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Gericht stoppt Verfassungsschutz – und Thüringens oberster Schlapphut ist „betrübt"

Es gibt Momente, in denen der deutsche Rechtsstaat noch Lebenszeichen von sich gibt. Der Donnerstag war ein solcher Moment. Das Verwaltungsgericht Köln entschied in einem Eilverfahren, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorläufig nicht als „gesichert rechtsextremistisch" einstufen und behandeln darf. Eine Entscheidung, die man als Sieg der Rechtsstaatlichkeit über den politischen Instrumentalisierungswillen werten darf – und die ausgerechnet den Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan Kramer in tiefe Trauer stürzt.

Kramers „Betrübnis" entlarvt das eigentliche Problem

Kramer, der sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als „betrübt" und „enttäuscht" über die Gerichtsentscheidung äußerte, liefert mit dieser Reaktion unfreiwillig den besten Beweis dafür, was in der deutschen Sicherheitsarchitektur grundlegend schiefläuft. Wenn der Chef eines Landesverfassungsschutzes öffentlich darüber klagt, dass ein Gericht eine politische Partei vor staatlicher Stigmatisierung schützt, dann muss man sich fragen: Wer schützt hier eigentlich die Verfassung – und vor wem?

Der Thüringer Landesverband der AfD ist seit 2021 als „gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die Bundespartei wurde im Mai 2025 vom Verfassungsschutz ebenfalls so klassifiziert und klagte dagegen. Nun hat das Kölner Gericht dieser Einstufung einen vorläufigen Riegel vorgeschoben – mit einer bemerkenswert differenzierten Begründung.

Das Gericht zerlegt die Argumentation des Verfassungsschutzes

Die Richter kamen zwar zu dem Schluss, dass es innerhalb der Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gebe. Entscheidend ist jedoch der zweite Teil der Feststellung: Diese Bestrebungen seien nicht derart ausgeprägt, dass sie für die Gesamtpartei prägend wären. Eine Nuance, die in der aufgeheizten politischen Debatte gerne unterschlagen wird, die aber rechtsstaatlich von fundamentaler Bedeutung ist.

Noch bemerkenswerter sind zwei weitere Feststellungen des Gerichts. Erstens: Die AfD habe keine Pläne, deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund rechtlich als Bürger zweiter Klasse zu behandeln. Zweitens stellte das Gericht zum viel diskutierten Begriff der „Remigration" klar:

„Aus dem unklaren Begriff ‚Remigration' folgt kein konkretes politisches Ziel im Sinne einer undifferenzierten Abschiebung der Betroffenen."

Damit räumt ein deutsches Gericht mit einer der wirkmächtigsten Erzählungen der vergangenen Jahre auf. Monatelang wurde der Begriff „Remigration" in Medien und Politik als Chiffre für Massendeportationen dargestellt, als Beweis für die angeblich menschenverachtende Gesinnung einer ganzen Partei. Das Gericht sieht das offenkundig anders.

Das blamable Gutachten: 1.100 Seiten heiße Luft?

Besonders pikant ist die Geschichte des zugrundeliegenden Gutachtens. Das Bundesinnenministerium hatte dessen Veröffentlichung zunächst mit dem Argument verweigert, man müsse nachrichtendienstliche Quellen schützen. Als das Magazin Cicero das gesamte Dokument im Mai publik machte, wurde die ganze Peinlichkeit offenbar: Die Einstufung beruhte ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Quellen – Internetbeiträge, Wahlkampfveranstaltungen, Reden. Kein einziger geheimdienstlicher Hinweis. Keine verdeckte Ermittlung. Nichts.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein Inlandsgeheimdienst stuft eine Partei mit Millionen von Wählern als „gesichert rechtsextremistisch" ein – und stützt sich dabei auf Material, das jeder Bürger mit einer Suchmaschine selbst hätte zusammentragen können. Auch im Eilverfahren wurden keine nachrichtendienstlichen Informationen nachgereicht, wie das Gericht ausdrücklich feststellte.

Auf den rund 1.100 Seiten des Gutachtens fanden sich dabei Beispiele, die man getrost als absurd bezeichnen darf. So wurde etwa ein Facebook-Beitrag des Politikers Urban aus dem Juli 2022 als Beleg für Rechtsextremismus angeführt, in dem dieser die Regierung für Einschüchterungsmethoden kritisierte und Parallelen zur DDR zog. Kritik an der Regierung als Beweis für Verfassungsfeindlichkeit – George Orwell hätte es nicht besser erfinden können.

Ein Verfassungsschutz, der sich selbst entlarvt

Dass Stephan Kramer nun öffentlich seine Enttäuschung über eine rechtsstaatliche Entscheidung kundtut, wirft grundsätzliche Fragen auf. Ein Verfassungsschutzchef, der „betrübt" ist, weil ein Gericht die Grundrechte einer politischen Partei schützt, hat offenbar ein gestörtes Verhältnis zu genau jener Verfassung, die er zu schützen vorgibt. Die Frage, ob Kramer mit seiner öffentlichen Stellungnahme nicht gegen das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot verstoßen hat, drängt sich geradezu auf.

Man erinnere sich: Der Verfassungsschutz wurde in der Bundesrepublik einst gegründet, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor ihren Feinden zu schützen – nicht, um als politisches Instrument gegen missliebige Oppositionsparteien eingesetzt zu werden. Wenn Behördenleiter öffentlich bedauern, dass Gerichte ihrer politischen Agenda Grenzen setzen, dann ist das ein Alarmsignal für den Zustand unserer Demokratie.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist kein Freispruch für die AfD. Sie ist aber ein dringend notwendiges Korrektiv gegen einen Staat, der zunehmend dazu neigt, seine Machtinstrumente gegen den politischen Wettbewerb einzusetzen. Dass ausgerechnet ein Gericht daran erinnern muss, dass auch unliebsame Parteien Grundrechte haben – das sollte jeden Demokraten weit mehr „betrüben" als Herrn Kramers verlorenes Eilverfahren.

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