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06.05.2026
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Demokratie-Akrobatik in Mainz: Altparteien verschanzen sich per Verfassungsänderung vor der AfD

Demokratie-Akrobatik in Mainz: Altparteien verschanzen sich per Verfassungsänderung vor der AfD

Was sich am vergangenen Sitzungstag im rheinland-pfälzischen Landtag abgespielt hat, dürfte als Lehrstück dafür in die Geschichte eingehen, wie sich etablierte Parteien gegen unliebsame Konkurrenz wehren – nicht durch bessere Argumente, sondern durch das nachträgliche Umschreiben der Spielregeln. CDU, SPD, Grüne und FDP haben gemeinsam die Hürden für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen kurzerhand angehoben. Das Pikante daran: Beschlossen wurde diese Verfassungsänderung von einem Parlament, das durch die Wähler eigentlich bereits abgewählt worden ist.

Ein „Geisterparlament“ ändert mal eben die Verfassung

Bislang reichte ein Fünftel der Mandate aus, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Künftig soll mindestens ein Viertel der Abgeordneten erforderlich sein. Was nach einer harmlosen, technischen Anpassung klingt, hat eine ganz konkrete politische Adresse: die AfD. Die Partei hätte mit ihren 24 von 105 Sitzen im neuen Landtag erstmals allein die Möglichkeit gehabt, Untersuchungsausschüsse zu erzwingen. Mit der Neuregelung wären 27 Abgeordnete nötig – also genau drei zu wenig. Der Zufall? Wohl kaum.

Besonders bemerkenswert ist der Zeitpunkt. Die Verfassungsänderung wurde noch vom alten Landtag durchgewinkt, der nach der Wahl streng genommen schon Geschichte ist. Der neue Landtag soll erst am 18. Mai erstmals zusammentreten. Die AfD spricht zu Recht von einer Sitzung in einer „politisch nicht mehr legitimierten Konstellation“. Man stelle sich vor: Eine Mannschaft verlässt das Spielfeld nach Abpfiff – und ändert auf dem Weg in die Kabine schnell noch die Regeln für die Nachfolger.

Die übliche Rhetorik vom „Schutz der Demokratie“

Der SPD-Abgeordnete Michael Hüttner verteidigte den Vorgang mit den mittlerweile schon abgegriffenen Worthülsen. Es gehe um den „Schutz der parlamentarischen Demokratie“, das „schärfste Schwert des Parlaments“ müsse vor „bewusstem Missbrauch“ geschützt werden, die Arbeitsfähigkeit gegen „destruktive Attacken“ verteidigt werden. Übersetzt heißt das: Wir fürchten, dass die unbequeme Opposition tatsächlich kontrollieren könnte, was wir hinter den Kulissen tun.

Auch die CDU stimmte in den Chor ein. Untersuchungsausschüsse seien kein „politisches Alltagswerkzeug“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Marcus Klein. Man sehe die Gefahr, dass das Parlament „lahmgelegt“ werden solle – „nicht abstrakt“, sondern „real“. Der Beweis? Die AfD habe es ja angekündigt. Mit anderen Worten: Bevor jemand überhaupt von seinen Rechten Gebrauch machen kann, werden ihm diese vorsorglich entzogen. Eine bemerkenswerte Auslegung dessen, was die selbsternannten Demokratiebewahrer sonst lautstark verteidigen wollen.

Grüne mit moralischen Verrenkungen

Der Grünen-Abgeordnete Carl-Bernhard von Heusinger gab immerhin zu, die Entscheidung sei seiner Fraktion „keine leichte“ gewesen – weshalb man die Abstimmung freigab. Minderheitenrechte seien schließlich „ein zentraler Bestandteil der parlamentarischen Demokratie“, beteuerte er. Gleichzeitig stimmte seine Fraktion mehrheitlich genau gegen jene Minderheitenrechte, die sie angeblich so hochhält. Eine bemerkenswerte intellektuelle Spagatübung.

Das Problem mit dem Corona-Untersuchungsausschuss

Was die etablierten Parteien wohl ganz besonders fürchten dürften, ist der von der AfD bereits angekündigte Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik der Landesregierung. Die Aufarbeitung der teils drakonischen Maßnahmen, der Grundrechtseinschränkungen, der wirtschaftlichen Verwerfungen und gesundheitlichen Schäden ist in Deutschland weiterhin ein heißes Eisen, das die Verantwortlichen lieber im Keller lassen würden. Wer aber kein schlechtes Gewissen hat, müsste eine solche Aufarbeitung doch nicht fürchten – sondern könnte sie souverän begrüßen. Stattdessen wird das Werkzeug, das eine solche Aufarbeitung möglich machen würde, kurzerhand stumpf gemacht.

AfD kündigt Klage an

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Damian Lohr, kündigte bereits eine Klage beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz an. Die Argumentation: Eine Verfassungsänderung, die offen gegen einen bestimmten politischen Wettbewerber gerichtet sei, müsse mit dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip auf den Prüfstand. Lohr verwies darauf, dass die Grünen in der ersten Beratung selbst eingeräumt hätten, dass die Änderung sich gezielt gegen die AfD richte. Die faktische Einschränkung sei also nicht eine zufällige Nebenfolge, sondern die „beabsichtigte Hauptwirkung“.

Ein Muster, das sich durch die Republik zieht

Was in Mainz geschieht, fügt sich in ein deutschlandweites Muster: Statt die wachsende Zustimmung für die AfD durch bessere Politik zu kontern, greifen die Altparteien immer häufiger zu prozeduralen Tricks, Verbotsdebatten und Ausgrenzungsstrategien. Doch jede dieser Manöver bestätigt nur, was viele Wähler ohnehin längst vermuten: Dass es den Etablierten weniger um Demokratie geht als um den Erhalt der eigenen Pfründe. Die Quittung erteilen die Bürger an der Wahlurne – und die Umfragewerte der AfD sprechen eine deutliche Sprache.

Es bleibt die bittere Erkenntnis, dass das Wort „Demokratie“ in diesem Land zunehmend zur Worthülse verkommt, die immer dann bemüht wird, wenn man eigentlich das Gegenteil meint. Wer Wahlergebnisse durch nachträgliche Regeländerungen relativieren will, der sollte sich nicht wundern, wenn das Vertrauen in die politischen Institutionen weiter erodiert. Ein Verfassungsgerichtshof könnte am Ende klarstellen müssen, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Dass Minderheitenrechte nicht von der Tagesform der Mehrheit abhängen dürfen.

Fazit: Vertrauen schwindet – Sachwerte bleiben

Wenn selbst die Spielregeln des parlamentarischen Wettbewerbs nach Belieben angepasst werden, wenn ein abgewähltes Parlament noch schnell Fakten schafft, die das nachfolgende binden sollen, dann darf man sich über das schwindende Vertrauen in den Staat und seine Institutionen nicht wundern. Wer in solch unsicheren Zeiten sein Vermögen sichern möchte, tut gut daran, sich nicht ausschließlich auf staatlich kontrollierte oder politisch beeinflussbare Anlageformen zu verlassen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich über Jahrhunderte als verlässlicher Anker bewährt – unabhängig davon, welche Mehrheiten gerade welche Verfassungsparagrafen umschreiben. Sie sind eine sinnvolle Beimischung für ein breit gestreutes, krisenfestes Portfolio.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die hier geäußerten Einschätzungen geben die Meinung unserer Redaktion auf Basis der vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist für seine Anlage- und Vermögensentscheidungen selbst verantwortlich und sollte vor wichtigen Entscheidungen eigenständig recherchieren oder fachkundigen Rat einholen.

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