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11.09.2025
21:12 Uhr

Bundesbeamter erkämpft Vaterschaftsurlaub – Während Millionen Privatangestellte leer ausgehen

Ein Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden: Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Was auf den ersten Blick wie ein Fortschritt für Väterrechte aussieht, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als weiteres Privileg für die ohnehin schon gut abgesicherte Beamtenschaft. Der Clou dabei: Millionen Angestellte in der Privatwirtschaft gehen komplett leer aus.

EU-Recht hebelt deutsches Gesetz aus

Der Fall begann Ende 2022, als ein Bundesbeamter für die Geburt seiner Tochter Vaterschaftsurlaub beantragte. Seine Dienststelle lehnte ab – schließlich gebe es im deutschen Recht keinen solchen Anspruch. Doch der Mann ließ nicht locker und berief sich auf eine EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Das Verwaltungsgericht Köln gab ihm nun recht: Deutschland habe es versäumt, die EU-Vorgaben bis August 2022 umzusetzen.

Die Richter stellten klar, dass die bestehenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld nicht ausreichen würden. Zwar könnten Väter theoretisch einzelne Tage Elternzeit nehmen, erhielten dann aber keine Lohnfortzahlung. Elterngeld gebe es erst ab einer Mindestbezugsdauer von zwei Monaten – für kurze Auszeiten nach der Geburt also keine Option.

Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Väterrechten

Besonders pikant: Diese neue Rechtsprechung gilt ausschließlich für Beamte. Angestellte in der Privatwirtschaft können sich nicht direkt auf EU-Recht berufen und bleiben außen vor. Während der Staat seinen eigenen Bediensteten nun zehn Tage bezahlten Urlaub gewähren muss, müssen Väter in der freien Wirtschaft weiterhin auf regulären Erholungsurlaub zurückgreifen oder unbezahlte Auszeiten nehmen.

„Gegenüber privaten Arbeitgebern steht Beschäftigten kein Anspruch auf Vaterschaftsurlaub zu", stellte das Gericht unmissverständlich klar.

Diese Ungleichbehandlung wirft Fragen auf: Warum sollen Beamte, die bereits unkündbar sind und üppige Pensionsansprüche genießen, auch noch beim Vaterschaftsurlaub bevorzugt werden? Die Millionen Arbeitnehmer, die mit ihren Steuern die Gehälter und Privilegien der Beamten finanzieren, schauen in die Röhre.

Versäumnisse der Politik rächen sich

Das Urteil offenbart einmal mehr die Unfähigkeit der deutschen Politik, EU-Vorgaben rechtzeitig umzusetzen. Seit August 2022 hätte Deutschland eine entsprechende Regelung haben müssen. Stattdessen verschleppte man die Umsetzung – vermutlich aus Kostengründen oder schlicht aus Inkompetenz. Nun muss der Steuerzahler die Zeche zahlen, während die Politik sich wegduckt.

Die Bundesregierung hatte argumentiert, mit Elternzeit und Elterngeld sei den EU-Anforderungen Genüge getan. Eine Fehleinschätzung, wie das Gericht nun feststellte. Man fragt sich, ob in den zuständigen Ministerien überhaupt jemand die EU-Richtlinien richtig gelesen hat.

Beamtenprivilegien auf Kosten der Allgemeinheit

Während in der Privatwirtschaft um jeden Tag Urlaub gefeilscht wird und viele Väter sich keine längere Auszeit leisten können, bekommen Staatsdiener nun per Gerichtsbeschluss zehn zusätzliche bezahlte Urlaubstage geschenkt. Diese Zwei-Klassen-Gesellschaft ist nicht nur ungerecht, sie ist auch wirtschaftlich fragwürdig.

Die Kosten für den Vaterschaftsurlaub der Bundesbeamten trägt der Steuerzahler. Gleichzeitig müssen Unternehmen in der Privatwirtschaft weiterhin ohne gesetzliche Regelung auskommen. Ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Firmen, die im internationalen Vergleich ohnehin schon mit hohen Lohnnebenkosten kämpfen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Bundesrepublik kann Berufung einlegen. Doch selbst wenn sie das täte, würde es nur Zeit schinden. Die EU-Richtlinie ist eindeutig, und Deutschland muss liefern. Bleibt zu hoffen, dass die Politik endlich aufwacht und eine Regelung schafft, die alle Väter gleichbehandelt – nicht nur die im Staatsdienst.

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