
CDU will das Internet zähmen: Klarnamenpflicht und Social-Media-Verbote als trojanisches Pferd gegen die Meinungsfreiheit?
Was sich auf dem bevorstehenden CDU-Bundesparteitag in Stuttgart am 20. Februar zusammenbraut, sollte jeden freiheitsliebenden Bürger alarmieren. Unter dem wohlklingenden Banner des „Kinderschutzes" und eines angeblichen „Rechts auf Kindheit" plant die Partei von Bundeskanzler Friedrich Merz einen regelrechten Frontalangriff auf die digitale Anonymität – und damit auf eine der letzten Bastionen freier Meinungsäußerung im Netz.
Daniel Günthers Schleswig-Holstein als Speerspitze der Netzkontrolle
Federführend bei diesem Vorstoß ist der CDU-Landesverband Schleswig-Holstein unter Ministerpräsident Daniel Günther. Der Antrag für den Parteitag liest sich wie ein Wunschzettel für alle, die schon immer davon träumten, das unbequeme, ungefilterte Internet endlich unter staatliche Kuratel zu stellen. Ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige soll her – nach australischem Vorbild, versteht sich. Generalsekretär Carsten Linnemann unterstützt das Vorhaben enthusiastisch. Klingt zunächst vernünftig, oder? Wer wollte schon gegen den Schutz von Kindern argumentieren?
Doch wer den Antrag genauer liest, dem wird schnell klar: Der Jugendschutz ist lediglich die hübsche Verpackung für ein weitaus umfassenderes Paket. Des Pudels Kern ist die geforderte Klarnamenpflicht im gesamten Internet. Jeder Nutzer sozialer Medien soll künftig seinen bürgerlichen Namen und seine Identität bei den Plattformen hinterlegen müssen. Die CDU Schleswig-Holstein formuliert es in der ihr eigenen bürokratischen Eleganz so: Eine Klarnamenpflicht schaffe „mehr Verbindlichkeit" und erleichtere die „Rechtsdurchsetzung". Man wolle die „digitale Öffentlichkeit ordnen".
Wenn „Ordnung schaffen" nach Kontrolle riecht
Die Sprache verrät die wahre Absicht. „Ordnen" – das klingt nach aufgeräumtem Schreibtisch und geputzten Fenstern. In Wahrheit bedeutet es: Der Staat will wissen, wer was im Internet sagt. Jederzeit. Ohne Ausnahme. Die Anonymität, die es Whistleblowern, politisch Verfolgten, aber auch ganz normalen Bürgern ermöglicht, ihre Meinung frei und ohne Angst vor Repressalien zu äußern, soll auf dem Altar eines diffusen Sicherheitsversprechens geopfert werden.
Besonders pikant: Der Antrag fordert darüber hinaus „umfassendere gesetzliche Vorgaben und Verfahren zur schnelleren Löschung rechtswidriger Inhalte" sowie „empfindliche Bußgelder" für jene, die solche Inhalte einstellen. Wer sich an das berüchtigte Netzwerkdurchsetzungsgesetz erinnert – jenes NetzDG, das schon damals scharf kritisiert wurde, weil es Plattformen im Zweifel dazu anhielt, lieber zu viel als zu wenig zu löschen – der ahnt, wohin diese Reise geht. Overblocking, also die vorauseilende Zensur auch völlig legaler Meinungsäußerungen, wäre die unvermeidliche Konsequenz.
Erschreckende Parallelen zu Putins Russland
Was die Sache vollends brisant macht, sind die frappierenden Parallelen zu einem Land, das die CDU ansonsten gerne als abschreckendes Beispiel heranzieht: Russland. Dort wurde die Anonymität im Netz bereits 2023 weitgehend abgeschafft – mit exakt jener Klarnamenpflicht, die nun auch Günthers Landesverband fordert. Anbieter von Web-Diensten müssen die Identität ihrer Nutzer erfassen und auf Anfrage an die Behörden weitergeben. Schon 2012 sprach Wladimir Putin von „verlässlichen Barrieren" gegen Extremismus im Netz. Die Argumentation deckt sich dabei, man muss es so deutlich sagen, fast wortgleich mit den Begründungen aus Kiel.
