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29.09.2026
18:10 Uhr
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Brüssel zückt die Sanktionskeule: Jetzt trifft es Putins Richter!

Brüssel zückt die Sanktionskeule: Jetzt trifft es Putins Richter!
Symbolbild: KI-generiert

Die Europäische Union hat nach der russischen Parlamentswahl zehn weitere Personen auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Darunter sind laut EU-Rat drei Richter des Obersten Gerichts in Moskau und ein Beamter der Generalstaatsanwaltschaft. Sie sollen am Ausschluss der Oppositionspartei Jabloko oder an Maßnahmen gegen deren Führung beteiligt gewesen sein. Gleichzeitig verschärft Brüssel die Strafen wegen der Verschleppung ukrainischer Kinder.

Einreiseverbot und gesperrte Konten

Die Folgen für die Betroffenen: Sie dürfen nicht mehr in die EU einreisen, ihr Vermögen in der Union wird eingefroren. Niemand darf ihnen Geld oder andere wirtschaftliche Mittel zur Verfügung stellen.

Brüssel hatte die Dumawahl vom 18. bis 20. September schon vorher scharf kritisiert. Aus Sicht der EU belegt sie, dass Russland demokratische Strukturen weiter abbaut und die Opposition systematisch unterdrückt.

Ein Urteil wie bestellt?

Der Fall Jabloko wirft tatsächlich Fragen auf. Laut Medienberichten ließ die Zentrale Wahlkommission die Partei am 29. Juli zur Wahl zu. Gut eine Woche später reichte die kremltreue Partei Rodina Klage ein. Am 10. August strich das Oberste Gericht die Kandidatenliste. Die Vorwürfe lauteten auf Urheberrechtsverstöße, ausländische Finanzierung und „Extremismus“. Die Berufung scheiterte am 17. August.

Die Wahlkommission hatte sich auf Angaben der Finanzaufsicht berufen, wonach einzelne Kandidaten Geld aus dem Ausland erhalten hätten. Der Anwalt der Partei wies das zurück. Brisant ist das Timing: Jabloko sitzt seit 1993 bei jeder Parlamentswahl mit am Tisch. Als einzige zugelassene Partei hatte sie eine sofortige Waffenruhe in der Ukraine gefordert. Parteivize Lew Schlosberg wurde Berichten zufolge am 11. August zu mehr als elf Jahren Haft verurteilt – wegen „Diskreditierung der Armee“.

Rekordsieg ohne echte Gegner

Das Ergebnis überraschte niemanden. Nach Angaben der Wahlleitung holte Putins Partei Geeintes Russland 57,83 Prozent und kommt damit auf voraussichtlich 355 der 450 Sitze. Mehr hatte sie noch nie. Dahinter folgen die Kommunisten mit 13,81 Prozent, die ultranationalistische LDPR mit 8,98 Prozent und Neue Leute mit 7,94 Prozent. Eine Wahl, bei der die Opposition schon vor dem Start aussortiert wird, verdient ihren Namen kaum.

Kinder als Faustpfand des Krieges

Der zweite Teil des Pakets wiegt moralisch schwerer. Wegen der Verschleppung und Zwangsadoption ukrainischer Kinder setzte die EU weitere zehn Personen sowie 17 Einrichtungen auf die Liste. Betroffen sind die Moskauer Tourismusbehörde Mostourism, zwei Firmen aus den Bereichen Kinderfreizeit und Tourismus – und das staatliche Kinderferienlager Songdowon in Nordkorea.

Laut EU-Rat sollen diese Organisationen daran mitwirken, ukrainische Minderjährige in russische Identitäts- und Bildungsstrukturen einzugliedern. Dem nordkoreanischen Lager wirft Brüssel eine Beteiligung an der «Überführung ukrainischer Kinder aus vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine» vor.

Symbolpolitik mit Ansage?

Die Empörung über Moskaus Vorgehen ist berechtigt. Trotzdem bleibt die Frage, was ein weiteres Sanktionspaket eigentlich bewirken soll. Ob Moskauer Richter nennenswertes Vermögen in der EU halten, darf man bezweifeln. Seit 2022 folgt ein Maßnahmenpaket auf das nächste, der Kreml sitzt weiter fest im Sattel. Die hohen Energiepreise dagegen spüren deutsche Familien und Betriebe jeden Monat.

Kritiker werfen Brüssel außerdem doppelte Maßstäbe vor. Sie erinnern an Debatten über den Ausschluss von Oppositionskandidaten bei Kommunalwahlen in Deutschland, etwa 2025 in Ludwigshafen. Der Vergleich mit Russland hinkt. Doch wer als moralischer Schiedsrichter auftritt, muss auch zu Hause sauber spielen.

Eine Lehre zieht sich durch die Sanktionsjahre: Konten lassen sich per Federstrich einfrieren. Medienberichten zufolge kaufen Notenbanken weltweit seit dem Einfrieren der russischen Devisenreserven 2022 auffällig viel Gold. Physisches Edelmetall in eigener Verwahrung kann daher eine sinnvolle Beimischung zur Vermögenssicherung sein.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Anlageberatung dar. Jeder Leser muss sich selbst informieren und trägt für seine Anlageentscheidungen allein die Verantwortung.

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