Das EU-Vermögensregister 2025: Ein Schritt in Richtung Enteignung?
Nachdem die EU-Kommission schon 2021 die ersten Pläne vorgestellt hatte, soll nun ab 2025 aller Voraussicht nach ein europaweites Vermögensregister eingerichtet werden. Um dessen Bedeutung und Funktionsweise verstehen zu können, schauen wir uns zunächst zwei weitere Bausteine der EU-Systems der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung an, in die das Vermögensregister 2025 eingebettet ist.
Was ist das EU-Vermögensregister?
Das EU-Vermögensregister ist ein ab 2025 bei der EU-Behörde AMLA angesiedeltes Register, welches alle Vermögenswerte über 200.000 € umfassen soll, einschließlich Auslandsvermögen, Bargeld, Immobilien, Edelmetalle und mehr. Es bietet Behörden und berechtigten Personen umfassenden Zugriff auf Finanz- und Vermögensdaten der Bürger.
Das war eine kürzere Erklärung. Im Detail bedeutet das:
Ab 2025 wird nun also ein europaweites Vermögensregister eingerichtet, das bei der AMLA angesiedelt sein wird. Entscheidend ist das wirtschaftliche Eigentum. Wer Vermögenswerte von mehr als 200.000 € besitzt, muss alle Vermögensgegenstände offengelegen, auch Auslandsvermögen. Die Betonung liegt auf alle: Bargeld, Sparguthaben, Unternehmensanteile, Aktien, Kryptovermögen, Immobilien im In- und Ausland, Edelmetalle, aber auch Wertgegenstände wie Segelboote und Yachten, wertvolle Autos, Kunstgegenstände und ähnliche Werte. Auch Schließfächer oder Zollfreilager z.B. in der Schweiz oder Liechtenstein sind davon betroffen.
Die Grenze von 200.000 EUR kann – analog zur Bargeldgrenze oder der Grenze für Tafelgeschäfte beim Edelmetallkauf – jederzeit weiter herabgesetzt werden.
Die aktuelle Meldeschwelle soll bei Gesellschaften, Stiftungen, Trusts etc. von derzeit 25 Prozent plus einer Stimme im Zusammenhang mit dem EU-Vermögensregister auf 15 Prozent plus eine Stimme gesenkt werden, bei manchen Branchen sogar auf nur noch fünf Prozent.
Dieses komplexe und machtvolle Kontroll- und Überwachungsinstrument bietet den Behörden der EU-Mitgliedsländer eine nie zuvor dagewesene Möglichkeit, auf die aggregierten Finanz- und Vermögensdaten ihrer Bürger zuzugreifen.
Aber nicht nur die Behörden werden Zugriff erhalten, sondern auch Personen mit “berechtigtem Interesse”. Darunter sollen z. B. “bestimmte” Journalisten, Berichterstatter, andere Medien, Finanzämter und andere NGO wie Organisationen der Zivilgesellschaft und Hochschuleinrichtungen fallen. Hier werden schon die Türen für zukünftigen Missbrauch geöffnet. Wie in diesem Zusammenhang dem Datenschutz Rechnung getragen werden soll, ist noch nicht geklärt. Denn hier würde das Register klar in die Privatsphäre eindringen. Doch gibt es auch weitere Folgen, die das Vermögensregister 2025 mit sich bringen wird? Dazu gleich mehr.
Der Griff nach dem Vermögen der Bürger ist keineswegs neu
Immer wieder gab es in unserer Geschichte staatliche Maßnahmen, die zu Enteignungen führten. Dies passierte in verschiedenen Formen: Das Goldverbot in Deutschland zwischen 1923 und 1931 sowie der Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg sind zwei Beispiele. Jene, die Gold hielten und es auch nicht abgegeben haben, gehörten zu den Gewinnern. Denn es kamen immer wieder neue Zeiten, in denen diese Enteignungen nicht mehr griffen. Goldmünzen, wie beispielsweise der südafrikanische Krügerrand oder der kanadische Maple Leaf sind eine perfekte Form der Vermögenssicherung über solche Szenarien hinweg:
Vermögensregister 2025 und die AMLA: Die Rolle der neuen EU-Behörde
Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser kontrollieren zu können, wird 2024 eine neue europäische Behörde gegründet: die supranationale AMLA. Die Abkürzung steht für Anti-Money-Laundering and Countering the Financing of Terrorism Authority, und ihr Sitz wird in Frankfurt am Main sein.
