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20.08.2025
12:51 Uhr

Demokratie im Schneckentempo: Wenn der Bundestag die Wahlprüfung verschleppt

Vier Monate nach der Bundestagswahl und drei Monate nach der Konstituierung des Parlaments – erst dann bequemte sich der Bundestag dazu, endlich einen Wahlprüfungsausschuss zu bilden. Das Bundesverfassungsgericht fand dafür am Mittwoch deutliche Worte: Die Gründe für diese Verzögerung erschlössen sich nicht „ohne Weiteres". Eine diplomatische Umschreibung für das, was viele Bürger längst denken: Hier wird auf Zeit gespielt.

Wenn die Legitimation des Parlaments zur Nebensache wird

Die Karlsruher Richter brachten es auf den Punkt: Die Prüfung der demokratischen Legitimation könne nicht von Mehrheitsverhältnissen und Koalitionsverhandlungen abhängig gemacht werden. Auch nicht davon, ob überhaupt eine Regierung gebildet werden könne. Eine bemerkenswerte Feststellung, die zeigt, wie sehr sich die politische Klasse mittlerweile von ihren grundlegenden Aufgaben entfernt hat.

Was hier geschieht, ist symptomatisch für den Zustand unserer Demokratie. Während die neue Große Koalition unter Friedrich Merz bereits fleißig dabei ist, neue Schuldenorgien zu planen – trotz gegenteiliger Wahlversprechen –, bleibt die fundamentale Frage nach der Rechtmäßigkeit der Wahl monatelang unbeantwortet. Ein Schelm, wer dabei an Absicht denkt.

Der Bürger als Bittsteller

Ein couragierter Bürger hatte genug von diesem Trauerspiel und zog vor das Verfassungsgericht. Er wollte den Bundestag zur Bildung des Wahlprüfungsausschusses verpflichten lassen. Doch die Richter wiesen die Beschwerde ab – nicht etwa, weil sie unbegründet wäre, sondern weil es das „falsche Verfahren" sei. Die Wahlprüfung nach Artikel 41 Grundgesetz gehe einer Verfassungsbeschwerde als „spezieller Rechtsbehelf" vor.

„Schließlich kann die Prüfung der Legitimation des Parlaments durch den Wählerwillen nicht von den Mehrheitsverhältnissen und Koalitionsverhandlungen abhängig gemacht werden"

Diese Worte des Verfassungsgerichts sollten eigentlich selbstverständlich sein. Dass sie überhaupt ausgesprochen werden mussten, zeigt den desolaten Zustand unserer parlamentarischen Demokratie.

Ein System, das sich selbst kontrolliert

Nach Artikel 41 des Grundgesetzes ist die Wahlprüfung „Sache des Bundestages". Der Wolf hütet also die Schafe. Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus neun Mitgliedern und entscheidet über die Gültigkeit der Wahlen sowie über mögliche Rechtsverletzungen. Jeder Wahlberechtigte könne innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltermin Einspruch erheben.

Doch was nützt dieses Recht, wenn der Bundestag monatelang untätig bleibt? Wenn die Bildung des zuständigen Ausschusses verschleppt wird, bis sich die politischen Wogen geglättet haben? Die Antwort liegt auf der Hand: Es nützt nichts. Es ist eine Farce, die den Bürgern als demokratischer Prozess verkauft wird.

Die neue Normalität der Verschleppung

Interessant ist auch, dass bereits das Bündnis Sahra Wagenknecht in mehreren Verfahren zur Bundestagswahl in Karlsruhe gescheitert war. Man könnte meinen, es gäbe durchaus Klärungsbedarf bei dieser Wahl. Doch statt zügig für Rechtssicherheit zu sorgen, lässt man die Dinge schleifen.

Diese Verschleppungstaktik ist kein Einzelfall. Sie reiht sich ein in eine lange Liste von Versäumnissen und bewussten Verzögerungen, mit denen die politische Klasse unbequeme Themen aussitzt. Während dessen plant die neue Regierung bereits ein 500 Milliarden Euro Sondervermögen für Infrastruktur – natürlich auf Pump, trotz aller Versprechen von Friedrich Merz.

Was bleibt vom Rechtsstaat?

Das Verfassungsgericht mahnte an, es sei wichtig, dass es im Rahmen der Wahlprüfung effektiven Rechtsschutz gebe, „auch infolge völkerrechtlicher Normen". Schöne Worte, die in der Praxis wenig wert sind, wenn die zuständigen Gremien erst gar nicht gebildet werden.

Die Botschaft an die Bürger ist klar: Ihr könnt euch beschweren, aber wir entscheiden, wann und ob wir uns damit befassen. Diese Arroganz der Macht ist es, die das Vertrauen in die demokratischen Institutionen untergräbt. Wenn selbst das höchste deutsche Gericht den Bundestag rügen muss, damit dieser seine grundlegenden Aufgaben wahrnimmt, dann stimmt etwas Grundlegendes nicht mehr in diesem Land.

Es ist höchste Zeit, dass die Bürger diese Missstände nicht länger hinnehmen. Die Wahlprüfung ist keine lästige Formalie, sondern das Fundament unserer Demokratie. Wer sie verschleppt, untergräbt die Legitimität des gesamten Systems. Das sollten sich die Verantwortlichen hinter die Ohren schreiben – bevor es zu spät ist.

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