In Russland müssen sich mittlerweile sogar Betreiber großer Telegram-Kanäle mit Klarnamen registrieren. Ein Duma-Abgeordneter forderte im Januar gar, Russland solle „das erste Land der Welt sein, das die Anonymität im Internet vollständig abschafft". Dass ausgerechnet eine Partei, die sich als Hüterin westlicher Werte und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung versteht, in dieselbe Kerbe schlägt, ist ein Treppenwitz der Geschichte – oder vielmehr ein Alarmsignal.
Die technische Umsetzung: Ein Albtraum für den Datenschutz
Doch selbst wenn man die grundsätzlichen Freiheitsbedenken beiseitelegt – wie soll das Ganze überhaupt funktionieren? Das australische Vorbild, auf das sich die CDU beruft, hat die Verantwortung für die Altersverifikation an die Plattformbetreiber ausgelagert. Die technischen Optionen, die dort zum Einsatz kommen, lesen sich wie ein Datenschutz-Albtraum: biometrische Gesichtsscans, das Hochladen von Fotos und Videos des eigenen Gesichts, die Analyse des Nutzungsverhaltens bestehender Accounts. Man stelle sich vor: Um einen harmlosen Kommentar unter einem Zeitungsartikel zu hinterlassen, müsste man künftig sein Gesicht in eine Kamera halten. George Orwell hätte es sich nicht besser ausdenken können.
SPD zeigt sich – ausnahmsweise – als Bollwerk der Vernunft
Ein Lichtblick in dieser bedrückenden Debatte kommt ausgerechnet von einer Seite, von der man es nicht unbedingt erwartet hätte: der SPD. Justizministerin Stephanie Hubig lehnt eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht klar ab. „Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern möchte, ist dafür keine Rechenschaft schuldig", sagte die Ministerin. Das Grundgesetz schütze „gerade auch die kontroverse Meinung und die polemische Zuspitzung". Auch die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, lehnt sowohl das Social-Media-Verbot ab 16 als auch die Klarnamenpflicht ab – beides gehe am Kern des Problems vorbei.
Ob die CDU einen möglichen Parteitagsbeschluss also tatsächlich in Gesetzesform gießen könnte, bleibt fraglich. Ohne den Koalitionspartner SPD geht in der Großen Koalition bekanntlich nichts. Doch allein die Tatsache, dass solche Vorstöße innerhalb der CDU auf breite und weitgehend unkritische Zustimmung stoßen, sollte nachdenklich stimmen. Kritische Stimmen innerhalb der Partei? Fehlanzeige. Lediglich CSU-Chef Markus Söder habe sich in jüngster Vergangenheit skeptisch geäußert.
Die eigentliche Gefahr: Schleichende Erosion der Grundrechte
Was wir hier beobachten, ist ein Muster, das sich in der deutschen Politik seit Jahren verfestigt. Unter dem Deckmantel des Schutzes – sei es Kinderschutz, Schutz vor „Hass und Hetze" oder Schutz der Demokratie – werden Schritt für Schritt Freiheitsrechte eingeschränkt. Die Formulierung der CDU Schleswig-Holstein, man stehe für eine „freiheitliche, aber verantwortungsgebundene digitale Ordnung", ist dabei ein rhetorisches Meisterstück der Verschleierung. Denn wer definiert, was „verantwortungsgebunden" ist? Wer legt fest, wo die „Leitplanken" der Meinungsfreiheit stehen? Der Staat natürlich. Und genau das ist das Problem.
Es ist bezeichnend für den Zustand unserer politischen Landschaft, dass eine Partei, die sich „christlich" und „demokratisch" nennt, offenbar keinerlei Hemmungen hat, Instrumente zu fordern, die in autoritären Staaten längst zur Unterdrückung der Opposition eingesetzt werden. Dass dies ausgerechnet in einer Zeit geschieht, in der das Vertrauen der Bürger in Politik und Medien ohnehin auf einem historischen Tiefpunkt angelangt ist, macht die Sache nicht besser – sondern gefährlicher.
Die Bürger dieses Landes sollten sehr genau hinschauen, was auf dem CDU-Parteitag in Stuttgart beschlossen wird. Denn wenn die Anonymität im Netz fällt, fällt eine der letzten Schutzwälle gegen staatliche Übergriffigkeit. Und wer glaubt, solche Instrumente würden niemals missbraucht, der hat aus der Geschichte nichts gelernt.

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