Die AMLA solle folgende Hauptaufgaben wahrnehmen:
- die direkte Überwachung von Finanzinstituten mit erhöhten Risiken wie z.B. Anbieter von Krypto-Vermögensgegenständen, die in mindestens sechs Mitgliedstaaten vertreten sind. Es sollen bis zu 40 solche Organisationen überwacht werden, wobei die AMLA auch Befugnisse für Sanktionen hat, um ihre Anforderungen durchzusetzen. Alle drei Jahre soll die Liste der zu überwachenden Organisationen überprüft werden.
- Außerdem soll die AMLA die Beaufsichtigung und Koordination aller nationalen FIUs übernehmen. Die Financial Intelligence Units (später mehr dazu) existieren bereits auf Ebene der EU-Nationalstaaten. In Deutschland ist sie beim Zoll angesiedelt.
- Bearbeitung aller Geldwäschemeldungen des Finanzsektors und Whistleblower-Berichte, die auf Grundlage der Whistleblower Direktive (EU) 2019/1937 erstattet werden.
Des Weiteren wird die AMLA für die zentrale Plattform FIU.net zuständig sein, in die die nationalen FIUs Daten einpflegen. Dadurch sollen diese Informationen länderübergreifend genutzt werden können.
Da die Behörde sich noch im Aufbau befindet und erst im Sommer 2025 die volle Geschäftstätigkeit aufnehmen soll, umfassen ihre vorläufigen Aufgaben:
- Der Entwicklung von Regelungen und deren technische Umsetzung
- Aufbau von Überwachungsstrukturen unter Berücksichtigung der schon vorhanden Einheiten im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und der Aufbau einer entsprechenden Datenbank
- Verbesserung der Kommunikationswege aller beteiligten Behörden
- Entwicklung von bewährten Praktiken für die Themen Geldwäsche und Terrorfinanzierung und Innovationen zur Verbesserung der Effizienz
Für ihre Tätigkeit erhält die Behörde umfassende Befugnisse. Sie kann Unterlagen herausfordern, einzelne Überweisungen oder Konten sperren und auch andere nationale Behörden auffordern, Untersuchungen anzustellen. Ebenso kann sie bei Gerichten Durchsuchungsbefehle erwirken.
Um ihrem Handeln Wirkkraft zu geben, kann sie drakonische Strafen verhängen. Vorgesehen sind Strafen in zweifacher Höhe des Gewinns, der aufgrund eines Verstoßes erwirtschaftet wurde, mindestens aber eine Million Euro. Für Kreditinstitute sollen sogar Mindeststrafen von 10 Millionen oder 10 Prozent des Jahresumsatzes entsprechend dem letzten Jahresabschluss fällig werden. Dieses wohl für die meisten Unternehmen existenzgefährdende Strafmaß zeigt die Entschlossenheit der EU-Kommission, die neuen Regelungen durchzusetzen.
Die AMLA soll Zugang zu allen zentralen Meldestellen erhalten und dadurch in der Lage sein, alle bislang in getrennten Systemen gesammelten Daten in einer Datenbank zu vereinen und auszuwerten. Angefangen von den Kontodaten inklusive elektronischem Zahlungsverkehr, Darlehen und deren Sicherheiten, Immobilienbesitz, dessen Belastungen im Grundbuch, Melderegister zu Staatsangehörigkeit und Wohnsitz, Sozialversicherungsdatenbanken, allgemeine Finanzdaten über Steuerdaten, Zolldaten, Datenbanken für grenzüberschreitenden Reiseverkehr und Kraftfahrzeugregister bis hin zu Waffenregistern. Nicht zu vergessen das ab 2025 neu eingeführte Vermögensregister, in dem jeder Bürger mit einem Vermögen von über 200.000 EUR sämtliche Vermögensgegenstände eintragen muss. „Big Brother“ hätte dann einen umfassenden Überblick über das gesamte wirtschaftliche Leben der EU-Bürger.
