
Grünen-Politiker wegen Holocaust-Verharmlosung rechtskräftig verurteilt
Ein ehemaliger Münchner Stadtrat der Grünen muss eine Geldstrafe von 4.200 Euro zahlen, weil er die Kritik an seiner Partei mit der Judenverfolgung verglichen hatte. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil wegen Volksverhetzung gegen Bernd Schreyer. Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf die Opferinszenierung mancher Politiker, die sich mit den tatsächlichen Opfern des Nationalsozialismus auf eine Stufe stellen wollen.
Der verhängnisvolle Tweet
Am 11. Juni 2023 hatte Schreyer auf der Plattform X (ehemals Twitter) einen Beitrag verfasst, der ihm nun zum Verhängnis wurde. Im Zusammenhang mit der hitzigen Debatte um das geplante Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck schrieb er, die Grünen würden behandelt, als seien sie die "neuen Juden", die "ausgemerzt" werden müssten. Diese geschichtsvergessene Aussage sollte offenbar die Kritiker der grünen Energiepolitik in die Nähe von Nationalsozialisten rücken.
Das Landgericht München I sah darin eine Verharmlosung des Holocausts und verurteilte den damaligen Stadtrat zu 60 Tagessätzen à 70 Euro. Schreyers Versuch, das Urteil durch eine Revision zu kippen, scheiterte nun kläglich. Das Bayerische Oberste Landesgericht stellte in seiner Begründung unmissverständlich klar: "Die Verfolgung und massenhafte Ermordung europäischer Juden entspricht in ihrer Ungeheuerlichkeit nicht einmal im minimalsten Ansatz den vom Angeklagten als Tatsache behaupteten Anfeindungen, denen sich Grüne gegenübersehen."
Typische Rückzugsgefechte
Nach der öffentlichen Empörung über seinen Tweet versuchte Schreyer, die Wogen zu glätten. Er distanzierte sich von seiner eigenen Aussage und behauptete, die "schreckliche Bedeutung" sei ihm erst zu spät klargeworden. Eine bemerkenswerte Erklärung für einen Politiker, der eigentlich wissen sollte, welche Worte er wählt. Selbst seine eigene Fraktion im Münchner Stadtrat ging auf Distanz, woraufhin Schreyer sein Mandat niederlegte.
Besonders dreist erscheint sein nachgeschobener Versuch, die Aussage umzudeuten. Gegenüber der Welt behauptete er, sein Tweet habe sich auf die Judenverfolgung im 18. und 19. Jahrhundert bezogen, nicht auf den Holocaust. Eine durchschaubare Schutzbehauptung, die das Gericht zu Recht nicht gelten ließ.
Die Verteidigungsstrategie
Schreyers Anwalt präsentierte vor Gericht tatsächlich existierende Hasskommentare gegen Grüne aus sozialen Medien. Darunter Aussagen wie "Diese elende grüne Sekte gehört verboten, ausgemerzt und verbuddelt" oder Forderungen, Grüne nicht mehr in Restaurants zu bedienen. So verwerflich solche Äußerungen auch sein mögen - sie rechtfertigen keinesfalls einen Vergleich mit der systematischen Vernichtung von sechs Millionen Juden.
Das Gericht ließ sich von dieser Argumentation nicht beeindrucken. Die Richter betonten, dass die behaupteten Anfeindungen gegen Grüne "gänzlich unangemessen" seien im Vergleich zur industriellen Massenvernichtung der Juden im Nationalsozialismus.
Ein Muster der Selbstviktimisierung
Der Fall Schreyer steht exemplarisch für eine bedenkliche Tendenz in Teilen der politischen Landschaft. Immer wieder greifen Politiker zu historisch völlig unangemessenen Vergleichen, um sich als Opfer zu inszenieren. Ob Corona-Demonstranten, die sich gelbe Sterne anheften, oder eben Grünen-Politiker, die sich mit Holocaust-Opfern vergleichen - die Verharmlosung des größten Verbrechens der Menschheitsgeschichte scheint für manche ein probates Mittel der politischen Auseinandersetzung zu sein.
Dabei zeigt gerade die heftige Kritik am Heizungsgesetz, dass in einer funktionierenden Demokratie kontroverse Debatten möglich und notwendig sind. Wer politischen Widerspruch mit Völkermord gleichsetzt, offenbart nicht nur historische Ignoranz, sondern beschädigt auch die demokratische Streitkultur.
Kein Einsehen bis zum Schluss
Bezeichnend ist, dass Schreyer auch nach der Bestätigung seines Urteils kein wirkliches Unrechtsbewusstsein zeigt. Er kündigte an, Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Gleichzeitig gibt er zu, die Kritik an den Grünen tatsächlich mit der Judenverfolgung verglichen zu haben - beharrt aber darauf, nicht den Holocaust gemeint zu haben. Eine Haarspalterei, die das Gericht zu Recht nicht akzeptierte.
Die Grünen-Fraktion im Münchner Stadtrat hat mit ihrer schnellen Distanzierung richtig gehandelt. Es bleibt zu hoffen, dass dieses rechtskräftige Urteil ein Signal an alle Politiker sendet: Der Holocaust und die Verfolgung der Juden dürfen niemals für tagespolitische Zwecke instrumentalisiert werden. Die 4.200 Euro Geldstrafe mögen für einen Stadtrat empfindlich sein - gemessen an der Schwere der verbalen Entgleisung erscheint sie jedoch angemessen.
Das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 18. Juli 2025 setzt damit einen wichtigen Präzedenzfall. Es macht deutlich, dass die deutsche Justiz entschlossen gegen die Verharmlosung des Holocausts vorgeht - unabhängig davon, aus welcher politischen Richtung sie kommt.
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