
Göttingen: Wenn die vorschnelle Empörung der Linken am Recht zerschellt

Es ist ein Lehrstück über die deutsche Empörungsmaschinerie, das sich dieser Tage in Göttingen abspielt. Kaum war die Nachricht von einem niedergestochenen 23-Jährigen über die Ticker gelaufen, da hatte die politische Linke bereits ihr Urteil gefällt – Gericht, Beweisaufnahme und Staatsanwaltschaft kurzerhand überflüssig gemacht. Doch nun ermittelt eben jene Staatsanwaltschaft in eine ganz andere Richtung. Und plötzlich wirkt die laute Anklage gegen die CDU wie ein Schuss, der nach hinten losgegangen ist.
Die reflexhafte Schuldzuweisung
Der Berliner Linken-Abgeordnete Ferat Koçak griff auf Instagram tief in die rhetorische Mottenkiste. Von „Nazis“, die „Hass und Hetze über unsere Nachbarschaften“ brächten, war da die Rede. Die CDU spiele mit ihrer angeblich „rassistischen Sündenbockpolitik“ den Rechten in die Hände. Wohin das führe, habe sich in Göttingen gezeigt – so die unmissverständliche Botschaft.
Ein Vorgang, der in seiner Vorhersehbarkeit beinahe schon komisch wäre, wäre er nicht so entlarvend. Denn die Realität, jene unbequeme Instanz, die sich nicht um politische Erzählungen schert, sollte dem Abgeordneten schon bald in die Quere kommen.
Wer einen Messerangriff politisch instrumentalisiert, bevor auch nur ein einziger Ermittler den Tatort vollständig ausgewertet hat, sollte sich nicht wundern, wenn ihm die Fakten später um die Ohren fliegen.
Die Staatsanwaltschaft setzt ein Fragezeichen
Denn was die Ermittler aus Göttingen mitteilten, dürfte in den Reihen der vorschnellen Ankläger für betretenes Schweigen gesorgt haben. Der 17-jährige Beschuldigte könnte, so heißt es, in Notwehr gehandelt haben. Ein dringender Tatverdacht, der einen Haftbefehl gerechtfertigt hätte, liege schlicht nicht vor. Folgerichtig wurde der Jugendliche, der zunächst in Gewahrsam genommen worden war, wieder auf freien Fuß gesetzt.
Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue verwies auf Zeugenaussagen und den Tatort. Der Vorfall habe sich in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses des Beschuldigten ereignet – ein Umstand, der die Notwehr-Variante zusätzlich plausibel erscheinen lasse. Sollte sich dies bestätigen, dann wäre der Angriff eben nicht von einem mutmaßlich rechten Täter, sondern vom mutmaßlich linken „Opfer“ ausgegangen.
Die Choreografie der Empörung
Bemerkenswert ist die Geschwindigkeit, mit der sich um den Vorfall ein ganzer Demonstrationsapparat aufbaute. Bereits am Sonntagabend sammelten sich laut Polizei rund 600 Menschen zu einer spontanen Kundgebung. Am Montag folgten weitere 700 Teilnehmer unter dem martialischen Motto „Von Trauer zu Wut und Widerstand“. Man fragt sich unweigerlich: Woher kommt diese Mobilisierungsfähigkeit binnen Stunden – noch bevor die Fakten überhaupt geklärt sind?
Pikant ist zudem, dass Unbekannte den 17-Jährigen vorab auf einer Onlineplattform öffentlich als Täter brandmarkten und der rechten Szene zuordneten. Eine digitale Vorverurteilung, die in keinem Rechtsstaat etwas zu suchen hat. Hier wird der Mob zum Richter, das Internet zum Pranger.
Was bleibt von der Anklage?
Festzuhalten ist: Der schwerverletzte 23-Jährige ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft inzwischen außer Lebensgefahr und stabil – das ist die gute Nachricht. Die DNA-Spuren am sichergestellten Messer werden noch untersucht, die endgültige Klärung steht aus.
Doch der Fall offenbart bereits jetzt ein tiefsitzendes Problem unserer politischen Kultur. Während die Justiz noch ermittelt, hat ein Teil des linken Spektrums längst seine Schuldigen ausgemacht – natürlich die CDU, natürlich „die Rechten“. Die Unschuldsvermutung, dieser tragende Pfeiler unseres Rechtsstaates, scheint für manche nur dann zu gelten, wenn sie ins eigene Weltbild passt.
Es wäre ein Akt der Anständigkeit, würde Herr Koçak seine Anschuldigungen angesichts der neuen Erkenntnisse zurücknehmen. Doch wer die politische Bühne kennt, ahnt: Eine Entschuldigung wird wohl ebenso schnell kommen wie eine Steuersenkung in diesem Land – also vermutlich nie.
Ein Spiegel des Zeitgeistes
Der Fall Göttingen ist mehr als eine Lokalnachricht. Er ist ein Sinnbild für eine Gesellschaft, in der das Etikett wichtiger geworden ist als die Wahrheit. In der die Frage „Wer war Täter, wer war Opfer?“ nicht mehr von Beweisen, sondern von politischer Gesinnung beantwortet wird. Wer „Antifaschist“ ist, gilt als unfehlbar – wer den Verdacht trägt, „rechts“ zu sein, ist bereits verurteilt, bevor der erste Zeuge gehört wurde.
Eine wehrhafte Demokratie aber lebt von kühlem Kopf und ordentlichen Verfahren, nicht von Empörungswellen und vorgefertigten Narrativen. Vielleicht wäre es an der Zeit, dass auch jene Politiker, die so gerne den Zeigefinger heben, sich an diese schlichte Wahrheit erinnern.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Göttingen sind nicht abgeschlossen, es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung. Wir leisten keine Rechtsberatung.

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