Schon im Sommer 2024 startet die AMLA Behörde in Frankfurt am Main, das auch Sitz der Europäischen Zentralbank ist und wo außerdem viele große in- und ausländische Finanzinstitute angesiedelt sind. Angestrebt werden 430 Mitarbeiter bis 2027. Davon werden rund 200 direkt mit der Überwachung von Finanzinstituten beschäftigt sein.
FIU: EU-Behörden auf nationaler Ebene wachen über das Vermögensregister 2025
Bei den Financial Intelligence Units geht es um staatliche Behörden, die für die Geldwäscheprävention im Nichtbankensektor zuständig sind. Nach dem Geldwäschegesetz hat jedes Unternehmen, jeder Selbständige die zentrale Verpflichtung zu wissen, mit wem sie Geschäfte machen. Im Rahmen des wohl jedem schon bekannten KYC (“Know your customer”, also “Kenne Deinen Kunden”) müssen Kunden nicht nur identifiziert und deren wirtschaftliches Eigentum geklärt werden, sondern auch geprüft werden, ob die von ihm gemachten Angaben stimmen.
Sobald es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Vermögenswerte illegale Herkunft haben oder im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen könnten, besteht die Pflicht, diesen Vorgang sofort an die zuständige Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, die sogenannte FIU, zu melden.
Bei Nichterfüllung drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 100.000 EUR in leichteren und bis zu fünf Mio. in schwereren Fällen. Außerdem wird die Bußgeldentscheidung unter Nennung des Namens auf der Internetseite der FIU für fünf Jahre veröffentlicht – also eine Art digitaler Pranger.
Betroffen von diesen Verpflichtungen sind u.a. Finanzdienstleistungsunternehmen aller Art, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Freiberuflicher der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe wie Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, Immobilienmakler und Güterhändler. Bei letzteren geht es vor allem um Händler von Luxusgütern, wie Edelmetallen und Edelsteinen, Juweliere und Goldschmiede sowie von Luxusautos, Flugzeugen und Jachten und Kunstwerke. Aber auch Profifußballvereine und -agenten gehören zum Kreis der Meldepflichtigen.
Außerdem müssen die Unternehmen ein Risikomanagementsystem installieren, das die Ernennung eines Geldwäschebeauftragten, die Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Mitarbeitern und vieles mehr umfassen kann.
Das Vermögensregister 2025 als Teil eines großen Bildes
Dass der Plan des Vermögensregisters 2025 konträr zu sämtlichen bürgerlichen Grundrechten wie Schutz des Eigentums, Schutz der Privatsphäre und dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit sowie dem Datenschutz stehen, scheint mehr als offensichtlich. Dafür braucht man kein Jurist zu sein. Es genügt vollkommen, über das natürliche Rechtsempfinden eines anständigen Menschen zu verfügen.
Da ist es schon zynisch, solche geballte Überwachung und Kriminalisierung von rund 450 Millionen EU-Bürgern mit dem Argument der Geldwäsche oder Terrorfinanzierung zu begründen. Aber was steht denn dann hinter diesem Frontalangriff gegen die Bürgerrechte, vor allem unsere Privatsphäre?
Es hilft, einen Schritt zurückzutreten und sich einen Überblick über sämtliche Regelungen in diesem Bereich zu verschaffen. Dann ergibt sich bald ein schlüssiges Bild.
Viele Menschen werden sicherlichen mit den Gedanken spielen, auszuwandern. In unserem velinkten Auswandern-Leitartikel lesen Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.
