein Verbot oder zumindest eine staatliche Regulierung kritischer Medien wie Nius aus. Das Medium klagte daraufhin gegen das Land Schleswig-Holstein – ein Vorgang, der in der deutschen Medienlandschaft seinesgleichen sucht.

Nun kommt die juristische Verteidigung des Ministerpräsidenten mit einer Argumentation daher, die selbst hartgesottene Beobachter des politischen Betriebs sprachlos zurücklässt. Die Anwaltskanzlei Weissleder und Ewer, die das Land in dieser Sache vertritt, behauptet allen Ernstes, Günther habe seine brisanten Aussagen nicht als Amtsträger, sondern lediglich als Privatperson getätigt. Die Äußerungen seien nicht amtlich, sondern politisch gewesen.

Die Beweislage spricht eine andere Sprache

Doch halt! Die Faktenlage zeichnet ein völlig anderes Bild. In derselben Sendung hatte Günther gleich zweimal unmissverständlich klargestellt, in welcher Funktion er dort saß. Als Moderator Lanz ihn auf den Ukrainekrieg ansprach, erklärte er wörtlich:

„Also ich will jetzt von hier aus als schleswig-holsteinischer Ministerpräsident keine Außenpolitik machen."
Und als Lanz nach seiner persönlichen Meinung fragte, kam die entlarvende Antwort:
„Ich bin äh aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein."

Klarer kann man es eigentlich nicht formulieren. Doch die Anwälte des Ministerpräsidenten versuchen nun, diese eindeutigen Aussagen zu relativieren. Diese seien etwa 20 Minuten vor den medienpolitischen Ausführungen gefallen und hätten nichts damit zu tun. Günther könne in einem Gespräch zwischen seinen unterschiedlichen Rollen hin- und herwechseln. Eine Argumentation, die an Absurdität kaum zu überbieten ist.

Steinhöfel kontert mit scharfer Analyse

Der renommierte Medienanwalt Joachim Steinhöfel, der Nius in diesem Verfahren vertritt, findet deutliche Worte für diese Verteidigungsstrategie. Er nennt sie eine „Jekyll & Hyde-Argumentation", mit der versucht werde, den Bezug zum Regierungshandeln zu negieren. Steinhöfel weist darauf hin, dass der Ministerpräsident unmittelbar vor seiner Medienkritik über die IT-Strategie der Landesverwaltung referierte – ein eindeutig exekutives Thema. Dieses habe er als direkte Überleitung zur Regulierung von Tech-Konzernen und Medienplattformen genutzt.

Die These, an dieser Stelle habe ein vom Amt losgelöstes Privatgespräch stattgefunden, stehe im krassen Widerspruch zum Sendungsverlauf, so der Anwalt. Eine Einschätzung, der man sich nur anschließen kann.

Günther verdoppelt – statt zurückzurudern

Besonders pikant: Während seine Anwälte behaupten, er habe als Privatperson gesprochen, bekräftigt Günther selbst seine Aussagen munter weiter. Bei einer CDU-Veranstaltung in Neumünster schoss er erneut gegen missliebige Medien. „Medien sind nicht heilig", verkündete er dort – und griff sogar die Chefredakteurin der Bild-Zeitung an, die seine Zensurforderungen als Gefahr für die Demokratie bezeichnet hatte.

Wie passt das zusammen? Wenn die Aussagen bei Lanz angeblich nur privater Natur waren, warum verteidigt er sie dann auf offiziellen Parteiveranstaltungen? Die Widersprüche in Günthers Argumentation sind so offensichtlich, dass man sich fragt, für wie naiv er die Bürger eigentlich hält.

Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen

Sollte diese Argumentation vor Gericht Bestand haben, wäre dies ein fatales Signal für die politische Kultur in Deutschland. Jeder Politiker könnte künftig bei kritischen Äußerungen behaupten, diese seien ganz privat gewesen. Steinmeier bei einer Rede? Privat. Merz bei einer Pressekonferenz? Auch nur als Bürger gesprochen. Die Absurdität einer solchen Rechtsprechung liegt auf der Hand.

Die CDU unter Friedrich Merz hat sich in den vergangenen Jahren gerne als Partei der bürgerlichen Mitte präsentiert, die für Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit eintritt. Doch Fälle wie dieser zeigen, dass zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine gewaltige Kluft klafft. Wenn ein CDU-Ministerpräsident offen Medienzensur fordert und sich dann mit juristischen Winkelzügen aus der Verantwortung zu stehlen versucht, dann ist das ein Armutszeugnis für die gesamte Partei.

Es bleibt zu hoffen, dass die Justiz diesem durchsichtigen Manöver einen Riegel vorschiebt. Denn eines sollte in einer Demokratie selbstverständlich sein: Wer als Amtsträger in einer öffentlichen Sendung auftritt und dort Zensurforderungen erhebt, muss sich dafür auch als Amtsträger verantworten – und nicht hinter der fadenscheinigen Ausrede verstecken können, er habe ja nur als Privatmann geplaudert.

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