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06.04.2025
17:33 Uhr

Britische Justiz eskaliert: Rentnerin wegen harmlosem Schild zu drakonischer Strafe verurteilt

Ein erschütternder Fall aus Großbritannien zeigt, wie weit die Einschränkung fundamentaler Grundrechte mittlerweile fortgeschritten ist. Eine 64-jährige pensionierte Medizinerin wurde zu einer drakonischen Strafe verurteilt - ihr einziges "Vergehen": Sie hielt ein Schild mit den Worten "Ich bin hier zum Reden, falls Sie möchten" in der Nähe einer Abtreibungsklinik.

Meinungsfreiheit wird mit Füßen getreten

Der Fall der Britin Livia Tossici-Bolt offenbart die erschreckende Entwicklung der Meinungsfreiheit im einstigen Mutterland der Demokratie. Die Rentnerin wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und muss zusätzlich eine horrende Geldstrafe von rund 24.000 Euro zahlen. Der Grund für diese unverhältnismäßige Bestrafung: Sie hatte es gewagt, sich im März 2023 mit einem harmlosen Schild vor einer Abtreibungsklinik in Bournemouth als Gesprächspartnerin anzubieten.

Fragwürdige Gesetzgebung führt zu absurden Konsequenzen

Die Verurteilung stützt sich auf die sogenannte "Public Spaces Protection Order", die in bestimmten Zonen abtreibungskritische Handlungen untersagt. Dabei konnte vor Gericht nicht einmal nachgewiesen werden, dass die Angeklagte irgendjemanden belästigt oder auch nur von Klinikbesuchern wahrgenommen wurde. Selbst die eingesetzten Polizeibeamten mussten einräumen, keine Belästigungen beobachtet zu haben.

Internationale Kritik wird laut

Sogar das US-Außenministerium zeigte sich "besorgt über die Meinungsfreiheit im Vereinigten Königreich" und äußerte sich nach der Urteilsverkündung "enttäuscht". Die Verteidigerin der Rentnerin, Rosalind Comyn, betonte, dass keinerlei Beweise für eine tatsächliche Schädigung durch das Verhalten ihrer Mandantin vorgelegt werden konnten.

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie unter dem Deckmantel des vermeintlichen Schutzes bestimmter Gruppen fundamentale Grundrechte ausgehebelt werden. Die pensionierte Medizinerin, die lediglich Gesprächsbereitschaft signalisierte, wird nun kriminalisiert und mit einer existenzbedrohenden Strafe belegt. Es ist ein alarmierendes Signal für den Zustand der Meinungsfreiheit in westlichen Demokratien.

Die Verurteilte selbst bleibt auch nach dem Urteil standhaft: "Ich habe nicht protestiert und habe niemanden belästigt oder behindert. Alles, was ich getan habe, war, ein einvernehmliches Gespräch an einem öffentlichen Ort anzubieten, wie es mein Grundrecht ist." Diese Worte sollten jeden aufrechten Demokraten nachdenklich stimmen.

Fazit: Ein düsterer Tag für die Meinungsfreiheit

Dieser Vorfall reiht sich ein in eine besorgniserregende Entwicklung, bei der unter dem Vorwand der politischen Korrektheit traditionelle Werte und Grundrechte systematisch beschnitten werden. Es ist höchste Zeit, dass sich die Gesellschaft gegen solche Übergriffe zur Wehr setzt und die Meinungsfreiheit als hohes Gut verteidigt.

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