Überwachung sämtlicher Finanztransaktionen der EU-Bürger
Zunächst schauen wir auf die bereits implementierten und geplanten Vorhaben in Sachen Finanztransaktionen der EU-Bürger:
Erfassung der Vermögensverhältnisse der EU-Bürger
Der logisch folgende Schritt besteht in der Erfassung der Vermögensverhältnisse:
- Gebäude- und Wohnungszensus 2022
- Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland im Rahmen der neuen Grundsteuerregelung
- europäisches Vermögensregister 2025
- VVBG Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz (liegt derzeit als Referentenentwurf vor) mit Einziehungsrechten
Mögliche Einziehung eines Teils des Vermögens der EU-Bürger
Können Finanztransaktionen überwacht werden und sind alle Vermögenswerte erfasst, dann können spielend leicht Instrumente eingeführt werden, mithilfe derer sich Teile des Vermögens entzogen werden können.
- Lastenausgleichsgesetz Aktualisierung 2019, eventuell Zwangshypotheken
- Diskussion: Vermögensabgabe, Reichensteuer
- Mögliche Enteignung auf Bankbestände im Zusammenhang mit der Einführung einer CBDC
- Verschärfung der Erbschaftsteuer
- Wegzug ins EU-Ausland erschweren: Wegzugsbesteuerung
Wer hier noch von Zufälligkeiten spricht, verkennt den langfristig angelegten Plan, der sich wie ein roter Faden durch alle Einzelmaßnahmen zieht.
Sichern Sie sich vor Enteignung ab – unser Ratgeber hilft Ihnen
Wie Sie sehen, kann die Enteignung von Vermögenswerten durch die Einführung des Vermögensregisters deutlich vereinfacht werden. Um für dieses Szenario gewappnet zu sein, müssen Sie vorsorgen. Unser kostenloser Ratgeber nimmt Sie an die Hand und zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Vermögen vor Enteignung weitestgehend schützen können.
Ratgeber: Wie schütze ich mich vor Enteignung?
Fazit: Die EU macht ernst und nimmt unser Vermögen ins Visier
Die exorbitante Verschuldung und die Aufblähung des Finanzsystems mit FIAT-Geld muss einen Abfluss finden. Entweder indem die Vermögenswerte der Bevölkerung über Lastenausgleich oder ähnlich sozial klingende Konzepte konfisziert werden oder eben über einen scharfen Währungsschnitt, also eine Enteignung, im Rahmen der Einführung des digitalen Euros. Dafür ist es zwingend notwendig, den genauen Überblick und den Zugriff auf die Vermögenswerte der Bevölkerung zu erhalten sowie Ausweichmanöver unterbinden zu können. Und genau dies wird Schritt für Schritt vorbereitet. Auch die Art und Weise, wie dies geschieht, ist beunruhigend. Die Privatsphäre des Bürgers soll schrittweise ausgehöhlt werden, der gläserne Bürger ist die Folge. Nachdem z.B. die Idee eines EU-weiten Vermögensregisters 2021 vorgestellt wurde und nicht gerade auf viel Gegenliebe stieß, wurde es ruhig um das Projekt. Bis es nun plötzlich beschlossene Sache ist.
Im unserem verlinkten Beitrag zu CBDCs lesen mehr zu diesem Thema.
Da kommt einem doch das berühmte Zitat von Jean-Claude Juncker im Spiegel-Interview 1999 in den Sinn, in dem er erklärte, wie die Staats- und Regierungschefs in der EU mit einem “Trick” auch unbeliebte Projekte voran bringen:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Hoffentlich erkennt die EU-Bevölkerung noch rechtzeitig, was hier vorbereitet wird und setzt auf demokratischem Wege durch, dass die Brüsseler EU-Kommission nicht über ihre Köpfe hinweg alles beschließen kann, was die EU-Bürokraten sich als Schicksal für die Bevölkerung ausgedacht haben. Auch ist jeder einzelne aufgerufen, Eigenverantwortung für seine Daten und Finanzen zu übernehmen und rechtzeitig zu handeln, um nicht einer sich gerade bildenden EU-Datenkrake hilflos ausgeliefert zu sein.
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