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16.10.2025
10:19 Uhr

EuGH-Urteil: Wenn der beste Freund des Menschen zum Gepäckstück degradiert wird

Der Europäische Gerichtshof hat wieder einmal bewiesen, dass die EU-Bürokratie vor nichts Halt macht – nicht einmal vor unseren geliebten Vierbeinern. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden die Luxemburger Richter, dass Haustiere im Luftverkehr rechtlich als "Reisegepäck" zu behandeln seien. Ein Hund, eine Katze, ein Hamster – alles nur Gepäckstücke mit Herzschlag?

Der Fall: Drama im Frachtraum

Auslöser dieser juristischen Farce war ein Vorfall auf einem Flug von Buenos Aires nach Barcelona. Eine Reisende hatte ihre Hündin in einer Transportbox im Frachtraum der Iberia-Maschine untergebracht. Während des Fluges gelang dem Tier die Flucht aus der Box – ein Kunststück, das vermutlich kein Koffer je vollbracht hätte. Die verängstigte Hündin konnte nicht wieder eingefangen werden, was zu erheblichem Stress für das Tier führte.

Die Besitzerin forderte daraufhin 5.000 Euro Schadensersatz für die erlittenen seelischen Qualen. Iberia erkannte zwar eine Haftung an, pochte jedoch auf die für Gepäck geltende Höchstgrenze. Das spanische Gericht, offenbar überfordert mit der Frage, ob ein lebendiges Wesen tatsächlich mit einem Koffer gleichzusetzen sei, wandte sich hilfesuchend an den EuGH.

Die Entscheidung: Bürokratie triumphiert über Empathie

Die Luxemburger Richter stellten mit beeindruckender Kaltschnäuzigkeit fest, dass Haustiere sehr wohl unter den Begriff "Reisegepäck" im Sinne des Übereinkommens von Montreal fielen. Ihre Begründung? Da ein Haustier nicht als "Reisender" gelte, müsse es zwangsläufig Gepäck sein. Eine bestechende Logik, die jeden Tierfreund zur Weißglut treiben dürfte.

"Der Schutz des Wohlergehens von Tieren schließe nicht aus, dass sie als 'Reisegepäck' befördert werden können, solange den Erfordernissen an ihr Wohlergehen Rechnung getragen werde", so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Man fragt sich unwillkürlich, wie genau dem Wohlergehen eines Tieres Rechnung getragen werden soll, wenn es rechtlich auf die gleiche Stufe wie ein Hartschalenkoffer gestellt wird. Aber solche Feinheiten scheinen die EU-Juristen nicht zu kümmern.

Die finanziellen Konsequenzen

Besonders pikant: Da die Klägerin bei der Gepäckaufgabe keinen besonderen Wert angegeben hatte, greift nur der Standard-Haftungshöchstbetrag für Gepäckverlust. Dieser deckt laut EuGH sowohl materielle als auch immaterielle Schäden ab – eine Regelung, die ursprünglich für verlorene Koffer und nicht für traumatisierte Lebewesen konzipiert wurde.

Ein Symptom unserer Zeit

Dieses Urteil ist symptomatisch für eine EU, die sich in ihrem Regulierungswahn verloren hat. Während man in Brüssel über Krümmungsgrade von Gurken philosophiert und nun Haustiere zu Gepäckstücken erklärt, verliert man den Bezug zur Realität der Bürger. Es ist dieselbe technokratische Kälte, die uns Bürokratiemonster wie die Datenschutzgrundverordnung oder den Green Deal beschert hat.

In einer Zeit, in der traditionelle Werte wie Familie und Zusammenhalt immer mehr in den Hintergrund gedrängt werden, zeigt dieses Urteil einmal mehr, wie weit sich die EU-Elite von den Menschen entfernt hat. Für viele sind ihre Haustiere Familienmitglieder, Seelentröster und treue Begleiter – nicht bloße Transportgegenstände.

Was bedeutet das für Tierhalter?

Praktisch bedeutet dieses Urteil, dass Tierhalter bei Flugreisen noch genauer auf die Transportbedingungen achten sollten. Wer sein Tier nicht dem Risiko aussetzen möchte, als Gepäckstück behandelt zu werden, sollte alternative Transportmöglichkeiten in Betracht ziehen. Vielleicht ist es an der Zeit, dass verantwortungsbewusste Tierhalter der Luftfahrtindustrie den Rücken kehren, bis diese bereit ist, Tiere mit dem nötigen Respekt zu behandeln.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil eine breite Diskussion über den Stellenwert von Tieren in unserer Gesellschaft anstößt. Denn eines ist sicher: Ein Rechtssystem, das keinen Unterschied zwischen einem Koffer und einem fühlenden Lebewesen macht, hat seine moralische Kompassnadel verloren. Aber was will man von einer EU erwarten, die sich lieber mit Gendersternchen und Klimaneutralität beschäftigt, als mit den echten Sorgen ihrer Bürger?

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