
Fauci-Berater gesteht: Corona-Akten am Gesetz vorbei versteckt

Es ist ein Schuldeingeständnis mit Sprengkraft. Dr. David Morens, jahrelang enger Berater von Anthony Fauci am US-Institut für Allergien und Infektionskrankheiten (NIAID), hat sich am Dienstag vor einem Bundesgericht im US-Bundesstaat Maryland schuldig bekannt: Verschwörung zur Begehung von Straftaten und zur Schädigung der Vereinigten Staaten.
Dem 78-Jährigen drohen laut Justizministerium bis zu fünf Jahre Haft, drei Jahre Bewährungsaufsicht und eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Dollar. Das Strafmaß soll am 12. November verkündet werden.
Der Deal: Vier Anklagepunkte fallen weg
Im Gegenzug für das Geständnis ließen die Ankläger die übrigen Punkte der Anklage vom April fallen – darunter Vernichtung, Veränderung und Verfälschung von Unterlagen in Bundesermittlungen. Diese Vorwürfe waren im Höchstmaß mit jeweils bis zu 20 Jahren bewehrt.
Sein Anwalt Tim Belevetz erklärte:
"By pleading guilty today, Dr. Morens has taken responsibility for what he did and will continue to do so."
Pikant: Eine Ergänzung zur Absprache – üblicherweise der Teil, der eine Kooperation regelt – wurde unter Verschluss eingereicht.
Gmail statt Dienstpostfach – und das ganz bewusst
Laut der Sachverhaltsdarstellung des Gerichts lief die Verabredung von etwa April 2020 bis mindestens Juni 2023. Auslöser war die Kündigung eines Forschungszuschusses zu Fledermaus-Coronaviren, den die US-Gesundheitsbehörde NIH einer New Yorker Organisation gewährt hatte – die wiederum amerikanisches Steuergeld an das Institut für Virologie in Wuhan weiterreichte.
Nach Angaben des Justizministeriums vereinbarten Morens und ein Mitverschwörer schriftlich, ihre Kommunikation über sein privates Gmail-Konto laufen zu lassen, um sie dem Informationsfreiheitsgesetz FOIA zu entziehen. Ziel sei gewesen, die gestrichene Förderung zurückzuholen und "der Darstellung entgegenzuwirken", COVID-19 stamme aus einem Labor.
Über diesen Kanal flossen den Unterlagen zufolge nicht-öffentliche NIH-Informationen, Entwürfe von Briefen an die Behördenspitze – und "Back-Channel"-Material an einen namentlich nicht genannten hohen NIAID-Vertreter. Medienberichten zufolge deutet die Beschreibung in den Akten auf Fauci selbst hin.
Zwei Flaschen Wein für "Shenanigans"
Morens räumte zudem ein, über unzulässige Zuwendungen gesprochen zu haben. Im Juni 2020 schickte ihm ein Mitverschwörer zwei Flaschen Wein an seine Adresse in Maryland – als Dank für seine "behind-the-scenes shenanigans". Anschließend habe Morens laut Anklage überlegt, welche Amtshandlung das Geschenk rechtfertige: einen Fachkommentar in einer renommierten Medizinzeitschrift, der die natürliche Entstehung des Virus vertritt. Weitere Gefälligkeiten – Essen in Sternerestaurants in Paris, New York und Washington – seien in Aussicht gestellt worden.
Ein Fall, der weiterzieht
Die entscheidenden E-Mails hatte ein Untersuchungsausschuss des US-Repräsentantenhauses ans Licht gebracht. In einer Nachricht schrieb Morens sinngemäß, er nutze Gmail, weil sein NIH-Konto ständig unter FOIA-Anfragen stehe – und er lösche alles, was er nicht in der Zeitung lesen wolle.
Die FBI-Ermittlungen dauern nach Angaben der Behördenleitung an. Ein Senatsausschuss stimmte in diesem Monat dafür, Fauci wegen verweigerter Aussagen wegen Missachtung des Kongresses zu belangen; seine Anwälte verweisen auf sein Recht, die Aussage zu verweigern. Zudem schützt ihn eine Begnadigung des früheren Präsidenten Joe Biden für Handlungen zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 19. Januar 2025.
Aus Sicht unserer Redaktion ist das der eigentliche Skandal: Nicht der Streit über Virusherkunft, sondern die Frage, was Behörden vor dem Bürger verbergen dürfen. Wer Transparenzgesetze aktiv umgeht, zerstört Vertrauen – dauerhaft. Auch in Europa wäre eine schonungslose Aufarbeitung der Pandemiepolitik überfällig.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt unsere Einschätzung auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Für alle Beteiligten, gegen die Verfahren geführt werden, gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.
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