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Kettner Edelmetalle
18.03.2026
06:57 Uhr

Correctiv-Lügengebäude stürzt ein: Gericht verbietet zentrale Behauptung zum Potsdamer Treffen

Es ist ein Urteil, das wie ein Donnerschlag durch die deutsche Medienlandschaft hallt – und das viele Bürger schon lange erwartet haben dürften. Das Landgericht Berlin hat dem selbsternannten „Recherchekollektiv" Correctiv die Kernaussage seines berüchtigten Berichts über das Potsdamer Treffen untersagt. Die Behauptung, dort sei ein „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" erarbeitet worden, sei schlicht und ergreifend eine „falsche Tatsachenbehauptung". Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Falsch. Nicht überspitzt, nicht interpretationsfähig – falsch.

Die Mutter aller Medienskandale

Erinnern wir uns: Es war im Januar 2024, als Correctiv mit seiner „Enthüllung" über ein privates Treffen in Potsdam eine regelrechte Hysterie in Deutschland auslöste. Die Berichterstattung suggerierte nichts Geringeres als eine Art Neuauflage der Wannseekonferenz – ein Vergleich, der so geschmacklos wie geschichtsvergessen war. Hunderttausende Menschen strömten daraufhin auf die Straßen, angetrieben von einer beispiellosen Angstkampagne. Die damalige Ampelregierung unter Scholz, Habeck und Lindner marschierte eifrig mit, ebenso wie führende Vertreter der CDU/CSU. Ein ganzes Land wurde in Aufruhr versetzt – auf Grundlage einer Lüge, wie sich nun herausstellt.

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy, selbst Teilnehmerin des besagten Treffens, hatte den Mut, sich juristisch gegen die Falschdarstellungen zur Wehr zu setzen. Vertreten durch Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker, zog sie vor Gericht – und gewann. Nicht nur in einem Punkt, sondern gleich in mehreren.

Dreifache Niederlage für das „Recherchekollektiv"

Neben der verbotenen Kernaussage kassierte Correctiv zwei weitere empfindliche Niederlagen. So hatte das Medium die Behauptung eines gewissen Erik Ahrens verbreitet, der sich als „Kronzeuge" angeboten hatte. Dieser hatte behauptet, Huy habe in Potsdam vorgeschlagen, Deutschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Huy hatte das nie gesagt. Auch diese Aussage wurde vom Gericht untersagt. Darüber hinaus wurde erfolgreich gegen die falsche Behauptung vorgegangen, Martin Sellner habe in Potsdam eine „Ausbürgerungsidee" vorgestellt.

Correctiv hatte sich mit dem Argument verteidigt, es handele sich bei den strittigen Passagen um zulässige Meinungsäußerungen, die unter die Meinungsfreiheit fielen. Das Gericht sah das – wenig überraschend für jeden, der den Originaltext gelesen hat – völlig anders. Es erkannte in den Formulierungen eindeutig falsche Tatsachenbehauptungen. Meinungsfreiheit schützt eben keine Lügen.

Ein Kartenhaus, das in sich zusammenfällt

Rechtsanwalt Brennecke fand deutliche Worte: Der Correctiv-Bericht sei „wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen". Die Meldungen, mit denen das Medium „Tausenden Deutschen Angst gemacht" habe, seien nun „vom Tisch, untersagt, gerichtlich verboten". Man könnte hinzufügen: Sie hätten von Anfang an nie veröffentlicht werden dürfen.

Doch hier beginnt das eigentliche Problem. Der Schaden ist längst angerichtet. Die Bilder der Massendemonstrationen gingen um die Welt. Politische Karrieren wurden beschädigt, gesellschaftliche Gräben vertieft, ein ganzes Land in eine Stimmung der Panik versetzt. Und wofür? Für eine Geschichte, die vor Gericht als das entlarvt wurde, was kritische Beobachter von Anfang an vermuteten: eine journalistische Räuberpistole.

Die unbequeme Frage nach den Konsequenzen

Was bleibt, ist die bittere Erkenntnis, dass in Deutschland offenbar ein einzelnes, ideologisch motiviertes Medienunternehmen in der Lage ist, mit einer falschen Geschichte die gesamte Republik in Aufruhr zu versetzen. Dass die öffentlich-rechtlichen Medien die Correctiv-Narrative bereitwillig und weitgehend unkritisch übernahmen, macht die Sache nicht besser – im Gegenteil. Noch bis vor kurzem wurden Correctiv-Vertreter in Sendungen des WDR interviewt, ohne dass die mittlerweile gerichtlich festgestellten Falschbehauptungen auch nur erwähnt worden wären.

Wo sind die Entschuldigungen der Politiker, die auf Basis dieser Lügengeschichte gegen Millionen konservativ denkender Bürger mobilisierten? Wo ist die Selbstkritik der Leitmedien, die den Correctiv-Bericht als Evangelium behandelten? Und vor allem: Welche Konsequenzen hat es für ein Medium, das nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet und damit eine beispiellose gesellschaftliche Spaltung befeuert hat?

Die Antwort dürfte ernüchternd ausfallen. Denn das Narrativ von Potsdam hat sich längst in den Köpfen festgesetzt. Es wurde so oft wiederholt, so laut verstärkt und so bereitwillig geglaubt, dass ein Gerichtsurteil allein den Schaden kaum wird reparieren können. Doch zumindest steht nun schwarz auf weiß fest, was viele Deutsche instinktiv wussten: Man hat sie belogen. Und dieses Urteil ist ein wichtiges Signal dafür, dass der Rechtsstaat – trotz aller Anfechtungen – noch funktioniert. Zumindest manchmal.

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