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21.10.2025
13:51 Uhr

Demokratie unter Beschuss: AfD-Politiker kämpft gegen skandalösen Wahlausschluss in Ludwigshafen

Was sich in Ludwigshafen abspielt, ist ein Lehrstück darüber, wie die selbsternannten Hüter der Demokratie genau diese mit Füßen treten. Der AfD-Politiker Joachim Paul wurde von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen – nicht etwa wegen nachgewiesener Straftaten oder verfassungsfeindlicher Handlungen, sondern aufgrund nebulöser "Zweifel" an seiner Verfassungstreue. Nun wehrt sich Paul juristisch gegen diesen beispiellosen Angriff auf die demokratischen Grundrechte.

Ein Wahlausschluss mit Geschmäckle

Die Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Mit sechs zu einer Stimme entschied der Wahlausschuss, Paul von der Kandidatur auszuschließen. Grundlage war ein Gutachten des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, das ausgerechnet die bisherige SPD-Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck als Wahlleiterin selbst eingeholt hatte. Man stelle sich vor: Die politische Konkurrentin holt ein Gutachten gegen ihren Herausforderer ein und trägt es dann auch noch selbst vor. Wenn das keine Befangenheit ist, was dann?

Besonders pikant: Steinruck hatte dem Verfassungsschutz sogar persönlich "Hinweise" zu angeblichen Zweifeln an Pauls Verfassungstreue übermittelt. Hier wurde nicht nur Richter und Henker in einer Person vereint – hier wurde auch noch die Anklage selbst geschrieben.

Die fadenscheinigen Vorwürfe

Was wirft man Paul konkret vor? Er soll an einem Treffen mit Martin Sellner teilgenommen und positive Aussagen über dessen "Remigrations"-Konzept getätigt haben. Doch selbst das Bundesverwaltungsgericht stellte bereits 2001 fest, dass es verfassungskonforme Formen der "Remigration" gebe. Die Unterstellung, Paul wolle "zahlreiche Deutsche mit Migrationshintergrund" ausweisen, weist der Politiker entschieden zurück.

"Die meisten Kritikpunkte an den Ansichten Pauls seien verfassungsschutzrechtlich irrelevant"

So argumentiert Pauls Anwalt in seinem Schreiben an die Stadt. Er stellt die entscheidende Frage: Reichen vage Vermutungen und politisch motivierte Denunziationen aus, um einen demokratisch legitimierten Kandidaten von einer Wahl auszuschließen? Die Antwort kann in einem Rechtsstaat nur ein klares Nein sein.

Ein Präzedenzfall mit Sprengkraft

Was hier geschieht, ist mehr als nur ein lokalpolitischer Skandal. Es ist ein Frontalangriff auf die Grundfesten unserer Demokratie. Wenn etablierte Parteien anfangen, missliebige Kandidaten mit fadenscheinigen Begründungen von Wahlen auszuschließen, dann befinden wir uns auf dem direkten Weg in eine Gesinnungsdiktatur.

Die Ironie dabei: Joachim Paul ist gut genug, um im Landtag zu sitzen, aber angeblich nicht verfassungstreu genug für das Amt des Oberbürgermeisters. Diese Logik muss man erst einmal verstehen. Oder besser: Man kann sie nicht verstehen, weil sie schlichtweg absurd ist.

Das Volk wurde entmündigt

Die Wahlbeteiligung von nur 29,3 Prozent in der ersten Runde spricht Bände. Noch bemerkenswerter: Sage und schreibe 9,2 Prozent der abgegebenen Stimmen waren ungültig – normalerweise liegt diese Quote bei unter drei Prozent. Das ist ein stummer Protest der Bürger gegen diese Farce von Demokratie.

Die AfD musste ohne OB-Kandidaten antreten. Den Bürgern wurde die Möglichkeit genommen, frei zwischen allen politischen Alternativen zu wählen. Das ist keine Demokratie, das ist betreutes Wählen.

Der juristische Kampf beginnt

Pauls Einspruch gegen die Wahl ist konsequent und richtig. Sein Anwalt argumentiert, dass der entsprechende Paragraph der Gemeindeordnung möglicherweise verfassungswidrig sei. Selbst wenn nicht, müssten "schwerwiegende Zweifel" an der Verfassungstreue vorliegen – nicht bloß irgendwelche konstruierten Verdächtigungen.

Ein Eilantrag gegen den Wahlausschluss war bereits gescheitert. Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte zynisch entschieden, eine "geordnete Wahl" sei wichtiger als die Wahrung demokratischer Grundrechte. Paul solle doch bitte nach der Wahl Beschwerde einlegen. Wie bequem für die Kartellparteien!

Nun liegt es an den Gerichten zu entscheiden, ob in Deutschland noch Recht und Gesetz gelten oder ob wir endgültig in einer Gesinnungsrepublik angekommen sind, in der die Altparteien bestimmen, wer zur Wahl antreten darf und wer nicht. Die Erfolgsaussichten mögen angesichts der politisierten Justiz gering sein, aber der Kampf ist notwendig – für die Demokratie, für den Rechtsstaat und für die Freiheit der politischen Willensbildung.

Eines ist sicher: Dieser Fall wird in die Geschichte eingehen als Beispiel dafür, wie die selbsternannten Demokraten die Demokratie demontieren. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte ihrer Verantwortung gerecht werden und diesem undemokratischen Treiben ein Ende setzen. Deutschland braucht endlich wieder Politiker, die für das Land und nicht gegen das Land regieren – und dazu gehört auch, dass alle demokratischen Kräfte fair und gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilnehmen können.

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