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21.03.2026
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Dobrindt blockiert Erasmus-Stiftung: Wie die Altparteien demokratische Grundsätze mit Füßen treten

Dobrindt blockiert Erasmus-Stiftung: Wie die Altparteien demokratische Grundsätze mit Füßen treten

Was sich derzeit im Bundesinnenministerium abspielt, ist ein Lehrstück darüber, wie politische Machtspiele die Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaats aushöhlen können. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in einem scharfen Protestschreiben vorgeworfen, die Entscheidung über die staatliche Förderung der Stiftung bewusst zu verschleppen. Ein Vorgang, der nachdenklich stimmen sollte – unabhängig davon, welcher Partei man nahesteht.

Steinbach spricht von „verfassungswidriger Dauerdiskriminierung"

Die Vorsitzende der Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, findet in ihrem Brief an Dobrindt deutliche Worte. Sie spricht von einer „verfassungswidrigen Dauerdiskriminierung" und einem „antidemokratischen Trauerspiel". Das erste Quartal 2026 sei nahezu verstrichen, ohne dass das Ministerium eine Entscheidung über die Förderfähigkeit getroffen habe – obwohl das Stiftungsfinanzierungsgesetz bereits seit Dezember 2023 in Kraft sei. Mehr als zwei Jahre also, in denen die Stiftung auf eine Antwort wartet. Zwei Jahre, in denen andere parteinahe Stiftungen selbstverständlich ihre Millionen aus dem Steuertopf erhalten.

Man muss kein AfD-Sympathisant sein, um zu erkennen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung – sie alle werden seit Jahrzehnten großzügig mit Steuergeldern alimentiert. Hunderte Millionen Euro fließen jährlich in diese Einrichtungen. Doch wenn es um die Stiftung der drittstärksten politischen Kraft im Bundestag geht, wird plötzlich geprüft, verzögert und blockiert.

Eine lange Geschichte der systematischen Benachteiligung

Steinbach verweist in ihrem Schreiben auf eine ganze Reihe juristischer Auseinandersetzungen, die die Stiftung in den vergangenen Jahren führen musste. Informelle Verteilungsmechanismen, eine nirgendwo gesetzlich verankerte „Zweiwahlperiodenregel" und haushaltsrechtliche Konstruktionen, die die Erasmus-Stiftung schlicht ignorierten – all das wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits beanstandet. Karlsruhe stellte unmissverständlich fest, dass die bisherige Finanzierungspraxis verfassungswidrig gewesen sei und eine Benachteiligung der AfD vorgelegen habe.

Und was geschah daraufhin? Wurde der Fehler korrigiert? Wurde die Stiftung gleichberechtigt behandelt? Mitnichten. Stattdessen wurde ein neues Gesetz geschaffen, das nun offenbar als Instrument dient, die Blockade unter anderem Vorzeichen fortzusetzen. Das Bundesinnenministerium prüfe derzeit, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung „im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" tätig sei, heißt es. Eine Prüfung, die sich offenbar beliebig in die Länge ziehen lässt.

Auch die Gerichte spielen mit

Parallel zu diesem politischen Schauspiel hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass der Stiftung für das Jahr 2021 kein Anspruch auf staatliche Förderung zustehe. Die Begründung mutet geradezu zynisch an: Zwar habe das Bundesverfassungsgericht die damalige Finanzierungspraxis als verfassungswidrig eingestuft, daraus lasse sich jedoch kein rückwirkender Zahlungsanspruch ableiten. Mit anderen Worten: Ja, es war rechtswidrig, aber Geld gibt es trotzdem nicht. Man stelle sich vor, ein Bürger würde mit einer solchen Argumentation vor dem Finanzamt erscheinen.

Ein Demokratieproblem, das über die AfD hinausgeht

Was hier geschieht, ist weit mehr als ein parteipolitischer Streit um Fördermittel. Es geht um die fundamentale Frage, ob in Deutschland alle demokratisch gewählten Parteien gleich behandelt werden – oder ob eine politische Kraft, die Millionen von Bürgern vertritt, systematisch von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden darf, nur weil sie dem politischen Establishment unbequem ist.

Alexander Dobrindt, der einst als scharfzüngiger Kritiker der Grünen und als konservativer Hardliner der CSU galt, entpuppt sich in seiner Rolle als Bundesinnenminister zunehmend als Verwalter des Status quo. Statt rechtsstaatliche Prinzipien durchzusetzen, scheint er die Strategie der Vorgängerregierungen nahtlos fortzuführen: Blockieren, verzögern, aussitzen. Dass ausgerechnet ein CSU-Minister, dessen Partei sich gerne als Hüterin bürgerlicher Freiheiten inszeniert, diese Taktik betreibt, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

Die Große Koalition unter Friedrich Merz hatte versprochen, Deutschland wieder auf Kurs zu bringen. Doch wenn selbst grundlegende demokratische Gleichbehandlung nicht gewährleistet wird, wenn Gerichtsurteile ignoriert und gesetzliche Fristen missachtet werden, dann stellt sich die Frage: Für wen wird hier eigentlich regiert? Für die Bürger dieses Landes – oder für den Machterhalt einer politischen Klasse, die Konkurrenz um jeden Preis verhindern will?

Erika Steinbach hat recht, wenn sie diesen Vorgang als „antidemokratisches Trauerspiel" bezeichnet. Denn eine Demokratie, die nur dann funktioniert, wenn die „richtigen" Parteien profitieren, ist keine Demokratie mehr. Sie ist eine Simulation.

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