
Europäischer Gerichtshof maßt sich Einmischung in Schweizer Sportrecht an
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat wieder einmal bewiesen, dass fremde Richter sich gerne in nationale Angelegenheiten einmischen. Im Fall der südafrikanischen Läuferin Caster Semenya verurteilte das Gericht die Schweiz zu einer Zahlung von 80.000 Euro – ein weiterer Vorgeschmack darauf, was unserem Land bei einer noch engeren EU-Anbindung blühen würde.
Biologische Realitäten werden ignoriert
Die Entscheidung des EGMR zeigt einmal mehr, wie weit sich internationale Institutionen von der Lebenswirklichkeit entfernt haben. Semenya, die aufgrund ihrer biologischen Voraussetzungen einen deutlich erhöhten Testosteronspiegel aufweist, kämpft seit Jahren gegen die Regeln des Weltleichtathletikverbands. Diese besagen, dass Athletinnen mit sogenannten Unterschieden in der Geschlechtsentwicklung (DSD) ihre Hormonwerte medikamentös senken müssen, um im Frauensport antreten zu dürfen.
Was der EGMR als Diskriminierung brandmarkt, ist in Wahrheit der Schutz fairer Wettkampfbedingungen für biologische Frauen. Die Richter in Straßburg scheinen vergessen zu haben, dass es im Sport um Chancengleichheit geht – nicht um ideologische Experimente auf Kosten der Athletinnen.
Schweizer Justiz wird vorgeführt
Besonders pikant: Der EGMR rügte nicht etwa die Regel selbst, sondern kritisierte lediglich, dass das Schweizer Bundesgericht die Angelegenheit nicht gründlich genug geprüft habe. Mit 15 zu 2 Stimmen befanden die Richter, das Bundesgericht hätte sich nicht nur auf die Frage beschränken dürfen, ob der Entscheid des Internationalen Sportgerichtshofs TAS den Ordre public verletze.
"Zwischen Sportlern und Leitungsorganen bestehe ein strukturelles Ungleichgewicht, das eine besonders strenge gerichtliche Prüfung erfordere"
Diese Argumentation ist geradezu absurd. Das Schweizer Bundesgericht hatte völlig korrekt gehandelt und sich an die geltenden Verfahrensregeln gehalten. Dass nun fremde Richter meinen, sie könnten der Schweizer Justiz Nachhilfe in Sachen Verfahrensrecht geben, ist eine Anmaßung sondergleichen.
Die wahren Leidtragenden: Biologische Frauen im Sport
Während sich der EGMR um vermeintliche Verfahrensfehler sorgt, bleiben die eigentlichen Opfer dieser Entwicklung ungehört: die biologischen Frauen, die im Sport gegen Athletinnen mit männlichen Chromosomen und entsprechenden körperlichen Vorteilen antreten müssen. Semenya gewann bereits als 18-Jährige WM-Gold und holte zweimal olympisches Gold – Erfolge, die ohne ihre biologischen Vorteile möglicherweise anderen Athletinnen zugutegekommen wären.
Die Testosteronregel des Weltverbands bleibt zwar in Kraft, doch die Botschaft des EGMR ist verheerend: Biologische Fakten müssen hinter ideologischen Befindlichkeiten zurückstehen. Diese Entwicklung fügt sich nahtlos in den Zeitgeist ein, der traditionelle Kategorien wie Mann und Frau zunehmend verwässert.
Ein Vorgeschmack auf die EU-Unterwerfung
Dieser Fall sollte allen Schweizern eine Warnung sein. Wenn schon heute internationale Gerichte meinen, sie könnten unserer Justiz Vorschriften machen, was wird erst geschehen, wenn die Schweiz sich noch enger an die EU bindet? Die geplanten Abkommen würden solche Einmischungen zur Regel machen – mit dem Europäischen Gerichtshof als oberster Instanz über Schweizer Recht.
Es ist bezeichnend, dass die Schweiz nun brav die 80.000 Euro zahlen wird. Andere Länder würden sich eine solche Bevormundung nicht gefallen lassen. Doch unsere Regierung kuscht lieber vor internationalen Institutionen, anstatt die Souveränität unseres Landes zu verteidigen.
Die Kommentare unter der ursprünglichen Meldung sprechen Bände: Die Schweizer Bevölkerung hat genug von fremden Richtern und ideologischen Verirrungen. Es wird Zeit, dass auch unsere Politik diese Signale ernst nimmt und sich gegen die schleichende Unterwanderung unserer Rechtsordnung zur Wehr setzt. Der Fall Semenya mag nur ein Einzelfall sein – doch er zeigt exemplarisch, wohin die Reise geht, wenn wir unsere Souveränität weiter preisgeben.
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