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29.04.2025
14:14 Uhr

Bundesgerichtshof bestätigt: Corona-Kritik darf Holocaust nicht verharmlosen

Ein weiteres Kapitel in der kontroversen Debatte um Corona-Maßnahmen und deren öffentliche Kritik wurde nun vor dem höchsten deutschen Gericht geschrieben. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung eines 65-jährigen Mannes wegen Volksverhetzung bestätigt, der während der Pandemie eine geschmacklose Karikatur auf Facebook teilte.

Wenn Protest die Grenzen des Erlaubten überschreitet

Der Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf die aufgeheizte Stimmung während der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020. Damals, als Lockdown und Maskenpflicht das öffentliche Leben lähmten, teilte der Angeklagte auf seinem Facebook-Profil eine Abbildung, die das Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz zeigte - allerdings mit dem abgeänderten Schriftzug "Impfen macht frei". Eine geschmacklose Anspielung auf die zynische Original-Aufschrift "Arbeit macht frei".

Details einer verstörenden Darstellung

Die Montage wurde durch weitere verstörende Elemente ergänzt: Zwei Wächter mit grün gefüllten Spritzen in den Händen flankierten das Tor, während im Inneren des Lagers Karikaturen eines überzeichneten Chinesen sowie des Microsoft-Gründers Bill Gates zu sehen waren. Der Urheber versah sein Werk zynisch mit dem Untertitel "Die Pointe des Coronawitzes".

Klares Urteil des Bundesgerichtshofs

Das Landgericht Köln verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro, aufgeteilt in 18 Tagessätze. Der BGH bestätigte nun diese Entscheidung und stellte unmissverständlich klar: Eine solche Darstellung verharmlost das historisch einzigartige Unrecht der NS-Vernichtungsmaschinerie und verletzt die Würde der Holocaust-Opfer auf unerträgliche Weise.

Warnung vor gefährlichen Gleichsetzungen

Die Richter betonten in ihrer Urteilsbegründung, dass durch solche Vergleiche der falsche Eindruck erweckt werde, den von Corona-Schutzmaßnahmen Betroffenen sei ein ähnliches Unrecht widerfahren wie den Opfern des Holocaust. Eine solche Gleichsetzung sei nicht nur geschichtsvergessen, sondern stelle auch eine strafbare Verharmlosung der systematischen Vernichtung von Millionen Menschen dar.

Fazit: Grenzen der Meinungsfreiheit

Der Fall zeigt exemplarisch, dass auch in aufgeheizten gesellschaftlichen Debatten bestimmte rote Linien nicht überschritten werden dürfen. Kritik an politischen Maßnahmen ist legitim und wichtig für eine demokratische Gesellschaft - sie findet ihre Grenzen jedoch dort, wo historisches Leid instrumentalisiert und der Holocaust relativiert wird. Das Urteil des BGH setzt hier ein wichtiges Zeichen für die Zukunft.

Es ist bezeichnend für den gesellschaftlichen Diskurs unserer Zeit, dass solche geschmacklosen Vergleiche überhaupt gezogen werden. Statt sachlicher Auseinandersetzung mit politischen Entscheidungen wird zu oft der Weg der Provokation und Verharmlosung gewählt - ein gefährlicher Trend, dem die Justiz nun deutliche Grenzen aufzeigt.

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