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05.02.2026
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Bundesverfassungsgericht zementiert Benachteiligung der AfD: Opposition muss in Abstellkammer tagen

Bundesverfassungsgericht zementiert Benachteiligung der AfD: Opposition muss in Abstellkammer tagen

Was für ein Schauspiel der sogenannten deutschen Demokratie! Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Februar 2026 eine Organklage der AfD-Fraktion abgewiesen und damit die systematische Benachteiligung der größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag faktisch legitimiert. Die zweitstärkste Fraktion des Parlaments muss weiterhin in einem Sitzungssaal arbeiten, der jedem Abgeordneten gerade einmal 1,66 Quadratmeter zugesteht – weniger Platz, als die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Schweine vorsieht.

Die Fakten: Platznot als politisches Kalkül

Mit 151 Abgeordneten verfügt die AfD-Fraktion über eine beachtliche Größe, die ihr nach demokratischen Maßstäben eigentlich einen angemessenen Arbeitsraum garantieren sollte. Doch der Ältestenrat des Bundestages – dominiert von den etablierten Parteien – hat der Opposition den sogenannten Otto-Wels-Saal, den zweitgrößten Sitzungssaal des Bundestages, verweigert. Stattdessen müssen sich die Abgeordneten in einem deutlich kleineren Raum zusammenpferchen, während der begehrte Saal zur Hälfte leer bleibt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann hatte von einer massiven Einschränkung der parlamentarischen Arbeitsfähigkeit gesprochen und den übrigen Fraktionen eine politisch motivierte Benachteiligung vorgeworfen. Ein juristisches Gutachten der Fraktion stufte den zugewiesenen Saal als sicherheitsrechtlich und funktional unzureichend ein. Kritisiert wurden mangelhafte Fluchtwege, brandschutzrechtliche Defizite sowie fehlende Arbeitsplätze für Mitarbeiter.

Karlsruhe: Keine Silbermedaille für die Opposition

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts folgte dieser Argumentation nicht. In einer bemerkenswerten Begründung stellten die Richter klar, dass der verfassungsrechtliche Status von Fraktionen lediglich ihre Arbeitsfähigkeit sichere, nicht aber ein Recht auf bestimmte oder größere Sitzungssäle begründe. Die Richter wiesen ausdrücklich die Vorstellung zurück, die Raumvergabe folge einer Ranglogik nach Art einer „Silbermedaille".

Bundestagswahlen begründeten keine Platzierungen mit entsprechenden Ansprüchen, sondern regelten allein den politischen Einfluss bei der Willensbildung.

Auch aus dem Gleichbehandlungsgebot ergebe sich kein Anspruch auf den Otto-Wels-Saal. Der Ältestenrat dürfe bei der Raumvergabe mit Mehrheit entscheiden – eine Mehrheit, die naturgemäß von den etablierten Parteien gestellt wird. Ein Zugriffsverfahren nach Fraktionsstärke sei weder in der Geschäftsordnung vorgesehen noch verfassungsrechtlich geboten.

Die Zusammensetzung des Gerichts wirft Fragen auf

Besonders pikant: An dem Beschluss wirkte auch die Richterin Ann-Katrin Kaufhold mit, die von der SPD für das Bundesverfassungsgericht nominiert worden war. Der Senat entschied einstimmig – ein Umstand, der angesichts der parteipolitischen Besetzung des höchsten deutschen Gerichts durchaus Fragen aufwirft. Wie unabhängig kann ein Gericht urteilen, dessen Richter von genau jenen Parteien nominiert werden, die von der Entscheidung profitieren?

Die Bundestagsverwaltung hatte der AfD sogar vorgeschlagen, die Tische im zugewiesenen Saal zu verkleinern, um mehr Abgeordnete unterzubringen. Eine Lösung, die an Absurdität kaum zu überbieten ist und die wahre Gesinnung der Verantwortlichen offenbart.

Ein Präzedenzfall für die Zukunft?

Diese Entscheidung reiht sich nahtlos in eine Serie von Maßnahmen ein, mit denen die etablierten Parteien versuchen, die demokratisch legitimierte Opposition kleinzuhalten. Ob Ausschluss von Ausschussvorsitzen, Verweigerung von Vizepräsidentenposten oder nun die Verbannung in unzureichende Räumlichkeiten – das Muster ist stets dasselbe: Was nicht mit demokratischen Mitteln verhindert werden kann, wird mit bürokratischen Schikanen bekämpft.

Die Ironie der Geschichte: Dieselben Politiker, die sich gerne als Hüter der Demokratie inszenieren und andere Länder wie Polen oder Ungarn wegen ihrer Justizreformen kritisieren, haben offenbar kein Problem damit, die größte Oppositionspartei systematisch zu benachteiligen. „Unsere Demokratie" – so scheint es – gilt nur für jene, die zum erlauchten Kreis der Etablierten gehören.

Für viele Bürger, insbesondere im Osten Deutschlands, dürfte diese Entscheidung ein weiterer Beweis dafür sein, dass sich die politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik in eine bedenkliche Richtung entwickeln. Die Muster, die manche aus der DDR-Zeit wiederzuerkennen glauben, werden mit jedem solchen Urteil deutlicher sichtbar.

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